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Verdacht auf Scheinehe (Gelesen: 23.662 mal)
Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verdacht auf Scheinehe
10.12.2005 um 13:59:12
 
Hallo liebe Leidensgenossen,

ich habe im Juli meinen Schatz, den ich bereits 5 Jahre kenne, in der Ukraine geheiratet. Im September war dann meine Frau mit Ihrem neuen Pass bei der Botschaft um den Antrag auf FZF zu stellen. Von einer Angestellten der Botschaft wurde sie dann "verhört" und in die Enge getrieben. Ehrlich wie meine Frau ist, hat sie gesagt, das wir auch mal 1 Jahr Funkstille hatten uns aber seit 3 Jahren wieder regelmäßig sehen und zusammen leben wollen. Natürlich kam es nun, wie es kommen musste, das wir beide, sie in Kiev und ich in Hamburg, zum Verhör mussten.
54 Fragen wurden uns vorgelegt und dann gab es auch noch eine Konferenzschaltung um aufgetauchte Fragen zu klären. Laut der Sachbearbeiterin der ABH klang alles sehr glaubwürdig und positiv. Einen Tag darauf hat dann die Botschaft schon eine Ablehnung, wegen Verdacht auf Eheschließung mit ehefremden Zielen an meine Frau geschickt und mitgeteilt,das die ABH dem Antrag nicht zustimmt (obwohl doch alles positiv aussah). Schock!!! Wir haben nun Remonstriert und diverse Beweismittel für eine intakte Beziehung mitgeschickt (Fotos mit unseren Familien, Fotos von unseren Treffen in UA und Polen, Fotos unserer Hochzeit, Telefonrechnungen, eine Liste von Zeugen)und warten auf eine Nachricht der Botschaft. Gleichzeitig habe ich eMails an diverse Behörden (Ausländerbeauftragte, Petitionsauschuß, Auswärtiges Amt, Bundeskanzlerin) mit dem Verdacht auf Willkür und Generalverdacht geschickt.Leider hat sich bis heute keine dieser Behörden dazu geäussert. Hat jemand Erfahrungen wie lange eine Antwort auf sich warten lässt. Macht es Sinn, bei der Botschaft anzurufen und nachzufragen. Was kann man noch machen um alles zu beschleinigen und wie seht Ihr die Chancen, ohne Klage, ein Visum zu bekommen. Wir sind beide ziehmlich am Ende und wollten gemeinsam mit meiner ganzen Familie ein schönes Weihnachtsfest haben.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
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« Zuletzt geändert: 11.12.2005 um 00:39:48 von Moses66 »  
 
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.12.2005 um 14:20:49
 
Hallo Moses66,

Euch wird nichts weiter bleiben als nach dem Remonstrieren die Begründung der Botschaft abzuwarten.

Wenn die Botschaft hatrnäckig ist, bleibt noch eine Klage vorm Verwaltungsgericht in Berlin, ist aber
langwierig, daher evtl. zeitgleich Klage Antrag auf sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils mit einreichen.

Von der ABH werdet Ihr in der Sache kaum weiteres erfahren, die hat das an die Botschaft abgegeben.

BTW, die ABH in HH scheint sowieso über den Gesetzen zu stehen  Smileylook :
http://www.taz.de/pt/2005/12/09/a0316.nf/text

viel Erfolg Euch beiden !!
neuro ........
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Moses66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.12.2005 um 14:45:34
 
Hallo Neuromancer,
Danke für die Antwort. Wird denn die ABH bei der Remonstration nicht mehr mit einbezogen, denn laut Ablehnung der Botschaft hat ja die ABH ihre Zustimmung verwehrt? Kann denn die Botschaft auch gegen die Ablehnung der ABH ein Visum vergeben?
Gruß
Moses
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wichtel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 10.12.2005 um 15:32:58
 
Hey!

Entscheidende Stelle ist alleine die Botschaft. Die ABH gibt im Rahmen des Visaverfahrens gegenüber der Botschaft eine Stellungnahme ab. Was die Botschaft damit macht, ist alleinig deren Entscheidung. Sie halten sich zwar meistens daran, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Weg über die Remonstration ist da die einzige Möglichkeit, die Ihr habt, gegen die Entscheidung der Botschaft anzugehen. die diversen anderen Stellen, die Du angemailt hast, werden Dir in dieser Sache nicht wirklich helfen können.
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.12.2005 um 15:38:54
 
wichtel schrieb am 10.12.2005 um 15:32:58:
Was die Botschaft damit macht, ist alleinig deren Entscheidung. Sie halten sich zwar meistens daran, sind dazu aber nicht verpflichtet.  


