Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Scheidung und nach zwei Jahren! (Gelesen: 1.899 mal)
weidekaetzchen
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung und nach zwei Jahren!
09.12.2005 um 09:20:28
 
Hallo,

ich hab heute diese Seite im Internet gefunden, und hoffe, Ihr könnt mir vielleicht bei einer wichtigen Frage helfen.

Ein Freund von mir, er ist Türke, ist, soweit ich weiß, seit knapp vier Jahren in Deutschland. Zunächst war er als Asylbewerber hier, vor zwei Jahren dann hat er eine Deutsche geheiratet. Die Frau hatte bereits Kinder. Er hat auch eine Arbeitsstelle gefunden, wo er noch immer beschäftigt ist.

Doch nun ist die Ehe endgültig gescheitert, er möchte am liebsten sofort ausziehen. Doch er hat Angst, dass er dann ausreisen muss.

Welche Möglichkeiten gibt es für ihn? Verliert er im Falle einer Scheidung tatsächlich seine Aufenthaltsberechtigung?

Es wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet, denn es ist wirklich ziemlich eilig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und nach zwei Jahren!
Antwort #1 - 09.12.2005 um 12:13:59
 
Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft (= tatsächliches Zusammenleben mit der deutschen Ehefrau) mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat, wird die Aufenthaltserlaubnis deines Freundes nach der Trennung als eigenständiges, unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert (also befristet).  „Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.“ = er darf weiterhin arbeiten.

Nach Ablauf des Jahres muss er die weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Verlängerung kann gewährt werden, wenn
1. der Lebensunterhalt gesichert ist,
2. kein Ausweisungsgrund vorliegt und
3. der Aufenthalt des Ausländers nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet. (z.B. unerlaubte politische Betätigung, Straftaten, etc.)

Schafft er es, seine Aufenthaltserlaubnis 5 Jahre lang zu behalten, darf er dann die Niederlassungserlaubnis beantragen, entsprechend § 9 Zuwanderungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004BJNE001000000.html

Auch der erfolgreiche Abschluss eines Integrationkurses wäre wichtig.

Gruß, Sondra Smiley
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und nach zwei Jahren!
Antwort #2 - 09.12.2005 um 12:27:23
 
Sondra schrieb am 09.12.2005 um 12:13:59:
Schafft er es, seine Aufenthaltserlaubnis 5 Jahre lang zu behalten, darf er dann die Niederlassungserlaubnis beantragen, entsprechend § 9 Zuwanderungsgesetz: http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004BJNE001000000.html

Kleine Klarstellung.

Du meinst § 9 AufenthG und nicht Zuwanderungsgesetz. Das AufenthG ist ja nur ein Teil des ZuwandG.

BTW: man kann das direkt auch bei uns verlinken
§ 9 AufenthG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und nach zwei Jahren!
Antwort #3 - 09.12.2005 um 12:37:41
 
Stimmt! Danke, Fons - im "Feuer des Gefechtes" passieren Fehler  [fahne=weiss]

Beste Grüße, S.  Durchgedreht
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
wichtel
Experte
****
Offline


ABH' ler sind auch nur
Menschen


Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
32825 Blomberg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung und nach zwei Jahren!
Antwort #4 - 09.12.2005 um 17:27:43
 
Wie lange ist er denn schon bei seinem Arbeitgeber beschäftigt?

Als türkischer Staatsangehöriger gibt's da auch noch den ARB 1/80, über den bei einer Beschäftigungszeti über einem Jahr bei Weiterbeschäftigung beim selben Arebitgeber  ev. auch was zu machen wär.
Zum Seitenanfang
  

Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema