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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 23.658 mal)
Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.12.2005 um 13:59:12
 
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe im Juli meinen Schatz, den ich bereits 5 Jahre kenne, in der Ukraine geheiratet. Im September war dann meine Frau mit Ihrem neuen Pass bei der Botschaft um den Antrag auf FZF zu stellen. Von einer Angestellten der Botschaft wurde sie dann "verhört" und in die Enge getrieben. Ehrlich wie meine Frau ist, hat sie gesagt, das wir auch mal 1 Jahr Funkstille hatten uns aber seit 3 Jahren wieder regelmäßig sehen und zusammen leben wollen. Natürlich kam es nun, wie es kommen musste, das wir beide, sie in Kiev und ich in Hamburg, zum Verhör mussten.
54 Fragen wurden uns vorgelegt und dann gab es auch noch eine Konferenzschaltung um aufgetauchte Fragen zu klären. Laut der Sachbearbeiterin der ABH klang alles sehr glaubwürdig und positiv. Einen Tag darauf hat dann die Botschaft schon eine Ablehnung, wegen Verdacht auf Eheschließung mit ehefremden Zielen an meine Frau geschickt und mitgeteilt,das die ABH dem Antrag nicht zustimmt (obwohl doch alles positiv aussah). Schock!!! Wir haben nun Remonstriert und diverse Beweismittel für eine intakte Beziehung mitgeschickt (Fotos mit unseren Familien, Fotos von unseren Treffen in UA und Polen, Fotos unserer Hochzeit, Telefonrechnungen, eine Liste von Zeugen)und warten auf eine Nachricht der Botschaft. Gleichzeitig habe ich eMails an diverse Behörden (Ausländerbeauftragte, Petitionsauschuß, Auswärtiges Amt, Bundeskanzlerin) mit dem Verdacht auf Willkür und Generalverdacht geschickt.Leider hat sich bis heute keine dieser Behörden dazu geäussert. Hat jemand Erfahrungen wie lange eine Antwort auf sich warten lässt. Macht es Sinn, bei der Botschaft anzurufen und nachzufragen. Was kann man noch machen um alles zu beschleinigen und wie seht Ihr die Chancen, ohne Klage, ein Visum zu bekommen. Wir sind beide ziehmlich am Ende und wollten gemeinsam mit meiner ganzen Familie ein schönes Weihnachtsfest haben.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
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« Zuletzt geändert: 11.12.2005 um 00:39:48 von Moses66 »  
 
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.12.2005 um 14:20:49
 
Hallo Moses66,

Euch wird nichts weiter bleiben als nach dem Remonstrieren die Begründung der Botschaft abzuwarten.

Wenn die Botschaft hatrnäckig ist, bleibt noch eine Klage vorm Verwaltungsgericht in Berlin, ist aber
langwierig, daher evtl. zeitgleich Klage Antrag auf sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils mit einreichen.

Von der ABH werdet Ihr in der Sache kaum weiteres erfahren, die hat das an die Botschaft abgegeben.

BTW, die ABH in HH scheint sowieso über den Gesetzen zu stehen  Smileylook :
http://www.taz.de/pt/2005/12/09/a0316.nf/text

viel Erfolg Euch beiden !!
neuro ........
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Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.12.2005 um 14:45:34
 
Hallo Neuromancer,
Danke für die Antwort. Wird denn die ABH bei der Remonstration nicht mehr mit einbezogen, denn laut Ablehnung der Botschaft hat ja die ABH ihre Zustimmung verwehrt? Kann denn die Botschaft auch gegen die Ablehnung der ABH ein Visum vergeben?
Gruß
Moses
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wichtel
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Antwort #3 - 10.12.2005 um 15:32:58
 
Hey!

Entscheidende Stelle ist alleine die Botschaft. Die ABH gibt im Rahmen des Visaverfahrens gegenüber der Botschaft eine Stellungnahme ab. Was die Botschaft damit macht, ist alleinig deren Entscheidung. Sie halten sich zwar meistens daran, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Weg über die Remonstration ist da die einzige Möglichkeit, die Ihr habt, gegen die Entscheidung der Botschaft anzugehen. die diversen anderen Stellen, die Du angemailt hast, werden Dir in dieser Sache nicht wirklich helfen können.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.12.2005 um 15:38:54
 
wichtel schrieb am 10.12.2005 um 15:32:58:
Was die Botschaft damit macht, ist alleinig deren Entscheidung. Sie halten sich zwar meistens daran, sind dazu aber nicht verpflichtet.  


Hi Zwinkernd

das würde ich so nicht unterschreiben wollen Zwinkernd

Bei dem Visum zum FNZ handelt es sich nunmal um ein zustimmungspflichtiges Visum nach § 31 AufenthV
hier


Wenn die ABH die Zustimmung nicht erteilt, darf die Botschaft das Visum eigentlich auch nicht erteilen. Etwas anderes gilt, wenn die ABH dem Visum zugestimmt hat. Da besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Botschaft trotzdem ablehnt, z.B. wenn dort etwas zusätzlich negatives bekannt geworden ist. Aber in den meisten Fällen entscheiden sie so wie die Stellungnahme der ABH lautet.


Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Neuromancer
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Antwort #5 - 10.12.2005 um 15:41:16
 
Hi Moses66,

Die ABH ist beim FZF Visum zustimmungspflichtig, durch die Remonstration müssen dem Antragssteller die konkreten Ablehnungsgründe mitgeteilt werden, dafür ist die Botschaft zuständig, daher wird sich die ABH momentan dazu sicher nicht äußern.
Durch die Remonstration wird sich die Botschaft mit der ABH in Verbindung setzen u. der Fall wird noch mal aufgerollt. Sollte es bei einer Ablehnung bleiben, kommt leider nur noch ein guter "Ausländerrechts"-Anwalt u. die Klage beim VG in Berlin in Betracht. Hoffe aber für Euch das es nicht soweit gehen muß.

neuro ...
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Moses66
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Antwort #6 - 10.12.2005 um 16:19:42
 
Danke für die vielen Antworten, die ein wenig Struktur in die Sache bringen. Zeitgleich, wie meine Frau die Remonstration nach Kiev geschickt hat, habe ich eine Kopie der Remonstration, inkl. aller Beweismittel, an die ABH in Hamburg geschickt. So haben jetzt beide Behörde eine gute Grundlage für die weitere Bearbeitung und werden hoffentlich positiv entscheiden.

Kennt eigentlich jemand Remonstrationen die Erfolgreich waren. Bisher lese ich in Foren nur immer von Ablehnungen. Kann natürlich sein, das die positiven Dinge hier nicht mehr auftauchen, weil die Leute in ihrem Glück ganz vergessen hier zu posten.

Gruß
Moses (der an seine Frau denkt, die in der Ukraine mit Grippe im
Bett liegt und der er kein Süppchen, wegen der Willkür der Beamten,
kochen kann)
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ronny
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Antwort #7 - 10.12.2005 um 16:42:57
 
Hallo Moses schau mal nach retas Beiträgen, da war sogar die Klage erfolgreich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

selbst Beamter und Suppen-Fan Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 10.12.2005 um 16:52:37
 
Hallo Ronny,
Ausnahmen bestätigen die Regel  Cool

Ich habe auch Freunde, die Beamte sind und die ganze
Sache nicht nachvollziehen können.

Gruß
Moses
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schnucki
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Antwort #9 - 10.12.2005 um 21:17:02
 
Hallo.... Smiley

Mir geht es leider ähnlich wie dir. weinend

Wir haben auch im Juli in Tunesien geheiratet und meinem Mann wurde das Visum zur FZF abgelehnt.
Wir wurden zeitgleich befragt mit 112! Fragen. hä?
Die Ablehnung lies nicht lange auf sich warten.
Wir haben remonstriert und erfuhren dann,das die ALB das visum abgelehnt hat.
Ausserdem haben 5 fragen von 112! nicht überein gestimmt. Schockiert/Erstaunt
Ich habe Fotos und Videobänder von der Hochzeit und einen langen Brief an die Botschaft gesendet,aber noch keine Antwort erhalten.
Nun blieb uns nur noch die Klage einzureichen. unentschlossen
Man hat nur 4  ! Wochen zeit nach bekanntgabe der Begründung.

