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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 23.676 mal)
Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #75 - 25.03.2006 um 22:53:47
 
Mir ist ein Fall bekannt, wo noch nach über einem Jahr das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft überprüft und die Scheinehe festgestellt wurde.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #76 - 26.03.2006 um 16:20:21
 
Hallo,

Zitat:
Was mich mal interessieren würde, dürfen diese Fragen zur Scheinehe auch dann noch gestellt werden wenn man ganz regulär die Ehe auf einem Deutschen Standesamt beantragt hat dieser Antrag für ok befunden und zum Ausländergericht gesendet und dort ebenfalls für ok befunden wurde und die Ehe anschließend von einem Deutschen Standesbeamten durchgeführt wurde??


Ja, diese Fragen und Ermittlungen dürfen eingeleitet werden.
Sobald ein begründeter Verdacht auf Scheinehe besteht, dürfen die Ausländerbehörden (ABH) ermitteln.
Da reicht schon ein (anonymer) Anruf eines nicht wohlwollenden Nachbarn oder Kollegen bei der ABH oder ein (anonymes) Schreiben an die ABH aus.

Mein Mann und ich haben Ende 1998 geheiratet, im Jahr 2000 fingen die Herren an zu ermitteln ... (nachzulesen auf meiner Homepage)

Bezüglich des Verhaltens, wenn die ABH kommt und ermittelt:
- sachlich bleiben
- freundlich bleiben
(auch wenn es schwer fällt, gerade wenn dann möglicherweise so Sprüche kommen wie "das glaube ich ihnen nicht" oder wenn Fragen "unterhalb der Gürtellinie" wie z. B. nach der (Unter)Wäsche des Partners gestellt werden ...)

- Sich sofort einen Zeugen für das Gespräch holen (Nachbar, Freund) und auch auf die Besuche bei der ABH einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen,
jedoch in jedem Fall Gesprächsbereitschaft signalisieren, da sonst der Verdacht erhärtet wird.

- von jedem Gespräch oder sonstigem Kontakt mit der ABH Gedächtnisprotokolle anfertigen (nur zur Sicherheit).

- Sollte die ABH die Aufenthaltsgenehmigung nicht auf Antrag verlängern sondern nur eine Fiktionsbescheinigung erteilen, sofort tätig werden, also nicht warten, bis (nachdem noch einmal genau geprüft wurde) möglicherweise aufgrund des äußeren Scheins die Ablehnung kommt.

Ich frage mich übrigens, wie eine solche genaue Prüfung aussehen soll - Nachbarbefragung, Aktenlage reicht m.E. nicht aus wobei ich eine Nachbarbefragung sowieso für sehr zweifelhaft halte, da m.E. das binationale Paar damit diskriminiert und in einen Generalverdacht und schlechten Ruf in der Nachbarschaft gerät.

- Tätig werden meine ich jetzt im Sinne von:
Brief an den Bürgermeister / Landrat mit Darstellung des Sachverhalts und der Bitte um Hilfe
- Brief / Kontakt mit den Parteifraktionen, mit dem Caritas-Verband, der Diakonie, der Ausländerbeauftragten, der Frauenbeauftragten, AGAH, Datenschutzbeauftragter etc. mit der Bitte um Hilfe.
Und dann entsprechend nach ein paar Tagen nachhaken, falls noch keine Reaktion von dort erfolgt ist. (Die Wartezeit auf die Reaktion ist tierisch schlimm ...)

Auch wenn in der Empörung über die Sache man am liebsten ganz schnell an die breite Öffentlichkeit gehen würde, kann ich aus meiner Einschätzung und Erfahrung nur sagen:
Das sollte man sich erst mal verkneifen.

Erst wenn der Landrat / Bürgermeister nicht oder abschlägig reagiert, dann wäre der Kontakt mit einer seriösen Zeitung / TV-Sender in Erwägung zu ziehen.
Alles vor einer Reaktion des Bgm / Landrats schon öffentlich breitzutreten, halte ich eher für kontraproduktiv. Der Landrat / Bürgermeister muss ja schließlich erst einmal eine Chance haben, nachzudenken und zu reagieren.

Ich sage da immer:
Auch wenn ich nicht fair behandelt wurde / werde, so will ich dennoch fair bleiben.


Wenn bei der Ermittlung definitiv Fehler passiert sind (sei es die Art des Umgangs mit dem binat. Paar, seien es fehlende Unterlagen in der Akte usw.) dann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung gezogen werden.

