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Urkundenprüfung: Warum und Wer trägt die Kosten? (Gelesen: 2.574 mal)
angel007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Urkundenprüfung: Warum und Wer trägt die Kosten?
18.05.2006 um 01:38:53
 
In dem Beitrag von Ronny heisst es:

"Die Hinzuziehung von Gutachtern ist durch diejenigen zu bezahlen, die den Anlass der Begutachtung liefern, dies ergibt sich aus den Kostenregelungen im Personenstandsrecht (§ 68 PStV)."

Wenn man sich aber den § 68 PStV mal genauer anschaut, dann heisst es dort:
"§ 68 PStV Gebührentabelle
(2) An Auslagen sind zu erheben ...

3. die Beträge, die anderen in- und ausländischen Behörden, öffentlichen Einrichtungen oder Beamten zustehen; und zwar auch dann, wenn aus Gründen der Gegenseitigkeit, der Verwaltungsvereinfachung und dergleichen an die Behörden, Einrichtungen oder Beamten keine Zahlungen zu leisten sind. "

Soweit ich weiss gehoeren die Vertrauensanwaelte in den sogenannten Problemstaaten weder einer auslaendischen Behoerde, noch einer oeffentlichen Einrichtung an. Ergo kann die Behoerde auch nicht die Auslage erheben, wenn sie auf eigene Anordnung ein Gutachter beauftragt.

Liege ich da falsch mit meiner Ansicht?




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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.05.2006 um 07:49:08
 
Zitat:
Liege ich da falsch mit meiner Ansicht?


Jow, sicher Zwinkernd

Der Standesbeamte beauftragt keinen Vertrauensanwalt, sondern bittet die Botschaft um Amtshilfe . Wie diese das erledigt steht dann wieder in ihrem Ermessen. Beauftragt sie hierfür einen VA, entstehen  der Botschaft Kosten.
Diese stellt sie dem Standesbeamten in Rechnung. Für den sind das dann Auslagen.

Ergo werden die einer anderen Behörde zustehenden Kosten (Auslagen) durch den Standesbeamten erhoben und an die Botschaft weitergeleitet.

Im übrigen ergibt sich diese Pflicht aus der folgenden Hausnummer :

§ 68 Abs. 1 Ziffer 4 PStV (die ist aber fast inhaltsgleich mit der von dir erwähnten alten Ziffer 3).

In der Praxis wird die Urkundenprüfung nur eingeleitet wenn ein Vorschuß in Höhe der zu erwartenden Kosten vorher eingezahlt wird.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 18.05.2006 um 08:03:55 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.12.2005 um 10:54:10
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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