Wenn du Klage einreichen willst,denke bitte daran und lass die Frist nicht verstreichen.

Ich drücke dir alle Daumen,das Du mehr Glück hast als ich.... Zwinkernd

Liebe Grüsse,Schnucki
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Moses66
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Antwort #10 - 10.12.2005 um 21:42:25
 
Hallo Schnucki,

es ist wirklich schlimm mit der Willkür der Botschaften. Das warten zermürbt einen. Erst mussten wir
1 Jahr auf die Scheidung von meiner Ex-Frau warten. Dann fast 8 Monate alle Papier für die Heirat besorgt und nun warten wir auch schon wieder 4 Monate seit der Hochzeit. So langsam wollten wir mal ein Kind, allerdings erst in einem gesicherten Zusammenleben.

Ich wünsche Euch viel Kraft für Eure Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht und das alles zügig bearbeitet wird.

Herzliche Grüße
Moses
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Antwort #11 - 11.12.2005 um 12:55:53
 
Hallo moses!

Danke.....das Glück und das Daumen drücken kann ich gut gebrauchen. Griesgrämig

Mich zermürbt auch das ganze....es ist schon teilweise unverschämt,was die ALB einem unterstellt.
Auch wir wünschen uns Nachwuchs und bei mir tickt die biologische Uhr.
Aber alles menschliche interessiert die Ämter nicht. weinend

Ich werde gespannt dein thread hier weiterverfolgen und hoffe das ihr nicht klagen müsst.

Viel Glück Euch beiden... Daumen hoch Daumen hoch
Wünscht Schnucki
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Moses66
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Antwort #12 - 11.12.2005 um 22:44:18
 
Hier ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum zur Diskusion. Hat jemand damit Erfahrungen?


Rechtsprechung:
Ein EU-Mitgliedstaat darf einen Drittstaatsangehörigen, der keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt oder über kein Visum verfügt, nicht an der Grenze zurückweisen, wenn er mit einem EU-Bürger verheiratet ist und sowohl seine Identität als auch seine Ehe nachweisen kann und keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Ordnung , Sicherheit oder Gesundheit vorliegen, ein Mitgliedstaat darf einem Drittstaatsangehörigen , der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und seine Identität nachweisen kann, nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verweigern und Massnahmen zu seiner Entfernung treffen, nur weil er illegal eingereist ist oder sein Visum abgelaufen ist.
Urteil vom 25.07.2002 – C-459/99 MRAX v. Belgien – 22 S., M2261
Siehe dazu:
http://www.asyl.net/Magazin/9_2002c.htm
oder kompletter Schriftsatz unter:
http://philcorner.de/Urteil%20EGH.htm

Ich habe BGS-Beamte an der deutsch-polnischen Grenze dazu befragt.
Dieses Urteil ist bekannt. Ein Beamter war sehr freundlich und erklärte dazu, Trauschein und alter Reisepass würden genügen (auch ohne Visum oder gültiger Aufenthaltserlaubnis). Das Passieren der ukrainisch-polnischen Grenze stellt kein Problem dar. Der polnische Kollege war auch anwesend und nickte. Der deutsche Beamte erklärte weiter: In diesem Fall käme ihre Frau ungehindert bis an die polnisch-deutsche Grenze. Der BGS würde ihr einen Stempel in den (auch alten ungültigen) Pass drücken, dieser ersetzt eine Einreisegenehmigung. Damit könnte auch sie weiter nach Deutschland einreisen!



Zitat Ende. Ist wie gesagt in einem anderen Forum gefunden und klingt mir zu schön um wahr zu sein!

Gruß Moses
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Antwort #13 - 12.12.2005 um 11:00:13
 
Deine Frau wird bis an die deutsch-polnische Grenze kommen können. Ich bin mir nicht sicher, ob sie nach Deutschland wirklich gelassen wird. Wenn sie nach D gelassen wird, so ist sie erst einmal illegal in D, da das Urteil nur für das EU-Ausland gilt, aber nicht für D selbst. Dies nennt man Inländerdiskriminierung. Wenn Deine Frau nun eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, wird sie vermutlich abgelehnt werden, da sie illegal in D ist. Sie ist allerdings nur deswegen illegal in D, weil ihr unrechtmäßig ein beantragter Aufenthaltstitel nicht gegeben wurde. Nach meiner Auffassung ist das Grundrecht auf Ehe hier der höherwertige Schutz, eine zu lange Trennung nicht zumutbar (siehe hierzu auch Frage 275 unter http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-23.htm#P11627_1326946). Eine Klage ggf. gegen eine Weigerung, einen Aufenthalstitel zu geben, halte ich dann für erfolgsversprechend.
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Wolf
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Antwort #14 - 12.12.2005 um 18:50:12
 
Hallo, guten Abend

@ Moses

so liest man sich wieder  Smiley

@ Guenther

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher, ob sie nach Deutschland wirklich gelassen wird.


Doch wird sie  Cool Der BGS, also jetzt Bundespolizei, stellt ihr an der Grenze ein sog. Ausnahmevisum aus. Mit diesem Ausnahmevisum kann sie Einreisen und auf die zuständige ABH gehen. Ich kenne Moses von einem anderen Board her und habe heute extra bei der Bundespolizei nachgefragt.

Gruss
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Moses66
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Antwort #15 - 12.12.2005 um 19:42:19
 
Hallo,
ich habe jetzt eine eMail, mit der Bitte um Bestätigung dieser Regelung, an die Bundespolizei geschickt. Hoffe die antworten schnell. Das Ergebnis veröffentliche ich hier. Ist sicher nicht nur für mich interessant!

Gruß
Moses
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Antwort #16 - 12.12.2005 um 20:43:46
 

Hallo moses....

Ich bin gespannt auf die Antwort...
Hoffe das sie nicht so lange auf sich warten lässt Smiley
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angeli
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Antwort #17 - 13.12.2005 um 09:46:39
 
hallo,

es war gefragt worden, ob jemand auch schon mal erfolgreich mit einer Remonstration gewesen sein.
Ja, wir.
Beim ersten Mal, als das erste Touristenvisum meines jetzigen Mannes abgelehnt worden war.
Das zweite Mal, als die Deutsche Botschaft wegen angeblicher Verfahrensfehler bei der Eheschließung unsere Heirat als " inhaltlich richtig" aber " formal nicht gültig" deklarierte und deshalb die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Visums zur Familienzusammenführung nicht gegeben sah.
Damals hat uns erfreulicherweise auch die hiesige AB deutlich darin unterstützt, Licht ins Dunkel zu bringen und uns zu unserem Recht zu verhelfen.

Mein persönliches Fazit daraus ist ganz klar : man muss energisch und ideenreich für sein Recht kämpfen, wenn einem Unrecht geschieht.
Lasst euch nicht unterkriegen !! Smiley

Grüße an alle, die im Moment kämpfen und warten müssen !

angeli Zwinkernd
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Antwort #18 - 13.12.2005 um 09:56:08
 
Dank für das Mut-machen und Klasse, das es bei Euch so gut geklappt hat. Leider ist die ABH-Hamburg für ihre Härte bekannt!!! Von der Botschaft habe ich heute erfahren, das die Remonstration nun zu Entscheidung bei der ABH vorliegt.

Gruß
Moses
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Antwort #19 - 13.12.2005 um 11:01:08
 
Hallo moses!

Mensch...ich drück dir ganz fest die Däumlinge,das alles gut geht  Zwinkernd
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Antwort #20 - 13.12.2005 um 16:36:26
 
Hallo,
auf meine eMail von gestern hat mich heute ein Beamter von der Bundespolizei-Ost angerufen. JA, es gibt so ein Ausnahmevisum, das an der Grenze ausgestellt wird, wenn meine Frau zusammen mit mir einreist und an Hand der Heiratsurkunde belegen kann, das wir verheiratet sind!!! Hammer, oder??? Allerdings warte ich nun noch auf eine Bestätigung des Auswärtigen Amtes, da ja die Remonstration noch anhänig ist. Wir wollen kein Risko eingehen.

Gruß
Moses
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Antwort #21 - 13.12.2005 um 16:49:53
 
Moses66 schrieb am 13.12.2005 um 16:36:26:
Hammer, oder??? ....