Ich halte es für sinnvoll, solche Fehler zu verfolgen und hinterher auch z.B. im Internet öffentlich zu machen, damit Beamte, die nun wirklich über ihre Befugnisse hinausgehen, angeprangert werden und "eins auf den Deckel bekommen" (und so hoffentlich in Zukunft etwas vernünftiger sind). Eine öffentliche Namensnennung muss jedoch vermieden werden, das fällt unter den Tatbestand der "üblen Nachrede" !

Dennoch ist auch zu bedenken, dass es für die einzelnen Beamten sehr schwierig ist zu unterscheiden, wer denn nun die Wahrheit sagt und wer lügt. Und aufgrund des vielen Missbrauchs in Bezug auf "Scheinehe" haben m.E. leider da auch viele Beamten schon eine Art "Tunnelblick" ...

Allerdings habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass die Paare, die es sowieso auf Aufenthaltssicherung anlegen, wissen, was sie machen müssen, damit alles "lupenrein" aussieht. Es sind wohl eher die ehrlichen binationalen Paare, die aus Liebe geheiratet haben, die durch das Raster fallen, da sie mit so etwas wie Scheineheverdacht gar nicht rechnen, denn sie meinen es ja ernst miteinander.
Mein Mann z.B. war fassungslos über diesen Verdacht. Er sagte dann immer "die können uns doch nichts ..." doch klar, hätten die uns was gekonnt, denn der äußere Schein (zusätzliche Dienstwohnung) sowie der anonyme Hinweis (bei dem wir ziemlich sicher sind zu wissen, von wem der kam: Missgünstiger Nachbar, der in der ganzen Nachbarschaft "verschrien" ist), sprachen gegen uns. Nur schade, dass dann scheinbar auf den äußeren Schein und Aussagen eines Nachbarn (dessen "Verschrienheit" herausgekommen wäre, wenn die Beamten sich mal in der Nachbarschaft auch nach ihm erkundigt hätten) dann augenscheinlich mehr Gewicht bekommen als die Aussagen zweier ehrlicher Mitbürger.

Ich denke, mein starker Kampf um unsere Ehe und unsere Glaubwürdigkeit hat dann mit dazu beigetragen, die ABH zu überzeugen. Denn eine Frau, die von ihrem Mann eingeschüchtert und klein gehalten wird, nur damit er seinen Aufenthalt sichert, wird anders auftreten, wird nicht alle Register ziehen und alles und jeden in Bewegung setzen, damit ihr und ihrem Mann geglaubt wird.

Sorry, ist jetzt ein bisschen lang geworden,
ist auch noch immer ein Stück "Vergangenheitsbewältigung" von mir,
denn so eine Sache geht nicht spurlos an einem vorbei -
ich hoffe, dass ich eines Tages wirklich sagen kann "ich habe damit abgeschlossen", bin mir aber wirklich nicht sicher, ob dieser Tag jemals kommt ...

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Arkha
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Antwort #77 - 26.03.2006 um 19:27:55
 
Zitat:
Bezüglich des Verhaltens, wenn die ABH kommt und ermittelt:
- sachlich bleiben
- freundlich bleiben
(auch wenn es schwer fällt, gerade wenn dann möglicherweise so Sprüche kommen wie "das glaube ich ihnen nicht" oder wenn Fragen "unterhalb der Gürtellinie" wie z. B. nach der (Unter)Wäsche des Partners gestellt werden ...)


Eine höffliche Gegenfrage nach der Unterwäsche des Partners der Fragesteller ist auch zulässig!!!

Zitat:
- Sollte die ABH die Aufenthaltsgenehmigung nicht auf Antrag verlängern sondern nur eine Fiktionsbescheinigung erteilen, sofort tätig werden, also nicht warten, bis (nachdem noch einmal genau geprüft wurde) möglicherweise aufgrund des äußeren Scheins die Ablehnung kommt.

Fiktionsbescheinigung ist überhaupt keine Absage. Gegen was soll man tätig werden, wenn die Fiktionsbescheinigung z.B. aufgrund der zeitlich befristeter Überlastung der ABH erteilt wurde. Anders sieht es aus, wenn die Fiktionsbescheinigung  über drei Monate lang verlängert wird.

Zitat:
Ich frage mich übrigens, wie eine solche genaue Prüfung aussehen soll - Nachbarbefragung, Aktenlage reicht m.E. nicht aus wobei ich eine Nachbarbefragung sowieso für sehr zweifelhaft halte, da m.E. das binationale Paar damit diskriminiert und in einen Generalverdacht und schlechten Ruf in der Nachbarschaft gerät.

