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Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 2.088 mal)
Merlin.00
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung
09.12.2005 um 17:51:15
 
So nun habe ich viel gelesen und bin immer noch nicht schlauer als vorher.  weinend

Habe vor vier Jahren eine Brasilianerin im Winterurlaub in der Schweiz kennen gelernt. War damals mit meinen Kindern dort.  Kuss
Gut, ich war kein Engel und bin fremdgegangen.  Traurig Aus dieser Beziehung ist ein Kind entstanden. Am Anfang habe ich versucht meine Ehe zu retten, habe brav für den Jungen bezahlt und wir hatten regelmäßigen Kontakt. (Telefon und Internet) mehr nicht.
...
Meine Ehe war nicht mehr zu retten, habe meiner Frau das heimliche Kind gebeichtet. Nun lebe ich seid einem Jahr mit der Brasilianerin und dem Kind zusammen. Es ist nicht leicht, wir wechseln alle 85 Tage den Aufendhalt zwischen Deutschland und der Schweiz. Seid 6 Monaten ist auch unser Kind bei uns.
Nun die Frage, da das Kind in Brasilien geboren ist, dort wurde ich nicht als Vater eingetragen weil ich dazu wohl selber erscheinen muss, kann ich das Kind in Deutschland anerkennen?
...
Sollten Fragen kommen, wie etwa, war sie auch sicher in der Schweiz damals und bist Du der Vater. Ja Sie hat alle Stempel im Pass. Also daran gibt es nichts zu rütteln. Sie hat sogar noch die Flugtickets als sie im dritten Monat zurückgeflogen ist.
...
Nun ist ja der Junge schon drei Jahre, kann ich jetzt das Kind einfach in hier anerkennen? Oder muss das wie ich schon gelesen habe, vor der Geburt passieren. Was muss ich dabei beachten?
...
Ach ja scheiden lassen geht nicht, ist finanziell nicht drin im Moment. Ich lebe seid zwei Jahren getrennt von meiner Frau.
...

Vielen Dank Merlin.00
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.12.2005 um 19:20:41
 
Hallo,

du mußt weder geschieden sein noch kommt es auf den Geburtszeitpunkt des Kindes an. Zwinkernd

Mit der Mutter Deines Kindes zum Jugendamt, und dort die Vaterschaft anerkennen genügt.

Das gilt allerdings nur, wenn sie nicht verheiratet ist, sonst  wirds komplexer Zwinkernd

Das Kind wird deuscher Staatsangehöriger und die Mutter erhält zur Ausübung des Sorgerechts (alleinige oder gemeinsame Sorge) eine AE nach § 28 Abs.1 Zffer 3 AufenthG
look here
.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Merlin.00
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vaterschaftsanerkennung
Antwort #2 - 09.12.2005 um 21:06:27
 
Danke,
ich bin bei deutschen Gesetzen und Behörden immer vorsichtig, kann fast nicht glauben das es so einfach gehen soll.
...
Nein verheiratet ist und war sie nicht. Na dann auf in dem Kampf... werden also am Montag den ersten Gang zum Jugendamt wagen. Werd erst mal nachfragen was sie brauchen, jetzt haben wir beide solange ausgeharrt, da können wir es ruhig angehen.

Vielen Dank noch mal

Merlin
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