Konntest Du etwas über die Gültigkeitsdauer etc. erfahren? Ich bin da noch etwas im Zweifel, Einreise usw. mag ja mit diesem Spezialvisum durchaus möglich sein.
Ist nur die Frage ob dieses Visum auch zur Erteilung einer AE geeignet ist  öhm

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Antwort #22 - 13.12.2005 um 16:57:49
 
Wie ich irgendwo gelesen habe, ist diese Visum 15 Tage gültig. Für eine AE ist dies sicher nicht geeignet, aber wir können zusammen in Deutschland Weihnachten und Silvester, sowie die Geburtstage meiner Mutter und meines Vaters feiern. Ich bin so langsam auch ziehmlich sicher, das unsere Remonstration Erfolg haben wir, da unsere Beweise sehr umfassend sind. Bei einer pünktlichen Ausreise meiner Frau zum Ende des Ausnahmevisum kann die ABH und die Botschaft auch keine Zweifel mehr an der Glaubwürdigkeit unserer Ehe und unsere ehrlichen Absichten haben!
Gruß
Moses
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Antwort #23 - 13.12.2005 um 17:00:47
 
@ Neuromancer

Zitat:
Ist nur die Frage ob dieses Visum auch zur Erteilung einer AE geeignet ist


Auf jeden Fall hat die Frau damit die Möglichkeit selbst bei der ABH vorzusprechen und ich möchte den oder die Sachbearbeiterin sehen, der hier dann eine negative Entscheidung fällt, wenn nichts negatives vorliegt. Entweder haben wir ein Grundgesetz das die Eheliche Gemeinschaft über alles stellt oder nicht  Augenrollen

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Antwort #24 - 13.12.2005 um 19:05:52
 
Wolf schrieb am 13.12.2005 um 17:00:47:
@ Neuromancer


Auf jeden Fall hat die Frau damit die Möglichkeit selbst bei der ABH vorzusprechen und ich möchte den oder die Sachbearbeiterin sehen, der hier dann eine negative Entscheidung fällt, wenn nichts negatives vorliegt. Entweder haben wir ein Grundgesetz das die Eheliche Gemeinschaft über alles stellt oder nicht  Augenrollen

Gruss
Wolf


Hallo Wolf,

wäre ja schön, wenn es so sein sollte, damit ist aber noch nicht klar, ob die ABH selbst bei gutem Willen die AE auf Grundlage dieses besonderen Visums erteilen darf. siehe auch Aufenthaltsgesetz § 5 Abs.2 :

1."mit dem erforderlichen Visum" eingereist ist ...

dies müßte erst noch geklärt werden  Augenrollen

greets ...
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Antwort #25 - 13.12.2005 um 19:09:19
 
Ich will Euch ja nicht entmutigen, aber muß doch noch mal ganz dezent auf den - korrekten - Hinweis von Guenter zurückkommen:
Guenter schrieb am 12.12.2005 um 11:00:13:
... da das Urteil nur für das EU-Ausland gilt, aber nicht für D selbst. Dies nennt man Inländerdiskriminierung. ...


Entweder würde bei der Frage an die Bundespolizei nicht deutlich gemacht, daß es um den Ehegatten eines Deutschen und nicht um Ehegatten eines nicht-deutschen EU-Bürgers handelt, oder die gegebene Auskunft ist schlicht falsch.

Das heißt natürlich nicht, daß das ganze nicht im einen oder anderen Fall funktioniert, nur würde ich mich halt nicht darauf verlassen.

Abu
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Antwort #26 - 13.12.2005 um 19:41:45
 
Hallo Abu,

lange nicht gelesen,

ich habe bei der Bundespolizei gesagt dass es sich um einen Deutschen Staatsbürger handelt und bei seiner Ehefrau um eine Aussländerin und darauf wurde mir gesagt dass sie mit dem Ausnahmevisum, dass sie bekommt Einreisen kann.

@ Neuromancer

Zitat:
wäre ja schön, wenn es so sein sollte, damit ist aber noch nicht klar, ob die ABH selbst bei gutem Willen die AE auf Grundlage dieses besonderen Visums erteilen darf.


Natürlich dürfen die das, ist ja auch eine Ermessensentscheidung die beim/der zuständigen Sachbearbeiter/in liegt. Vielleicht weiss aber Mike etwas darüber ??

Gruss
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Antwort #27 - 13.12.2005 um 19:48:17
 
Hallo Abu,
der Beamte weiß, das ich Deutscher bin,  meine Frau Ukrainerin und das wir nach Deutschland einreisen wollen. Es gebt dort 0% Missverständnisse. Vorsichtig bin ich da natürlich auch, da es sich doch sehr einfach anhört. Allerdings hat dies der Grenzbeamte Wolf und, unabhänig davon, ein Verwaltungsbeamter der Bundespolizei mir bestätigt!!!

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Antwort #28 - 14.12.2005 um 09:56:39
 
Hi zusammen,

Was das angebliche Ausnahmevisum angeht, bin ich weiterhin sehr, sehr skeptisch, ob das funktioniert.

Was die Erteilung einer AE nach Einreise mit einem solchen Visum angeht, bin ich mir zumindest bei Moses66 sicher, daß eine solche nicht erteilt wird, denn die ABH geht ja anscheinend von einer Scheinehe aus und die Einschätzung würde sich ja nicht plötzlich ändern, nur weil die Betreffenden auf einmal persönlich vor der Tür stehen.

Abu
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Antwort #29 - 14.12.2005 um 10:27:37
 
Eine AE haben wir nicht vor, mit dem Visum zu beantragen. Meine Frau wird fristgemäß ausreisen, was sich ja eher positiv auf unsere Glaubwürdigkeit auswirken wird. Allerdings warte ich noch auf die Bestätigung des Auswärtigen am.
Gruß
Moses
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Antwort #30 - 14.12.2005 um 12:05:32
 
Von der Vorlage des korrekten Einreisevisums kann bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, wie dies bei Deutschverheirateten der Fall ist, aber abgesehen werden, wenn überhaupt ein Visum vorhanden ist.
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Antwort #31 - 14.12.2005 um 12:07:49
 
Zitat:
bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung


Das Problem ist aber doch, dass dieser Anspruch durch den Scheineheverdacht ja bestritten wird, oder sehe ich das jetzt falsch ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #32 - 14.12.2005 um 12:56:07
 
das siehst Du sicherlich nicht falsch. Der Knasus Knacktus ist aber, dass jetzt die ABH in der Beweispflicht ist und nicht mehr umgekehrt.
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Antwort #33 - 14.12.2005 um 15:01:03
 
Hallo,
das Auswärtige Amt sagt, das die Vergabe allein im Ermessen der Bundespolizei an der Grenze liegt! Was würdet Ihr machen?
Gruß
Moses
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Antwort #34 - 14.12.2005 um 15:40:53
 
ablehnen, da das abgelehnte Visum abrufbar sein wird.

Im übrigen wird doch letztlich durch die Einreise dokumentiert, dass der Rechtsbehelf gegen die
Entscheidung der Botschaft nicht abgewartet werden will und keine wirkliche Rechtstreue vorliegen kann.
Natürlich wird man verstehen, dass auch die andere Sichtweise heranzuziehen ist, allerdings sind zunächst
die geltenden Gesetze zu befolgen, die bekanntlich mit den Grundrechten konform gehen müssen.


Bruno
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Antwort #35 - 14.12.2005 um 15:54:53
 
Hallo Bruno,
ist es denn so, das abgelehnte Visa für Familienzusammenführung an der Grenze abrufbar sind. Für mich sind das aber zwei verschiedene Sachen. Das eine ist ein Visum, das ein Bleiberecht zur Folge hat, das andere aber nur ein Visum für einen Kurzaufenhalt. Und die Rückkehrwilligkeit meiner Frau ist 100% gegeben, sicher aber schwer beweisbar.
Gruß Moses
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Antwort #36 - 14.12.2005 um 16:03:17
 
Moses66 schrieb am 14.12.2005 um 15:54:53:
Und die Rückkehrwilligkeit meiner Frau ist 100% gegeben, sicher aber schwer beweisbar.



hi,
tja, das dürfte hier vielleicht der springende Punkt sein. Die Entscheidung trifft der Beamte an der Grenze.
Wie würdest Du entscheiden an der Grenze stehend ?   hä?