Nachbarbefragung ist unzulässig (Dafür gab es bereits ein Rundschreiben des Innenministeriums).

Ein Prüfung auf eine Scheinehe ist auch gesetzlich nicht vorgsehen (in 25% Ehen in Deutschland hat einer der Ehepartner ausländische Hintergrund)., sondern die ABH hat die Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer AG zu prüfen. Dazu gehört auch der Prüfung, ob die familiäre Gemeinschaft noch (fort)besteht.  Dazu kann die ABH ein Besuch abstatten sowie die betroffenen Befragen.

Da es kein Generalverdacht besteht und ABH keine Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ist, darf nur so weit ermittelt werden, bis ein begründeter Verdacht entsteht bzw. keine Anhaltspunkte gefunden werden. Also was erlaubt ist, ist ein Hausbesuch (Wenn man bei einem unangemeldetem Besuch nicht rein gelassen wird, so darf es nicht als verdacht verstärkend ausgewertet werden) sowie eine gemeinsame Befragung der Eheleute (getrennte Befragung ist nicht erlaubt). Entsteht dabei ein begründeter Verdacht, so kann die Verlängerung bzw. Ertielung einer AG versagt werden, dabei muss eine Strafanzeige erstattet werden und dem betroffenem kann eine Fiktionsbescheinigung bzw. eine Duldung bis zum Abschluss der Ermittlungen seitens dazu befugten Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) erteilt werden.

Leider neigen einige ABHs dazu, sich als Polizei (und Richter gleichzeitig) auszuspielen (Nachbarbefragung, Hausdurchsuchung, getrennte Befragung etc.) Und man soll sich dagegen währen.

So ist z.B. eine ohne Zustimmung des Befroffenen Eindringen in das Wohnung ein Straftat!!! Und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch wäre die angemessene Antwort.
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Janna
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Antwort #78 - 27.03.2006 um 00:15:07
 
Hi Arkha,

Arkha schrieb am 26.03.2006 um 19:27:55:
Fiktionsbescheinigung ist überhaupt keine Absage. Gegen was soll man tätig werden, wenn die Fiktionsbescheinigung z.B. aufgrund der zeitlich befristeter Überlastung der ABH erteilt wurde. Anders sieht es aus, wenn die Fiktionsbescheinigung  über drei Monate lang verlängert wird.


ich glaube, Du hast hier was missverstanden. Ich schrieb ja nicht, dass die Fiktionsbescheinigung eine Absage ist, sondern dass evtl. nach weiterer Prüfung eine Absage erteilt werden kann.
Es scheint normalerweise nicht so zu sein, dass bei Ausstellung der Fiktionsbescheinigung unbedingt gesagt wird: Wir sind überlastet und haben keine Zeit eine AE auszustellen ...
Meinem Mann wurde die Fiktionsbescheinigung gegeben mit der Aussage (sinngemäß): Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache ... (ob Scheinehe vorliegt oder nicht). Von Überlastung der ABH war nie die Rede.

Es wurde uns auch nicht gesagt, wie wir weiter vorgehen sollen: also z. B. bei der ABH melden kurz bevor Bescheinigung ungültig wird, vorher melden oder was wir tun können, um den Verdacht auszuräumen.

Und aufgrund des vorher gezeigten Verhaltens des Beamten und seiner uns gegenüber geäußerten Vorurteile war uns eigentlich schon klar, was das Ergebnis seiner Prüfung sein würde ...

Zitat:
Nachbarbefragung ist unzulässig (Dafür gab es bereits ein Rundschreiben des Innenministeriums).

Das kümmert leider gewisse Beamte nicht. Und hätte uns unsere Nachbarin, mit der wir befreundet sind, es nicht erzählt, wüssten wir bis heute nicht, dass eine Nachbarbefragung stattgefunden hatte.

Zitat:
sowie eine gemeinsame Befragung der Eheleute (getrennte Befragung ist nicht erlaubt).
wir wurden getrennt befragt, mein Mann war zu dem Zeitpunkt, als die Beamten kamen, noch auf der Arbeit.

