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was bekommt man vor Einbürgerungsurkunde? (Gelesen: 4.751 mal)
garyito
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17.12.2005 um 12:38:28
 
hä? "1.was bekommt man vor Einbürgerungsurkunde" hätte ich hier gefragt.

Wenn ich richtig im forum gelesen habe, hatten manche direkt Einbürgerungsurkunde per Post erhalten, und andere davor einen Brief(wurde dadurch mitgeteilt, ob man überhaupt die Urkunde kriegt oder wann man noch mal zur Ausländerbehörde gehen sollte)bekommen, dann erst die Einbürgerungsurkunde bei Ausländerbehörde persönlich abgeholt.

2.Sind diese Schritte nach Bundesland oder nach Fachbearbeiter oder sogar nach "Case" unterschiedlich? 3.Und könnte man statt per Post, durch Anruf mitgeteilt werden, wann man die Urkunde persönlich bei Ausländerbehörde abholen sollte? 4.sollte man mal telefonisch fragen, wie es läuft, wenn die Wartezeit schon vorbei ist(ich weiss nicht, ob das mit einem/einer deutschen Lebenspartner/in anders als ohne läuft, bei ohne wie ich gelesen habe, wurde die Wartezeit von Anfang an gar nicht mitgeteilt, und keine Auskunft inzwischen gegeben. Bei mit wie ich erlebt habe, hatte der Fachbearbeiter bei Abgabe des Antrags gesagt, es dauert in der Regel 3 Monate, kann aber auch kürzer sein)?

Danke im Voraus und viele Grüße an Ralf, 4Fon, Mick(y Zwinkernd) und anderen.   ito
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« Zuletzt geändert: 17.12.2005 um 12:53:17 von garyito »  
 
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chij
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Antwort #1 - 17.12.2005 um 13:01:26
 
garyito schrieb am 17.12.2005 um 12:38:28:
Wenn ich richtig im forum gelesen habe, hatten manche direkt Einbürgerungsurkunde per Post erhalten,

kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass du sowas hier gelesen hast. Die Einbürgerungsurkunde wird persönlich ausgehändigt und nicht per Post versandt.

Zitat:
und andere davor einen Brief(wurde dadurch mitgeteilt, ob man überhaupt die Urkunde kriegt oder wann man noch mal zur Ausländerbehörde gehen sollte)bekommen, dann erst die Einbürgerungsurkunde bei Ausländerbehörde persönlich abgeholt.

meinst du vielleicht die Einbürgerungszusicherung? Da wäre es möglich, dass die zugeschickt wird. Hängt von mehreren Faktoren ab, ist aber nicht so wichtig.

Zitat:
Bei mit wie ich erlebt habe, dass der Fachbearbeiter bei Abgabe des Antrags gesagt hatte, es dauert in der Regel 3 Monate, kann aber auch kürzer sein)

Nun, wenn die 3 Monate um sind, könntest du sicherlich mal anrufen und höflich nachfragen.

Gruß

chij
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garyito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.12.2005 um 13:13:46
 
ja, danke zuerst für die superschnelle Antwort.
ich habe die Zusicherung nicht gemeint. denn laut Ihren Kollegen braucht man als Chineser(Festland) kein Ausbürgerungsverfahren. Wenn keine Zusicherung, sollte man einen Brief kriegen, mitgeteilt zu werden, wann man zur Ausländerbehörde gehen sollte?
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 17.12.2005 um 13:33:19
 
garyito schrieb am 17.12.2005 um 13:13:46:
ja, danke zuerst für die superschnelle Antwort.
ich habe die Zusicherung nicht gemeint. denn laut Ihren Kollegen braucht man als Chineser(Festland) kein Ausbürgerungsverfahren. Wenn keine Zusicherung, sollte man einen Brief kriegen, mitgeteilt zu werden, wann man zur Ausländerbehörde gehen sollte?

Selbstverständlich! Die Einbürgerungsbehörde teilt dir mit, sobald das Verfahren abgeschlossen ist, die Urkunde ausgestellt wurde und abgeholt werden kann. Nichtsdestotrotz kannst du - gerade wenn du der der Auffassung bist, dass das Verfahren schon zu lange dauert - dort mal anrufen und nachfragen.

Gruß
chij
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