Bruno
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Antwort #37 - 15.12.2005 um 11:26:14
 
Hier die heutige schriftliche Antwort des Auswärtigen Amt:

In der Tat gibt es eine Verordnung, die die Erteilung von Visa an der Grenze regelt; es handelt sich dabei um restriktiv zu handhabende AUSNAHMEREGELUNGEN für ganz bestimmte Fallkonstellationen. (z.B. unvorhergesehene zwingend erforderliche Einreise, keine Möglichkeit der Beantragung eines Visums vor der Einreise...), die in vorliegender Angelegenheit nicht zutreffen.

Für eine Visumerteilung an der Grenze bei Einreise sehe ich für Frau .............  keine Grundlage oder Möglichkeit und bitte Sie, das Remonstrationsverfahren abzuwarten. Ein Besuchsvisum würde ihr zum derzeitigen Zeitpunkt (noch nicht abgeschlossener Antrag auf Daueraufenthalt in Deutschland) von der Botschaft Kiew auch nicht erteilt werden können.
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Antwort #38 - 15.12.2005 um 14:17:41
 
Hallo,
am Dienstag bekam ich die Info von der Botschaft in Kiev, das die Remonstration zur Bearbeitung bei der ABH in Hamburg ist. Ich also heute zur ABH und die Aussage: "Wir haben nichts bekommen, ausserdem ist die entscheidende Stelle die Botschaft in Kiev". Kiev sagt aber, die alleinige Entscheidung liegt bei der ABH in Hamburg. Ich komme mir vor, wie in einem Roman von Franz Kafka. So langsam wird das echt was für die Bild.
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Antwort #39 - 15.12.2005 um 14:27:07
 
Nur am Rande!

hast du schon mal:

Behörde für Soziales und Familie
Management des Integrationsbeirats
Doris Kersten
Fax: (040) 428 63 - 4214
E-Mail: Doris.Kersten@bsf.hamburg.de

siehe auch unter: [url]http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/zuwanderung/start.html
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/soziales-familie/integrationsbeira...[/url]

kontaktiert? Vielleicht kann man dich dort unterstützen.

gruß  Durchgedreht S.
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Antwort #40 - 15.12.2005 um 14:40:46
 
Hallo,

obs erstrebenswert ist, in der TILT-Zeitung erwähnt zu werden sei dahingestellt. Zwinkernd

Die ABH hat Recht, denn für die Ablehnung des Visums ist die Botschaft zuständig, damit auch für die Entscheidung über die Remonstration. Evtl. wird die ABH nochmal mit der Remonstration und Deiner Begründung um eine weitere Stellungnahme gebeten. Letztendlich entscheidet aber über die Remonstration nicht die ABH sondern das AuswAmt/ die Botschaft.

Beklagter wird ja im Falle einer Klage auch nicht die ABH bzw, die Stadt Hamburg, sondern die BRD vertreten durch das AA. Die Klage wäre in desem Fall dann beim VG Berlin einzureichen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #41 - 15.12.2005 um 14:52:17
 
Sieht nach üblicher Hinhaltetaktik aus, solbald minestens 2 Behörden beteiligt sind, wird sich der "Schwarze Peter" gegenseitig zugeschoben  Ärgerlich
Da hilft nur immer wieder Beide zu nerven u. wenn sie die Entscheidungsfristen verbasseln sofort Anwalt u. Klage, irgendwie wollen sie es, oder verstehen es leider nicht anders  Augenrollen
Langsam wird dieser ganze sch.... Scheinehe-Hype übertrieben  Smiley

Evtl. kann Dir auch dort geholfen werden:

http://www.integrationsbeauftragte.de/gra/amt/amt.php

vsjo horoschjevo !

neuro ...


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Antwort #42 - 15.12.2005 um 15:55:50
 
Gibt es Fristen, die die Botschaft bei einer Remonstration einhalten muß?
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Antwort #43 - 15.12.2005 um 16:17:54
 
Moses66 schrieb am 15.12.2005 um 15:55:50:
Gibt es Fristen, die die Botschaft bei einer Remonstration einhalten muß?


Leider können sie Euch 6 Monate hinhalten  Griesgrämig
aber ab dann  Laut lachend look here :

http://www.rechtslexikon-online.de/Untaetigkeitsklage.html

neuro ...
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Antwort #44 - 15.12.2005 um 17:20:04
 
Neuromancer schrieb am 15.12.2005 um 16:17:54:
Leider können sie Euch 6 Monate hinhalten


Wie kommst du denn auf 6 - drei sind wohl richtig!  Cool
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Antwort #45 - 15.12.2005 um 17:25:02
 
Hoi,
ich fasse mal zusammen:
Visumsantrag im September. In der Zeit wurde der Antrag von
der Botschaft zur ABH geschickt, es wurde ein zeitgleiches Inter-
view durchgeführt, dann ging die Antwort von der ABH zur Bot-
schaft.
Dann Remonstration, die Unterlagen wurden von der Botschaft
zur ABH geschickt. Der Sachbearbeiter hat sie noch nicht, naja,
vielleicht noch auf dem Postweg?

Alles in allem gar nicht soooo schlecht. Natürlich habe ich Ver-
ständnis für die Ungeduld. Aber man sollte bedenken, dass jede
Behörde mehr als einen Antrag zu bearbeiten hat. Und die Post-
wege sind auch nicht zu verachten. Also: lockerbee

Und positiv würde ich hervorheben, dass die Botschaft die ABH
überhaupt noch einmal eingeschaltet hat. Das deutet darauf hin,
dass man die Sache nochmal unter Beteiligung der ABH über-
denkt, anstatt es gleich zum Klageverfahren kommen zu lassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #46 - 15.12.2005 um 17:47:29
 
fons schrieb am 15.12.2005 um 17:20:04:
Wie kommst du denn auf 6 - drei sind wohl richtig!  Cool


o.k. wenn Du das sagst, glaub ich Dir, bin da kein Fachmann u. vom "Worst Case" ausgegangen, weil da auch steht  : Geht es um einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes, beträgt die Mindestfrist hier allerdings sechs Monate.

greets ...
neuro ........
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Antwort #47 - 15.12.2005 um 18:52:38
 
Hallo Mick,
Du hast alles richtig beschrieben und Danke für das Mutmachen  Smiley

Kannst irgendwas zum Thema Ausnahmevisum sagen? Kann das negative Auswirkungen auf das Verfahren haben? Meine Frau will nur über Weihnachten und Neujahr kommen und dann das Ergebnis der Remonstration in der Ukraine abwarten.

Gruß
Moses
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Antwort #48 - 15.12.2005 um 19:33:12
 
Moses66 schrieb am 15.12.2005 um 18:52:38:
Kannst irgendwas zum Thema Ausnahmevisum sagen? Kann das negative Auswirkungen auf das Verfahren haben? Meine Frau will nur über Weihnachten und Neujahr kommen und dann das Ergebnis der Remonstration in der Ukraine abwarten.


Hoi,
ich denke nicht das es klappen wird. Siehe auch die Info des Auswärtigen
Amtes an Euch. Und der Begriff Ausnahme-Visum sagt ja für sich einiges
aus.
Aber wenn es denn erteilt wird und die pünktliche Ausreise erfolgt, denke
ich nicht, dass es Einfluss auf die Entscheidung in der "Hauptsache" haben
wird.
Im Übrigen sind wir ABHler sicher keine Fachleute in Sachen Ausnahmevisum,
da wir da nicht involviert sind. Vielleicht sagt ja noch einer der Kolls von der
Bundespolizei was dazu - die schwirren hier ja auch rum.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #49 - 16.12.2005 um 07:44:46
 
Moin Moin,
meine Frau bekam einen Stempel in ihren Pass (habe sie gestern gefragt, ob irgendwas von der Botschaft im Pass ist), der besagt, das sie ein Visum der Kategorie D beantragt hat. Hab gerade bei der Bundespolizei angerufen. Mit diesem Stempel haben wir absolut keine Chance ein Ausnahmevisum an der Grenze zu erhalten! Also werde ich mich die 1500 KM auf den Weg machen und hoffen das kein Schnee in der Ukraine liegt, denn dann macht Autofahren keinen Spaß.

