Hallo,
Zitat:Was mich mal interessieren würde, dürfen diese Fragen zur Scheinehe auch dann noch gestellt werden wenn man ganz regulär die Ehe auf einem Deutschen Standesamt beantragt hat dieser Antrag für ok befunden und zum Ausländergericht gesendet und dort ebenfalls für ok befunden wurde und die Ehe anschließend von einem Deutschen Standesbeamten durchgeführt wurde??
Ja, diese Fragen und Ermittlungen dürfen eingeleitet werden.
Sobald ein begründeter Verdacht auf Scheinehe besteht, dürfen die Ausländerbehörden (ABH) ermitteln.
Da reicht schon ein (anonymer) Anruf eines nicht wohlwollenden Nachbarn oder Kollegen bei der
ABH oder ein (anonymes) Schreiben an die
ABH aus.
Mein Mann und ich haben Ende 1998 geheiratet, im Jahr 2000 fingen die Herren an zu ermitteln ... (nachzulesen auf meiner Homepage)
Bezüglich des Verhaltens, wenn die
ABH kommt und ermittelt:
- sachlich bleiben
- freundlich bleiben
(auch wenn es schwer fällt, gerade wenn dann möglicherweise so Sprüche kommen wie "das glaube ich ihnen nicht" oder wenn Fragen "unterhalb der Gürtellinie" wie z. B. nach der (Unter)Wäsche des Partners gestellt werden ...)
- Sich sofort einen Zeugen für das Gespräch holen (Nachbar, Freund) und auch auf die Besuche bei der
ABH einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen,
jedoch in jedem Fall Gesprächsbereitschaft signalisieren, da sonst der Verdacht erhärtet wird.
- von jedem Gespräch oder sonstigem Kontakt mit der
ABH Gedächtnisprotokolle anfertigen (nur zur Sicherheit).
- Sollte die
ABH die Aufenthaltsgenehmigung nicht auf Antrag verlängern sondern nur eine Fiktionsbescheinigung erteilen, sofort tätig werden, also nicht warten, bis (nachdem noch einmal genau geprüft wurde) möglicherweise aufgrund des äußeren Scheins die Ablehnung kommt.
Ich frage mich übrigens, wie eine solche genaue Prüfung aussehen soll - Nachbarbefragung, Aktenlage reicht m.E. nicht aus wobei ich eine Nachbarbefragung sowieso für sehr zweifelhaft halte, da m.E. das binationale Paar damit diskriminiert und in einen Generalverdacht und schlechten Ruf in der Nachbarschaft gerät.
- Tätig werden meine ich jetzt im Sinne von:
Brief an den Bürgermeister / Landrat mit Darstellung des Sachverhalts und der Bitte um Hilfe
- Brief / Kontakt mit den Parteifraktionen, mit dem Caritas-Verband, der Diakonie, der Ausländerbeauftragten, der Frauenbeauftragten, AGAH, Datenschutzbeauftragter etc. mit der Bitte um Hilfe.
Und dann entsprechend nach ein paar Tagen nachhaken, falls noch keine Reaktion von dort erfolgt ist. (Die Wartezeit auf die Reaktion ist tierisch schlimm ...)
Auch wenn in der Empörung über die Sache man am liebsten ganz schnell an die breite Öffentlichkeit gehen würde, kann ich aus meiner Einschätzung und Erfahrung nur sagen:
Das sollte man sich erst mal verkneifen.
Erst wenn der Landrat / Bürgermeister nicht oder abschlägig reagiert, dann wäre der Kontakt mit einer seriösen Zeitung / TV-Sender in Erwägung zu ziehen.
Alles vor einer Reaktion des Bgm / Landrats schon öffentlich breitzutreten, halte ich eher für kontraproduktiv. Der Landrat / Bürgermeister muss ja schließlich erst einmal eine Chance haben, nachzudenken und zu reagieren.
Ich sage da immer:
Auch wenn ich nicht fair behandelt wurde / werde, so will ich dennoch fair bleiben.
Wenn bei der Ermittlung definitiv Fehler passiert sind (sei es die Art des Umgangs mit dem binat. Paar, seien es fehlende Unterlagen in der Akte usw.) dann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung gezogen werden.
Ich halte es für sinnvoll, solche Fehler zu verfolgen und hinterher auch z.B. im Internet öffentlich zu machen, damit Beamte, die nun wirklich über ihre Befugnisse hinausgehen, angeprangert werden und "eins auf den Deckel bekommen" (und so hoffentlich in Zukunft etwas vernünftiger sind). Eine öffentliche Namensnennung muss jedoch vermieden werden, das fällt unter den Tatbestand der "üblen Nachrede" !
Dennoch ist auch zu bedenken, dass es für die einzelnen Beamten sehr schwierig ist zu unterscheiden, wer denn nun die Wahrheit sagt und wer lügt. Und aufgrund des vielen Missbrauchs in Bezug auf "Scheinehe" haben m.E. leider da auch viele Beamten schon eine Art "Tunnelblick" ...
Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass die Paare, die es sowieso auf Aufenthaltssicherung anlegen, wissen, was sie machen müssen, damit alles "lupenrein" aussieht. Es sind wohl eher die ehrlichen binationalen Paare, die aus Liebe geheiratet haben, die durch das Raster fallen, da sie mit so etwas wie Scheineheverdacht gar nicht rechnen, denn sie meinen es ja ernst miteinander.
Mein Mann z.B. war fassungslos über diesen Verdacht. Er sagte dann immer
"die können uns doch nichts ..." doch klar, hätten die uns was gekonnt, denn der äußere Schein (zusätzliche Dienstwohnung) sowie der anonyme Hinweis (bei dem wir ziemlich sicher sind zu wissen, von wem der kam: Missgünstiger Nachbar, der in der ganzen Nachbarschaft "verschrien" ist), sprachen gegen uns. Nur schade, dass dann scheinbar auf den äußeren Schein und Aussagen eines Nachbarn (dessen "Verschrienheit" herausgekommen wäre, wenn die Beamten sich mal in der Nachbarschaft auch nach ihm erkundigt hätten) dann augenscheinlich mehr Gewicht bekommen als die Aussagen zweier ehrlicher Mitbürger.
Ich denke, mein starker Kampf um unsere Ehe und unsere Glaubwürdigkeit hat dann mit dazu beigetragen, die
ABH zu überzeugen. Denn eine Frau, die von ihrem Mann eingeschüchtert und klein gehalten wird, nur damit er seinen Aufenthalt sichert, wird anders auftreten, wird nicht alle Register ziehen und alles und jeden in Bewegung setzen, damit ihr und ihrem Mann geglaubt wird.
Sorry, ist jetzt ein bisschen lang geworden,
ist auch noch immer ein Stück "Vergangenheitsbewältigung" von mir,
denn so eine Sache geht nicht spurlos an einem vorbei -
ich hoffe, dass ich eines Tages wirklich sagen kann "ich habe damit abgeschlossen", bin mir aber wirklich nicht sicher, ob dieser Tag jemals kommt ...
Liebe Grüße
Janna