Hi Zwinkernd

das würde ich so nicht unterschreiben wollen Zwinkernd

Bei dem Visum zum FNZ handelt es sich nunmal um ein zustimmungspflichtiges Visum nach § 31 AufenthV
hier


Wenn die ABH die Zustimmung nicht erteilt, darf die Botschaft das Visum eigentlich auch nicht erteilen. Etwas anderes gilt, wenn die ABH dem Visum zugestimmt hat. Da besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Botschaft trotzdem ablehnt, z.B. wenn dort etwas zusätzlich negatives bekannt geworden ist. Aber in den meisten Fällen entscheiden sie so wie die Stellungnahme der ABH lautet.


Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Neuromancer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.12.2005 um 15:41:16
 
Hi Moses66,

Die ABH ist beim FZF Visum zustimmungspflichtig, durch die Remonstration müssen dem Antragssteller die konkreten Ablehnungsgründe mitgeteilt werden, dafür ist die Botschaft zuständig, daher wird sich die ABH momentan dazu sicher nicht äußern.
Durch die Remonstration wird sich die Botschaft mit der ABH in Verbindung setzen u. der Fall wird noch mal aufgerollt. Sollte es bei einer Ablehnung bleiben, kommt leider nur noch ein guter "Ausländerrechts"-Anwalt u. die Klage beim VG in Berlin in Betracht. Hoffe aber für Euch das es nicht soweit gehen muß.

neuro ...
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Moses66
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Antwort #6 - 10.12.2005 um 16:19:42
 
Danke für die vielen Antworten, die ein wenig Struktur in die Sache bringen. Zeitgleich, wie meine Frau die Remonstration nach Kiev geschickt hat, habe ich eine Kopie der Remonstration, inkl. aller Beweismittel, an die ABH in Hamburg geschickt. So haben jetzt beide Behörde eine gute Grundlage für die weitere Bearbeitung und werden hoffentlich positiv entscheiden.

Kennt eigentlich jemand Remonstrationen die Erfolgreich waren. Bisher lese ich in Foren nur immer von Ablehnungen. Kann natürlich sein, das die positiven Dinge hier nicht mehr auftauchen, weil die Leute in ihrem Glück ganz vergessen hier zu posten.

Gruß
Moses (der an seine Frau denkt, die in der Ukraine mit Grippe im
Bett liegt und der er kein Süppchen, wegen der Willkür der Beamten,
kochen kann)
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ronny
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Antwort #7 - 10.12.2005 um 16:42:57
 
Hallo Moses schau mal nach retas Beiträgen, da war sogar die Klage erfolgreich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

selbst Beamter und Suppen-Fan Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Moses66
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Antwort #8 - 10.12.2005 um 16:52:37
 
Hallo Ronny,
Ausnahmen bestätigen die Regel  Cool

Ich habe auch Freunde, die Beamte sind und die ganze
Sache nicht nachvollziehen können.

Gruß
Moses
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schnucki
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Antwort #9 - 10.12.2005 um 21:17:02
 
Hallo.... Smiley

Mir geht es leider ähnlich wie dir. weinend

Wir haben auch im Juli in Tunesien geheiratet und meinem Mann wurde das Visum zur FZF abgelehnt.
Wir wurden zeitgleich befragt mit 112! Fragen. hä?
Die Ablehnung lies nicht lange auf sich warten.
Wir haben remonstriert und erfuhren dann,das die ALB das visum abgelehnt hat.
Ausserdem haben 5 fragen von 112! nicht überein gestimmt. Schockiert/Erstaunt
Ich habe Fotos und Videobänder von der Hochzeit und einen langen Brief an die Botschaft gesendet,aber noch keine Antwort erhalten.
Nun blieb uns nur noch die Klage einzureichen. unentschlossen
Man hat nur 4  ! Wochen zeit nach bekanntgabe der Begründung.

Wenn du Klage einreichen willst,denke bitte daran und lass die Frist nicht verstreichen.

Ich drücke dir alle Daumen,das Du mehr Glück hast als ich.... Zwinkernd

Liebe Grüsse,Schnucki
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Moses66
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Antwort #10 - 10.12.2005 um 21:42:25
 
Hallo Schnucki,

es ist wirklich schlimm mit der Willkür der Botschaften. Das warten zermürbt einen. Erst mussten wir
1 Jahr auf die Scheidung von meiner Ex-Frau warten. Dann fast 8 Monate alle Papier für die Heirat besorgt und nun warten wir auch schon wieder 4 Monate seit der Hochzeit. So langsam wollten wir mal ein Kind, allerdings erst in einem gesicherten Zusammenleben.

Ich wünsche Euch viel Kraft für Eure Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht und das alles zügig bearbeitet wird.