Gruß Moses (der seine Frau liebt und sich auf sein erstes Silvester in der Ukraine freut)
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« Zuletzt geändert: 16.12.2005 um 09:57:43 von Moses66 »  
 
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Antwort #50 - 16.12.2005 um 11:10:26
 
Moses, dann hoffe ich, dass deine ABH hier mitliest - wer bei dem Wetter 1500 km fährt, um bei seiner Frau zu sein, führt ja wohl kaum eine Scheinehe. Alles Gute und fahr vorsichtig!
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Antwort #51 - 16.12.2005 um 11:38:03
 
Reni schrieb am 16.12.2005 um 11:10:26:
Moses, dann hoffe ich, dass deine ABH hier mitliest - wer bei dem Wetter 1500 km fährt, um bei seiner Frau zu sein, führt ja wohl kaum eine Scheinehe. Alles Gute und fahr vorsichtig!


Das wird man ja nach der Fahrt sicher belegen können ( Passeinträge, Quittungen, Foto's ). Ich denk ne viel bessere Argumentationshilfe kann's wirklich kaum geben!

Wünsch'gute Fahrt, schöne Feiertage und einen ebensolchen Jahreswechsel.

Für Euch Beide alles Gute für 2006!
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Antwort #52 - 16.12.2005 um 12:22:25
 
Von mir auch alles gute Moses pack Dir schneeketten ein wir haben ja schon alles telefonisch besprochen ,ich kann es mit Dir fühlen die ganze sache aber ihr wird es auch schaffen 100% einfach hart bleiben und versuchen die Zeit des warten vorbei zubringen.

Schönes Silvester und schönes neues Jahr Dir und deine Frau

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Antwort #53 - 16.12.2005 um 13:00:21
 
Danke für die vielen Wünsche!

Ich halte Euch weiter auf dem Laufenden und wünsche Euch auch schon mal ein schönes Fest und einen guten Start in ein hoffentlich gutes Jahr.

Moses
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Antwort #54 - 16.12.2005 um 13:03:23
 
Moses66 schrieb am 16.12.2005 um 07:44:46:
Also werde ich mich die 1500 KM auf den Weg machen und hoffen das kein Schnee in der Ukraine liegt, denn dann macht Autofahren keinen Spaß.
Gruß Moses (der seine Frau liebt und sich auf sein erstes Silvester in der Ukraine freut)


A Merry Christmas and a Happy New Year!!


Und Moses, wenn du schon mal dort bist, solltest du die Schneestürme trotzen und persönlich bei der Botschaft vorstellig werden mit all  deine  Fragezeichen und :heul:. Nur nicht im  :kippen: und ohne explo. Möglicherweise bringt es was, wenn sie dich live als  :donq erleben dürfen.

Alles Gute für euch!

Durchgedreht Sondra
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Antwort #55 - 16.12.2005 um 13:26:15
 
Hallo Moses,

Wünsche Dir eine "Knitterfreie Fahrt" u. schöne Tage mit Deiner Frau !! und denk dran  :roskauf Zwinkernd

BTW, wann wird in UA Weihnachten gefeiert ?
Wir können zweimal feiern, ist der Vorteil bei De/Ru  Durchgedreht Smiley proost

greets ...
neuro ......
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Antwort #56 - 16.12.2005 um 14:37:23
 
7 Januar haben sie weihnachten wenn es bei uns schon auf den Fasching geht  Smiley Silvester ist dort der grosse Tag mit schenken und feiern,ich und meine Frau wollten eigentlich auch Zu ihrer Famlie geht Beruflich nicht bei ,erst wieder im Mai.

Norbert
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Antwort #57 - 16.12.2005 um 16:02:59
 
Es wird so sein, das ich dieses Jahr garkein Weihnachten haben werde. Denn wenn in D Weihnachten ist,
sitze ich im Auto und wenn in UA Weihnachten ist, bin ich wieder in D. Aber ich sehe meinen Schatz  Kuss und das ist wie Weihnachten und Ostern zusammen Augenrollen

Aber dafür feiern ja die Botschaftler 2x Weihnachten. 1x deutsche und 1x ukrainische und das mit unseren Steuergeldern  Ärgerlich
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Antwort #58 - 18.12.2005 um 01:18:01
 
Wolf schrieb am 12.12.2005 um 18:50:12:
Doch wird sie  Cool Der BGS, also jetzt Bundespolizei, stellt ihr an der Grenze ein sog. Ausnahmevisum aus. Mit diesem Ausnahmevisum kann sie Einreisen und auf die zuständige ABH gehen. Ich kenne Moses von einem anderen Board her und habe heute extra bei der Bundespolizei nachgefragt.

Das ist korrekt.
Wie ich jedoch mit ihm an anderer Stelle schon diskutierte, hat er bis dato von seiner Ehefrau keine offizielle Vollmacht um zu erfahren, was tatsächlich im AZR bzw. Datenbestand der Botschaft eingetragen wurde, daß man ihr die Einreise versagte.

Ich kann daher nur eindringlich davor warnen, auf Verdacht zur PL/BRD - Grenze zu fahren und zu hoffen, daß man dort das nötige Einreisevisum erteilen werde. Was ist, wenn im AZR "Einreiseverbot in Schengenraum bis Klärung aufgrund AZ.xxxxxx/xxxx vom tt.mm.jjjj" steht?

Da stellt kein Beamter ein Einreisevisum aus.

Stephan
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Antwort #59 - 18.12.2005 um 01:42:14
 
Hallo Stephan,
hier nochmal an dieser Stelle, es gibt keinen Eintrag über meine Frau im AZR! Da bin ich mir absolut sicher. Wir kennen uns 5 Jahre. 2x war sie in Deutschland, ist immer pünktlich und ohne Probleme zu haben ausgereist. Wenn es so eine Sperre im AZR stehen würde, dann würde ja wohl die Botschaft nicht erneut prüfen und die ABH einbeziehen, sondern sofort erneut ablehnen und mit dem AZR-Eintrag begründen!
Gruß
Moses
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Antwort #60 - 18.12.2005 um 10:31:59
 

Hallo moses.... Smiley

Auch ich wünsche Dir Gute Fahrt und komm gut wieder zurück.

Schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr,dir und deiner Frau!!!!!

Gute Fahrt :bisbald


wünscht schnucki



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Antwort #61 - 18.12.2005 um 11:01:39
 
Hallo Schnucki,
wird schon alles klappen mit der Fahrt, aber Danke für die Wünsche.

Wie geht es eigentlich bei Dir voran? Habt Ihr schon die Klage eingereicht? Wie ist das eigentlich mit
Prozeßkostenhilfe für Deinen Mann? Müsstest Du doch eigentlich für ihn beantragen können?! Und Du schon eine Ahnung, wie lange es dauern wird?

Ich wünsche Dir trotz allem auch ein schönes Weihnachtszeit und dass das Neue Jahr unter besseren Sternen steht  Zwinkernd

Viele Grüße
Moses
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Antwort #62 - 18.12.2005 um 16:18:14
 
Übrigens werd ich nun doch nicht in die Ukraine fahren. Freunde aus Polen haben mitbekommen,
was bei uns abgeht und haben uns spontan für paar Tage zu sich eingeladen. Meine Frau ist glücklich,
mal was anderes zu sehen - ich bin glücklich, nicht so weit fahren zu müssen und unsere Freunde sind
gücklich, uns wieder zu sehen.    Laut lachend
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Antwort #63 - 18.12.2005 um 20:34:50
 
Hallo moses...

nun fährst du doch nicht soweit...
Hast dann hoffentlich weniger stress...

Ich habe anfang November Klage eingereicht.
Das heisst,mein Mann wird klagen und ich hoffe das ich den Antrag für PKH durch kriege.
Es ist sehr schwer zu beweisen,das er nichts hat.

Ich habe unter " sonstige Rechtsgebiete" auch ein Thread eröffnet,weil ich nicht sicher bin,ob ich den richtigen Anwalt habe. hä?

Muss eben abwarten... Griesgrämig

Liebe Grüsse....Schnucki
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Moses66
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Antwort #64 - 21.12.2005 um 16:10:01
 
EIN KLEINER ERFOLG!

