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3 Jahre Ehe und Zeitarbeit job? (Gelesen: 804 mal)
elsamak
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 3 Jahre Ehe und Zeitarbeit job?
09.12.2005 um 17:32:45
 
Hallo zusammen,

ich fasse es kurz und bitte um Antwort auf meine frage.

ich bin mit meiner deutschen Frau seit über 3 Jahre verheiratet und haben kleine Tochter. ich war Arbeitslos und haben wir Hartz4 Leistung bekommen. Jetzt  habe ich eine Stelle bekommen allerdings durch Zeitarbeit Firma und diese Stelle ist erst auf 6 Monate befristet aber bestehet die möglichkeit auf Übernahme von dem Arbeitgeber nach der 6 Monatigen Frist.

Meine frage:

kann ich Niederlassungserlaubnis erhalten, obwohl Zeitarbeitfirma?
wenn Ja. Reicht die ABH eine Lohnabrechnung des ersten Arbeitsmonats aus, als Nachweis des lebensunterhalt?


Für eure Antwort bin sehr dankbar
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« Zuletzt geändert: 09.12.2005 um 18:17:32 von elsamak »  
 
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wichtel
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Beiträge: 181

32825 Blomberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 09.12.2005 um 20:19:35
 
Hey!

Voraussetzung für die Niederlassungserlaubnis ist die dauerhafte Sicherung des Lebensunterhaltes unabhängig von Sozialleistungen. Wenn Du auch in der heutigen Zeit in kaum einem Job die Gewissheit hast, den nicht irgendwann zu verlieren, wird m.E.n. weder der auf sechs Monate befristete Zeitvertrag noch lediglich eine Abrechnung ausreichen. Versuch bitte auch nicht, den Zeitvertrag als festen Job zu "verkaufen".  Wenn Du einen Festvertrag in sechs Monaten in Sicht hast, wart dei Zeit geduldig ab. Ist schließlich absehbar.

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