Herzliche Grüße
Moses
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schnucki
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Antwort #11 - 11.12.2005 um 12:55:53
 
Hallo moses!

Danke.....das Glück und das Daumen drücken kann ich gut gebrauchen. Griesgrämig

Mich zermürbt auch das ganze....es ist schon teilweise unverschämt,was die ALB einem unterstellt.
Auch wir wünschen uns Nachwuchs und bei mir tickt die biologische Uhr.
Aber alles menschliche interessiert die Ämter nicht. weinend

Ich werde gespannt dein thread hier weiterverfolgen und hoffe das ihr nicht klagen müsst.

Viel Glück Euch beiden... Daumen hoch Daumen hoch
Wünscht Schnucki
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Moses66
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Antwort #12 - 11.12.2005 um 22:44:18
 
Hier ein interessanter Beitrag aus einem anderen Forum zur Diskusion. Hat jemand damit Erfahrungen?


Rechtsprechung:
Ein EU-Mitgliedstaat darf einen Drittstaatsangehörigen, der keinen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzt oder über kein Visum verfügt, nicht an der Grenze zurückweisen, wenn er mit einem EU-Bürger verheiratet ist und sowohl seine Identität als auch seine Ehe nachweisen kann und keine Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Ordnung , Sicherheit oder Gesundheit vorliegen, ein Mitgliedstaat darf einem Drittstaatsangehörigen , der mit einem EU-Bürger verheiratet ist und seine Identität nachweisen kann, nicht die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verweigern und Massnahmen zu seiner Entfernung treffen, nur weil er illegal eingereist ist oder sein Visum abgelaufen ist.
Urteil vom 25.07.2002 – C-459/99 MRAX v. Belgien – 22 S., M2261
Siehe dazu:
http://www.asyl.net/Magazin/9_2002c.htm
oder kompletter Schriftsatz unter:
http://philcorner.de/Urteil%20EGH.htm

Ich habe BGS-Beamte an der deutsch-polnischen Grenze dazu befragt.
Dieses Urteil ist bekannt. Ein Beamter war sehr freundlich und erklärte dazu, Trauschein und alter Reisepass würden genügen (auch ohne Visum oder gültiger Aufenthaltserlaubnis). Das Passieren der ukrainisch-polnischen Grenze stellt kein Problem dar. Der polnische Kollege war auch anwesend und nickte. Der deutsche Beamte erklärte weiter: In diesem Fall käme ihre Frau ungehindert bis an die polnisch-deutsche Grenze. Der BGS würde ihr einen Stempel in den (auch alten ungültigen) Pass drücken, dieser ersetzt eine Einreisegenehmigung. Damit könnte auch sie weiter nach Deutschland einreisen!



Zitat Ende. Ist wie gesagt in einem anderen Forum gefunden und klingt mir zu schön um wahr zu sein!

Gruß Moses
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Guenter
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Antwort #13 - 12.12.2005 um 11:00:13
 
Deine Frau wird bis an die deutsch-polnische Grenze kommen können. Ich bin mir nicht sicher, ob sie nach Deutschland wirklich gelassen wird. Wenn sie nach D gelassen wird, so ist sie erst einmal illegal in D, da das Urteil nur für das EU-Ausland gilt, aber nicht für D selbst. Dies nennt man Inländerdiskriminierung. Wenn Deine Frau nun eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt, wird sie vermutlich abgelehnt werden, da sie illegal in D ist. Sie ist allerdings nur deswegen illegal in D, weil ihr unrechtmäßig ein beantragter Aufenthaltstitel nicht gegeben wurde. Nach meiner Auffassung ist das Grundrecht auf Ehe hier der höherwertige Schutz, eine zu lange Trennung nicht zumutbar (siehe hierzu auch Frage 275 unter http://people.freenet.de/hapaape/1000Fragen-23.htm#P11627_1326946). Eine Klage ggf. gegen eine Weigerung, einen Aufenthalstitel zu geben, halte ich dann für erfolgsversprechend.
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Wolf
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Antwort #14 - 12.12.2005 um 18:50:12
 
Hallo, guten Abend

@ Moses

so liest man sich wieder  Smiley

@ Guenther

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher, ob sie nach Deutschland wirklich gelassen wird.


Doch wird sie  Cool Der BGS, also jetzt Bundespolizei, stellt ihr an der Grenze ein sog. Ausnahmevisum aus. Mit diesem Ausnahmevisum kann sie Einreisen und auf die zuständige ABH gehen. Ich kenne Moses von einem anderen Board her und habe heute extra bei der Bundespolizei nachgefragt.

Gruss
Wolf
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