Nachdem ich paar mal mit dem Auswärtigen Amt Kontakt hatte, hat man mir den Namen und die eMail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters bei der Botschaft in Kiev genannt. Ich habe ihm gleich heute eine freundliche eMail geschrieben und nach dem Status der Remonstration gefragt.
Schon 2 Stunden später kam die folgende Antwort:

Nach der erneuten Prüfung des Antrages unter Berücksichtigung ihrer im
Remonstrationsschreiben ergänzend übesandten Nachweise sind wir hier zu der
Einschätzung gekommen, dass die Begründung unserer Ablehnung vermutlich
nicht ausreichend ist, um einer verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung
standzuhalten. Die Botschaft hat daher mit Schreiben von gestern die
Ausländerbehörde der Stadt Hamburg erneut beteiligt und dort ebenfalls um
Nachprüfung des Falles gebeten.
Sobald uns eine neue Stellungnahme der Ausländerbehörde vorliegt wird die
Botschaft dann eine neue Entscheidung über den Antrag treffen.


Das klingt doch schon mal sehr positiv. Nun muss nur noch die ABH in Hamburg grünes Licht geben und ich denke nicht, das sie bei unseren Beweisen, eine Zustimmung weiter verwehren können.

Viele Grüße
Moses
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« Zuletzt geändert: 21.12.2005 um 20:31:09 von Moses66 »  
 
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Antwort #65 - 21.12.2005 um 19:34:35
 
Hey, das ist doch super, Moses,
dann würde ich gleich am Donnerstag bei der ABH Hamburg anrufen und "nerven" ...

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #66 - 22.12.2005 um 14:21:44
 
Moin Moin,
habe heute mit der Sachgebietsleiterin der ABH telefoniert. Unser Fall liegt auf ihrem Tisch, hat sich aber noch keinen Überblick darüber verschaffen können, da noch genug andere Prüfung vor uns dran sind. Anfang Januar soll jedenfalls eine Entscheidung vorliegen.
Dann warten wirs mal ab.

Allen ein schönes Fest und einen guten Start ins neue Jahr!

Moses
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Antwort #67 - 26.12.2005 um 13:35:30
 
HURRRRAAAA!
Meine Frau ist in Deutschland, mit einem Ausnahmevisum an der Grenze und der entgültigen Zusage der ABH. Wir haben keine Scheinehe mehr und meine Frau darf bleiben. Die Bundespolizei hat sich mächtig ins Zeug für uns gelegt!!
Vielen Dank auch an alle hier, die uns unterstützt haben.

Noch ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in neue Jahr wünschen

Svitlana + René
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Antwort #68 - 26.12.2005 um 17:29:47
 
Hallo Svitlana und René,

ich freue mich riesig für Euch  Smiley  Smiley  Smiley  Smiley

und wünsche Euch alles Gute weiterhin!

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #69 - 27.12.2005 um 09:30:43
 
Heute kam folgende eMail aus Kiev:

Sehr geehrter Herr Rott,

zum bevorstehenden Neuen Jahr noch eine gute Nachricht aus Kiew:

die Ausländerbehörde in Hamburg hat die Nachprüfung im Fall ihrer Frau bereits am vergangenen Freitag abgeschlossen und kommt auf der Grundlage der von ihnen nachgereichten Dokumente zu der Einschätzung, dass eine Ablehung nicht weiter vertretbar ist. Mir liegt daher jetzt eine Zustimmung der Ausländerbehörde vor, auf dieser Grundlage wird die Botschaft den Fall neue entscheiden und das Visum nunmehr doch erteilen.

Ich lasse ihre Frau im Laufe des Tages telefonisch benachrichtigen. Sobald sie nochmals bei uns vorspricht, kann das Visum erteilt werden.


Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Antwort #70 - 28.12.2005 um 08:55:47
 
Gut zu sehen, wenns gerecht zugeht und die Wahrheit siegt...
Ganz herzliche Glückwünsche an euch !
angeli
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Antwort #71 - 03.01.2006 um 13:36:54
 
Erstmal ALLEN ein schönes neues Jahr!!!

Meine Frau konnte mit einem Ausnahmevisum, das an der Grenze erteilt wurde, am 2. Weihnachtsfeiertag nach Deutschland einreisen. Ein schöneres Weihnachtsgeschenk konnten wir wohl nicht bekommen. Eine Auflage des Visum war, das meine Frau sich umgehend bei der Ausländerbehörde in Hamburg meldet. Nachdem ich meine Frau beim Einwohnermeldeamt angemeldet habe, sind wir also zur ABH um den Aufenthaltstitel für meine Frau zu beantragen. Die Sachbearbeiterin war von der Vorgehensweise sehr erstaunt und meinte, das meine Frau nochmals nach Kiev fahren müsse um das Visum auf FZF zu holen. An Hand des Schriftverkehrs konnten wir die Dame überzeugen, das der Fall für die Botschaft abgeschlossen sei. Allerdings könne man den Aufenhaltstitel noch nicht bearbeiten, da die Unterlagen von der Visastelle noch nicht vorliegen. Meine Frau hat nun von der ABH eine Visaverlängerung bekommen, da das Ausnahmevisum nur 15 Tage gültig ist und hat einen erneuten Termin Mitte Februar bei der ABH. Jetzt ist wieder in die Ukraine gefahren, um ihre Ausreise vorzubereiten und kommt bald entgültig zu mir. Irgendwie ist das für uns immer noch ein kleines Wunder, das es doch noch geklappt hat und wir wünschen allen, bei denen es ähnliche Probleme gibt, das sie auch diese überwinden werden. Nicht aufgeben und vorallem immer schön Freundlich, Sachlich und mit Ausdauer am Ball bleiben.

Viele Grüße
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Antwort #72 - 03.01.2006 um 14:02:07
 
Zwinkernd Na dann wirds aber langsam Zeit für :

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neuro ...



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Antwort #73 - 25.03.2006 um 17:35:51
 
Was mich mal interessieren würde, dürfen diese Fragen zur Scheinehe auch dann noch gestellt werden wenn man ganz regulär die Ehe auf einem Deutschen Standesamt beantragt hat dieser Antrag für ok befunden und zum Ausländergericht gesendet und dort ebenfalls für ok befunden wurde und die Ehe anschließend von einem Deutschen Standesbeamten durchgeführt wurde?? Bei mir ist es so gelaufen alles in ordnung gegangen und nun mehr als 2 monate nach Eheschließung kommt die Ausländerbehörde angeschissen !!

bitte um mitteilung  Zwinkernd
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Antwort #74 - 25.03.2006 um 22:33:13
 
Zitat:
... dürfen diese Fragen zur Scheinehe auch dann noch gestellt werden wenn ... ganz regulär die Ehe ... von einem Deutschen Standesbeamten durchgeführt wurde??

Es kommt darauf an, was du unter "nun mehr als 2 monate nach Eheschließung kommt die Ausländerbehörde angeschissen !!" verstehst. Die Ausländerbehörde darf überprüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft auch tatsäclich gelebt wird. Was dabei gefragt / überprüft werden darf, kannst du bei Wikipedia nachlesen. Merke: oft wird hauptsächlich "kontrolliert", ob die Eheleute zusammen wohnen. Es ist aber nicht "verboten" bzw. "schädlich", wenn einer der Ehepartner arbeits- oder studiumbedingt einen 2 Wohnsitz (Nebenwohnung) hat. Man muss nur die Ausländerbehörde darüber informieren.
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Antwort #75 - 25.03.2006 um 22:53:47
 
Mir ist ein Fall bekannt, wo noch nach über einem Jahr das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft überprüft und die Scheinehe festgestellt wurde.
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Antwort #76 - 26.03.2006 um 16:20:21
 
Hallo,

Zitat:
Was mich mal interessieren würde, dürfen diese Fragen zur Scheinehe auch dann noch gestellt werden wenn man ganz regulär die Ehe auf einem Deutschen Standesamt beantragt hat dieser Antrag für ok befunden und zum Ausländergericht gesendet und dort ebenfalls für ok befunden wurde und die Ehe anschließend von einem Deutschen Standesbeamten durchgeführt wurde??


Ja, diese Fragen und Ermittlungen dürfen eingeleitet werden.
Sobald ein begründeter Verdacht auf Scheinehe besteht, dürfen die Ausländerbehörden (ABH) ermitteln.
Da reicht schon ein (anonymer) Anruf eines nicht wohlwollenden Nachbarn oder Kollegen bei der ABH oder ein (anonymes) Schreiben an die ABH aus.

