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wofür geburtsurkunde leg. (Gelesen: 3.473 mal)
mona25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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08.12.2005 um 16:13:04
 
moin,
ich versuche mal mein kleines problem zu verdeutlichen und bitte gleichzeitig um eine einschätzung der situation:
zur FZF ist die heiratsurkunde in ydé angekommen. notwendig für die erteilung des visums, klaro. die ABH möchte ausschließlich diese urkunde sehen, alles andere ist erstmal zweitrangig. für eine evtl familienplanung schlug das Standesamt vor (jawoll, vorschlag zur vereinfachung), gleich die geb-urkunde meines mannes mitlegalisieren zu lassen (für's familienstammbuch. also nix einreise).
verläuft eine problemlose legalisation der geb-urkunde genauso wie die der heiratsurkunde? habe nämlich das grücht gehört, sie würden IMMER in das kleinste afrikanische dorf fahren um alles zu checken. oder ist das nur bei problemen?
meine sorge: die leg. der geb-urkunde dauert länger als die der heiratsurkunde und verzögert die erteilung des visums (obwohl geb-urkunde ja primär unwichtig). deshalb würde ich dort anrufen und fragen, ob sie zuerst und so bald wie möglich die heiratsurk. schicken. oder machen die das sowieso?
hilfe!
mona25
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ronny
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Antwort #1 - 08.12.2005 um 20:11:16
 
Hallo Mona,

ich würde sagen Geburtsurkunde legalisieren ja, aber nicht aus dem Grund den das Standesamt genannt hat (ist eigentlich quatsch) sondern weil eine Heiratsurkunde ja lediglich die letzte Eheschließung Deines Mannes dokumentiert. Ob bereits Vorehen vorliegen / vorlagen geht aus der HU ja nicht hervor.
Käme er beispielsweise aus einem Staat in dem ein Mann mehrere (gleichzeitige) Ehen führen dürfte, wäre es durchaus sinnvoll, den Familienstand vor Eurer Eheschließung nachweisen zu lassen.

Dann würde die Geburtsurkunde benötigt, evtl. wäre auch eine Befragung der näheren Umgebung im Heimatort sinnvoll.

Ob eine Urkunde im Visumverfahren zu prüfen ist, ist eigentlich Sache der ABH. Was sagt die denn ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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mona25
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Antwort #2 - 08.12.2005 um 21:04:54
 
hey ronny,
die abh will nur die HU sehen! deshalb habe ich mich schon gefragt, ob es so schlau war, die geb-urk. mithinzuschicken wegen evtl zeitverzögerungen... könnte das denn sein? auch nach mehreren anrufen sagte mir die sachbearbeiterin, dass sie (nur) diese unbedingt braucht!
mona
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ronny
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Antwort #3 - 09.12.2005 um 09:40:25
 
Hi mona,

Ich kann es nicht sagen, was sie davon abhält die Geburtsurkunde nicht zu fordern, normalerweise ist es erforderlich, den Familienstand vor der Ehe zu prüfen. Das ist eigentlich Sache des Eheschließungsstandesamtes, aber in Mehrehestaaten ist DAS eben das Problem.
Und DAS ist den Nichtpersonenstandsrechtlern eben häufig nicht bewußt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 09.12.2005 um 13:28:06
 
Kann es sein, dass es daran liegt, dass die beiden schon verheiratet sind? Da reicht doch der ABH in der Regel die Heiratsurkunde....
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ronny
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Antwort #5 - 09.12.2005 um 14:25:09
 
Zitat:
dass die beiden schon verheiratet sind?


Sicher werden die Kollegen davon ausgehen....

Aber mal angenommen der worst case liegt vor, es ist eine Mehrehe weil der Heimatstaat diese zuläßt?
Das ergibt sich häufig erst aus der Prüfung der Geburtsurkunde.  Sicher die Doppelehe wäre zwar formal wirksam, aber ich behaupte mal, dass bevor der Anspruch zum Familiennachzug durchgesetzt wäre, eine Eheaufhebungsklage ebenfalls durch wäre....

Die ABH sollte da jedenfalls auch auf den Familienstand vor der heschließung schauen, und dafür braucht sie aus Sicht des Personenstandsrechts eben auch die Geburtsurkunde. Der Nachzug eines Doppeltverheirateten würde auf alle Fälle gegen unseren ordre public verstoßen und deswegen verlangt zumindest unsere ABH vorher "grünes Licht" durch den Standesbeamten, in Eilfällen mache ich das dann im Wege der internen Amtshilfe Zwinkernd Stellen sich bei der ersten Prüfung Anhaltspunkte raus, die eine eingehende Überprüfung erforderlich machen, verlangt unsere ABH bereits die umfassende inhaltliche Prüfung aller relevanten Urkunden Zwinkernd

Vorher gibts die Zustimmung zum Visum nicht Zwinkernd hat den unbestreitbaren Vorteil, dass die Zahl der Eheaufhebungskagen eher gering ist Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 09.12.2005 um 15:33:48
 
jau, danke ihr alle. ganz viel schlauer bin ich nicht muss ich zugeben, eher verwirrter, aber wat soll's. ich werde wohl einfach abwarten müssen in der frohen hoffnung, dass die leg. insbesondere der geburtsurkunde nicht allzulange dauert. immerhin sind sie schon dort angekommen. dabei frag ich mich: wie kann man eigentlich aus der geb-urk den familienstand erkennen? also ich kann's nicht... naja, vielleicht hat mein gehirn auch schon das wochenende eingeläutet und ich habe gravierende dinge falsch verstanden... schönen 3. advent ansonsten!
mona25
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