Ich heiße Ralf und komme aus Dortmund, dies ist auch an meinem Nick zu erkennen. Mein 'Stammforum' ist das [url='
http://www.nittaya.de']Thailand Forum Nittaya[/url], einem forum, daß sich hauptsächlich mit Thai - Deutschen Beziehungen befasst. Da ich zu einer etwas exotischen Thematik im thailändischen recht und einer offensichtlichen Fehlinformation der deutschen Botschaft in BKK Fragen habe, meldete ich mich hier an. Meine Freundin ist Thailänderin, sie lebt seit längerer Zeit von ihrem deutschen Ehemann getrennt, die Scheidung zieht sich hin, wir hoffen und vermuten, daß es Anfang 2006 ein endgültiges Scheidungsurteil geben wird. Im kommenden Spätsommer wollen wir dann heiraten, vorher steht die 'vorgezogenen Hochzeitsreise' nach Thailand an, bei der ja auch einige Behördengänge zu erledigen sind.
Nach Informationen der thailändischen 'Kommunalverwaltungen' darf eine Thailänderin innerhalb der nächsten 310 Tage nach erfolgter Scheidung nicht heiraten es sei denn, sie weist amtsärztlich nach, nicht schwanger zu sein. Diese Voraussetzung ist erfüllt, im 'Leitfaden zur Befreiung vom ehefähigkeitszeugnis' des OLG Stuttgart steht aber nur etwas von der 310 Tage Frist, nichts aber von dem Nichtwirksamwerden dieser Frist bei amtsärztlichem Nachweis nicht schwanger zu sein.
Ich kann aktuell keine gesicherte Rechtsquelle für die Frist finden, mein Schreiben an die thailändische Botschaft in Berlin blieb unbeantwortet, die deutsche Botschaft in Bangkok, die diese unvollständige und somit fehlerhafte Information wohl zu den OLGs posaunte erklärt sich 'nicht zuständig'.
Kann jemand aus der Memberschaft hierzu eine rechtsquelle (thailändisch) benennen oder hat jemand von euch eine Thailänderin geheiratet, die noch keine 310 Tagen geschieden war?
tia
Ralf