Mein Mann und ich haben Ende 1998 geheiratet, im Jahr 2000 fingen die Herren an zu ermitteln ... (nachzulesen auf meiner Homepage)

Bezüglich des Verhaltens, wenn die ABH kommt und ermittelt:
- sachlich bleiben
- freundlich bleiben
(auch wenn es schwer fällt, gerade wenn dann möglicherweise so Sprüche kommen wie "das glaube ich ihnen nicht" oder wenn Fragen "unterhalb der Gürtellinie" wie z. B. nach der (Unter)Wäsche des Partners gestellt werden ...)

- Sich sofort einen Zeugen für das Gespräch holen (Nachbar, Freund) und auch auf die Besuche bei der ABH einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen,
jedoch in jedem Fall Gesprächsbereitschaft signalisieren, da sonst der Verdacht erhärtet wird.

- von jedem Gespräch oder sonstigem Kontakt mit der ABH Gedächtnisprotokolle anfertigen (nur zur Sicherheit).

- Sollte die ABH die Aufenthaltsgenehmigung nicht auf Antrag verlängern sondern nur eine Fiktionsbescheinigung erteilen, sofort tätig werden, also nicht warten, bis (nachdem noch einmal genau geprüft wurde) möglicherweise aufgrund des äußeren Scheins die Ablehnung kommt.

Ich frage mich übrigens, wie eine solche genaue Prüfung aussehen soll - Nachbarbefragung, Aktenlage reicht m.E. nicht aus wobei ich eine Nachbarbefragung sowieso für sehr zweifelhaft halte, da m.E. das binationale Paar damit diskriminiert und in einen Generalverdacht und schlechten Ruf in der Nachbarschaft gerät.

- Tätig werden meine ich jetzt im Sinne von:
Brief an den Bürgermeister / Landrat mit Darstellung des Sachverhalts und der Bitte um Hilfe
- Brief / Kontakt mit den Parteifraktionen, mit dem Caritas-Verband, der Diakonie, der Ausländerbeauftragten, der Frauenbeauftragten, AGAH, Datenschutzbeauftragter etc. mit der Bitte um Hilfe.
Und dann entsprechend nach ein paar Tagen nachhaken, falls noch keine Reaktion von dort erfolgt ist. (Die Wartezeit auf die Reaktion ist tierisch schlimm ...)

Auch wenn in der Empörung über die Sache man am liebsten ganz schnell an die breite Öffentlichkeit gehen würde, kann ich aus meiner Einschätzung und Erfahrung nur sagen:
Das sollte man sich erst mal verkneifen.

Erst wenn der Landrat / Bürgermeister nicht oder abschlägig reagiert, dann wäre der Kontakt mit einer seriösen Zeitung / TV-Sender in Erwägung zu ziehen.
Alles vor einer Reaktion des Bgm / Landrats schon öffentlich breitzutreten, halte ich eher für kontraproduktiv. Der Landrat / Bürgermeister muss ja schließlich erst einmal eine Chance haben, nachzudenken und zu reagieren.

Ich sage da immer:
Auch wenn ich nicht fair behandelt wurde / werde, so will ich dennoch fair bleiben.


Wenn bei der Ermittlung definitiv Fehler passiert sind (sei es die Art des Umgangs mit dem binat. Paar, seien es fehlende Unterlagen in der Akte usw.) dann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung gezogen werden.

Ich halte es für sinnvoll, solche Fehler zu verfolgen und hinterher auch z.B. im Internet öffentlich zu machen, damit Beamte, die nun wirklich über ihre Befugnisse hinausgehen, angeprangert werden und "eins auf den Deckel bekommen" (und so hoffentlich in Zukunft etwas vernünftiger sind). Eine öffentliche Namensnennung muss jedoch vermieden werden, das fällt unter den Tatbestand der "üblen Nachrede" !

Dennoch ist auch zu bedenken, dass es für die einzelnen Beamten sehr schwierig ist zu unterscheiden, wer denn nun die Wahrheit sagt und wer lügt. Und aufgrund des vielen Missbrauchs in Bezug auf "Scheinehe" haben m.E. leider da auch viele Beamten schon eine Art "Tunnelblick" ...

Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass die Paare, die es sowieso auf Aufenthaltssicherung anlegen, wissen, was sie machen müssen, damit alles "lupenrein" aussieht. Es sind wohl eher die ehrlichen binationalen Paare, die aus Liebe geheiratet haben, die durch das Raster fallen, da sie mit so etwas wie Scheineheverdacht gar nicht rechnen, denn sie meinen es ja ernst miteinander.
Mein Mann z.B. war fassungslos über diesen Verdacht. Er sagte dann immer "die können uns doch nichts ..." doch klar, hätten die uns was gekonnt, denn der äußere Schein (zusätzliche Dienstwohnung) sowie der anonyme Hinweis (bei dem wir ziemlich sicher sind zu wissen, von wem der kam: Missgünstiger Nachbar, der in der ganzen Nachbarschaft "verschrien" ist), sprachen gegen uns. Nur schade, dass dann scheinbar auf den äußeren Schein und Aussagen eines Nachbarn (dessen "Verschrienheit" herausgekommen wäre, wenn die Beamten sich mal in der Nachbarschaft auch nach ihm erkundigt hätten) dann augenscheinlich mehr Gewicht bekommen als die Aussagen zweier ehrlicher Mitbürger.

Ich denke, mein starker Kampf um unsere Ehe und unsere Glaubwürdigkeit hat dann mit dazu beigetragen, die ABH zu überzeugen. Denn eine Frau, die von ihrem Mann eingeschüchtert und klein gehalten wird, nur damit er seinen Aufenthalt sichert, wird anders auftreten, wird nicht alle Register ziehen und alles und jeden in Bewegung setzen, damit ihr und ihrem Mann geglaubt wird.

Sorry, ist jetzt ein bisschen lang geworden,
ist auch noch immer ein Stück "Vergangenheitsbewältigung" von mir,
denn so eine Sache geht nicht spurlos an einem vorbei -
ich hoffe, dass ich eines Tages wirklich sagen kann "ich habe damit abgeschlossen", bin mir aber wirklich nicht sicher, ob dieser Tag jemals kommt ...

Liebe Grüße
Janna
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Arkha
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Antwort #77 - 26.03.2006 um 19:27:55
 
Zitat:
Bezüglich des Verhaltens, wenn die ABH kommt und ermittelt:
- sachlich bleiben
- freundlich bleiben
(auch wenn es schwer fällt, gerade wenn dann möglicherweise so Sprüche kommen wie "das glaube ich ihnen nicht" oder wenn Fragen "unterhalb der Gürtellinie" wie z. B. nach der (Unter)Wäsche des Partners gestellt werden ...)


Eine höffliche Gegenfrage nach der Unterwäsche des Partners der Fragesteller ist auch zulässig!!!

Zitat:
- Sollte die ABH die Aufenthaltsgenehmigung nicht auf Antrag verlängern sondern nur eine Fiktionsbescheinigung erteilen, sofort tätig werden, also nicht warten, bis (nachdem noch einmal genau geprüft wurde) möglicherweise aufgrund des äußeren Scheins die Ablehnung kommt.

Fiktionsbescheinigung ist überhaupt keine Absage. Gegen was soll man tätig werden, wenn die Fiktionsbescheinigung z.B. aufgrund der zeitlich befristeter Überlastung der ABH erteilt wurde. Anders sieht es aus, wenn die Fiktionsbescheinigung  über drei Monate lang verlängert wird.

Zitat:
Ich frage mich übrigens, wie eine solche genaue Prüfung aussehen soll - Nachbarbefragung, Aktenlage reicht m.E. nicht aus wobei ich eine Nachbarbefragung sowieso für sehr zweifelhaft halte, da m.E. das binationale Paar damit diskriminiert und in einen Generalverdacht und schlechten Ruf in der Nachbarschaft gerät.

Nachbarbefragung ist unzulässig (Dafür gab es bereits ein Rundschreiben des Innenministeriums).

Ein Prüfung auf eine Scheinehe ist auch gesetzlich nicht vorgsehen (in 25% Ehen in Deutschland hat einer der Ehepartner ausländische Hintergrund)., sondern die ABH hat die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer AG zu prüfen. Dazu gehört auch der Prüfung, ob die familiäre Gemeinschaft noch (fort)besteht.  Dazu kann die ABH ein Besuch abstatten sowie die betroffenen Befragen.