Du sagst das so locker, man solle sich dagegen wehren. Im Grunde gebe ich Dir Recht. Dennoch war ich z.B. in dieser Situation gar nicht dazu fähig, dagegen richtig vorzugehen, mir also einen Zeugen für den Besuch der ABH zu holen etc. Ich wurde einfach überrumpelt.
Und zum "Eindringen in die Wohnung ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers" ist das auch so eine Sache, wenn die Beamten zu zweit sind und der Wohnungsinhaber alleine. Die Beamten werden m.E. immer füreinander aussagen. Da kann der Wohnungsinhaber viel erzählen und tausendmal Recht haben ...  Griesgrämig Wer einen Zeugen hat, steht immer besser da.

*seufz*
Beamte, die so vorgehen, wie es die beiden Herren bei uns getan haben, wissen gar nicht, was sie damit bei dem binationalen Paar anrichten, welche Folgen (auch psychisch und gesundheitlich) ihr rüdes Vorgehen hat ...  Ärgerlich  Griesgrämig

Viele Grüße
Janna
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Antwort #79 - 27.03.2006 um 02:01:00
 
Ich verstehe sehr gut, dass Du überrumpelt worden bist. Aber

Zitat:
Und zum "Eindringen in die Wohnung ohne Zustimmung des Wohnungsinhabers" ist das auch so eine Sache, wenn die Beamten zu zweit sind und der Wohnungsinhaber alleine. Die Beamten werden m.E. immer füreinander aussagen. Da kann der Wohnungsinhaber viel erzählen und tausendmal Recht haben ...  Traurig Wer einen Zeugen hat, steht immer besser da.

Es ist sehr einfach. Tritt einer der Beamten in die Wohnung ein, ohne dein Einverständnis, sofort ihn auffordern die Wohnung zu verlassen. Tut er es nicht,
1. die Polizei über Notruf anrufen.
2. Zum Nachbarn (auf die Strasse etc) laufen und um Hilfe schreien, da der Beamter in dieser Situation ein Verbrecher ist (Gewaltsame Eindringen in die fremde Wohnung ist ein ziemlich schweres Straftat. Es ist sogar der Polizei nur unter bestimmen Voraussetzungen erlaubt).

Zitat:
Wir wurden getrennt befragt, mein Mann war zu dem Zeitpunkt, als die Beamten kamen, noch auf der Arbeit.

Niemand hat ja Dich gezwungen die Fragen zu beantworten bzw. das Gespräch überhaupt zu führen. Du hättest höfflich sagen können, dass Du zur Zeit keine Zeit hast und dass die Herren bitte ein anderes Mal kommen sollen, wenn Sie mit Dir ein Termin vereinbart haben. Anschliesend um eine Entschuldigung bitten und die Tür schliessen. Würden die Herren versuchen in die Wohnung gewaltsam einzudringen oder immer wieder Klingeln, die Polizei anrufen.
Zitat:
Das kümmert leider gewisse Beamte nicht. Und hätte uns unsere Nachbarin, mit der wir befreundet sind, es nicht erzählt, wüssten wir bis heute nicht, dass eine Nachbarbefragung stattgefunden hatte.

Eine nachrägliche Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier fällig.
Zitat:
Meinem Mann wurde die Fiktionsbescheinigung gegeben mit der Aussage (sinngemäß): Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache ... (ob Scheinehe vorliegt oder nicht). Von Überlastung der ABH war nie die Rede.
Es wurde uns auch nicht gesagt, wie wir weiter vorgehen sollen: also z. B. bei der ABH melden kurz bevor Bescheinigung ungültig wird, vorher melden oder was wir tun können, um den Verdacht auszuräumen.

Genauer Wortlaut ist hier von Bedeutung. Die Aussage "Wir prüfen jetzt erst einmal die Sache" ist ganz normal. ABH hat drei Monate Zeit über den Antrag zu entscheiden und die Voraussetzungen zu prüfen.
Würde aber mir jemand sagen, "wir prüfen jetzt den Verdacht auf die Scheinehe", so werde ich ihn höfflich fragen, wie man auf diese Idee gekommen ist und dann je nach erhaltene Antwort weiter sehen.
Und ihr braucht erstmal nicht zu tun, um den anfänglichen Verdacht aufzuräumen. Es ist Pflicht der ABH euch entsprechende Fragen zu stellen bzw. ein rechtliches Gehör zu verschafen. Würde die ABH ein Bescheid erlassen, ohne euch die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs zu verschaffen, so wird dieser Bescheid von jedem Anwalt in die Stücke zerrissen.
Man soll sich immer kurz bevor ein Aufenthaltstitel ausläuft bei der ABH melden. Das ihr darauf nicht hingewiesen würdet, passierte vermuttlich, weil es als selbstverständlich betrachtet wurde.

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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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