Da es kein Generalverdacht besteht und ABH keine Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist, darf nur so weit ermittelt werden, bis ein begründeter Verdacht entsteht bzw. keine Anhaltspunkte gefunden werden. Also was erlaubt ist, ist ein Hausbesuch (Wenn man bei einem unangemeldetem Besuch nicht rein gelassen wird, so darf es nicht als verdacht verstärkend ausgewertet werden) sowie eine gemeinsame Befragung der Eheleute (getrennte Befragung ist nicht erlaubt). Entsteht dabei ein begründeter Verdacht, so kann die Verlängerung bzw. Ertielung einer AG versagt werden, dabei muss eine Strafanzeige erstattet werden und dem betroffenem kann eine Fiktionsbescheinigung bzw. eine Duldung bis zum Abschluss der Ermittlungen seitens dazu befugten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) erteilt werden.

Leider neigen einige ABHs dazu, sich als Polizei (und Richter gleichzeitig) auszuspielen (Nachbarbefragung, Hausdurchsuchung, getrennte Befragung etc.) Und man soll sich dagegen währen.

So ist z.B. eine ohne Zustimmung des Befroffenen Eindringen in das Wohnung ein Straftat!!! Und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre die angemessene Antwort.
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Antwort #78 - 27.03.2006 um 00:15:07
 
Hi Arkha,

Arkha schrieb am 26.03.2006 um 19:27:55:
Fiktionsbescheinigung ist überhaupt keine Absage. Gegen was soll man tätig werden, wenn die Fiktionsbescheinigung z.B. aufgrund der zeitlich befristeter Überlastung der ABH erteilt wurde. Anders sieht es aus, wenn die Fiktionsbescheinigung  über drei Monate lang verlängert wird.


ich glaube, Du hast hier was missverstanden. Ich schrieb ja nicht, dass die Fiktionsbescheinigung eine Absage ist, sondern dass evtl. nach weiterer Prüfung eine Absage erteilt werden kann.
Es scheint normalerweise nicht so zu sein, dass bei Ausstellung der Fiktionsbescheinigung unbedingt gesagt wird: Wir sind überlastet und haben keine Zeit eine AE auszustellen ...
Meinem Mann wurde die Fiktionsbescheinigung gegeben mit der Aussage (sinngemäß): Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache ... (ob Scheinehe vorliegt oder nicht). Von Überlastung der ABH war nie die Rede.

Es wurde uns auch nicht gesagt, wie wir weiter vorgehen sollen: also z. B. bei der ABH melden kurz bevor Bescheinigung ungültig wird, vorher melden oder was wir tun können, um den Verdacht auszuräumen.

Und aufgrund des vorher gezeigten Verhaltens des Beamten und seiner uns gegenüber geäußerten Vorurteile war uns eigentlich schon klar, was das Ergebnis seiner Prüfung sein würde ...

Zitat:
Nachbarbefragung ist unzulässig (Dafür gab es bereits ein Rundschreiben des Innenministeriums).

Das kümmert leider gewisse Beamte nicht. Und hätte uns unsere Nachbarin, mit der wir befreundet sind, es nicht erzählt, wüssten wir bis heute nicht, dass eine Nachbarbefragung stattgefunden hatte.

Zitat:
sowie eine gemeinsame Befragung der Eheleute (getrennte Befragung ist nicht erlaubt).
wir wurden getrennt befragt, mein Mann war zu dem Zeitpunkt, als die Beamten kamen, noch auf der Arbeit.

Du sagst das so locker, man solle sich dagegen wehren. Im Grunde gebe ich Dir Recht. Dennoch war ich z.B. in dieser Situation gar nicht dazu fähig, dagegen richtig vorzugehen, mir also einen Zeugen für den Besuch der ABH zu holen etc. Ich wurde einfach überrumpelt.
Und zum "Eindringen in die Wohnung ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers" ist das auch so eine Sache, wenn die Beamten zu zweit sind und der Wohnungsinhaber alleine. Die Beamten werden m.E. immer füreinander aussagen. Da kann der Wohnungsinhaber viel erzählen und tausendmal Recht haben ...  Griesgrämig Wer einen Zeugen hat, steht immer besser da.

*seufz*
Beamte, die so vorgehen, wie es die beiden Herren bei uns getan haben, wissen gar nicht, was sie damit bei dem binationalen Paar anrichten, welche Folgen (auch psychisch und gesundheitlich) ihr rüdes Vorgehen hat ...  Ärgerlich  Griesgrämig

Viele Grüße
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Antwort #79 - 27.03.2006 um 02:01:00
 
Ich verstehe sehr gut, dass Du überrumpelt worden bist. Aber

Zitat:
Und zum "Eindringen in die Wohnung ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers" ist das auch so eine Sache, wenn die Beamten zu zweit sind und der Wohnungsinhaber alleine. Die Beamten werden m.E. immer füreinander aussagen. Da kann der Wohnungsinhaber viel erzählen und tausendmal Recht haben ...  Traurig Wer einen Zeugen hat, steht immer besser da.

Es ist sehr einfach. Tritt einer der Beamten in die Wohnung ein, ohne dein Einverständnis, sofort ihn auffordern die Wohnung zu verlassen. Tut er es nicht,
1. die Polizei über Notruf anrufen.
2. Zum Nachbarn (auf die Strasse etc) laufen und um Hilfe schreien, da der Beamter in dieser Situation ein Verbrecher ist (Gewaltsame Eindringen in die fremde Wohnung ist ein ziemlich schweres Straftat. Es ist sogar der Polizei nur unter bestimmen Voraussetzungen erlaubt).

Zitat:
Wir wurden getrennt befragt, mein Mann war zu dem Zeitpunkt, als die Beamten kamen, noch auf der Arbeit.

Niemand hat ja Dich gezwungen die Fragen zu beantworten bzw. das Gespräch überhaupt zu führen. Du hättest höfflich sagen können, dass Du zur Zeit keine Zeit hast und dass die Herren bitte ein anderes Mal kommen sollen, wenn Sie mit Dir ein Termin vereinbart haben. Anschliesend um eine Entschuldigung bitten und die Tür schliessen. Würden die Herren versuchen in die Wohnung gewaltsam einzudringen oder immer wieder Klingeln, die Polizei anrufen.
Zitat:
Das kümmert leider gewisse Beamte nicht. Und hätte uns unsere Nachbarin, mit der wir befreundet sind, es nicht erzählt, wüssten wir bis heute nicht, dass eine Nachbarbefragung stattgefunden hatte.

Eine nachrägliche Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier fällig.
Zitat:
Meinem Mann wurde die Fiktionsbescheinigung gegeben mit der Aussage (sinngemäß): Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache ... (ob Scheinehe vorliegt oder nicht). Von Überlastung der ABH war nie die Rede.
Es wurde uns auch nicht gesagt, wie wir weiter vorgehen sollen: also z. B. bei der ABH melden kurz bevor Bescheinigung ungültig wird, vorher melden oder was wir tun können, um den Verdacht auszuräumen.

Genauer Wortlaut ist hier von Bedeutung. Die Aussage "Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache" ist ganz normal. ABH hat drei Monate Zeit über den Antrag zu entscheiden und die Voraussetzungen zu prüfen.
Würde aber mir jemand sagen, "wir prüfen jetzt den Verdacht auf die Scheinehe", so werde ich ihn höfflich fragen, wie man auf diese Idee gekommen ist und dann je nach erhaltene Antwort weiter sehen.
Und ihr braucht erstmal nicht zu tun, um den anfänglichen Verdacht aufzuräumen. Es ist Pflicht der ABH euch entsprechende Fragen zu stellen bzw. ein rechtliches Gehör zu verschafen. Würde die ABH ein Bescheid erlassen, ohne euch die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs zu verschaffen, so wird dieser Bescheid von jedem Anwalt in die Stücke zerrissen.
Man soll sich immer kurz bevor ein Aufenthaltstitel ausläuft bei der ABH melden. Das ihr darauf nicht hingewiesen würdet, passierte vermuttlich, weil es als selbstverständlich betrachtet wurde.

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