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Heirat .th-.de erst nach Wartezeit? (Gelesen: 5.539 mal)
ChrisMuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.02.2005 um 20:35:01
 
Hallo,

ich habe eine Frage zum Thema Thailändisch-Deutsche Heirat.

Meine Freundin ist in Thailand noch verheiratet und lässt sich zur Zeit scheiden (gerichtlich, nicht einvernehmlich).
Scheinbar erfordert das thailändische Recht eine Wartezeit vor einer erneuten Eheschließung.

Bei meinen Recherchen lese ich gelegentlich, dass vor einer erneuten Heirat 310 Tage Wartezeit einzuhalten sind (z.B. hier: http://www.olg-stuttgart.de/html/leitfaden/laender/Thailand.pdf ), gelegentlich lese ich, dass es in diesem Zeitraum genügt, einen negativen Schwangerschaftstest vorzulegen (z.B. hier http://www.thailaendisch.de/pdf/merkblatt.pdf ).

Welche Regelung ist für eine Eheschließung in Deutschland relevant?


Vielen Dank im Voraus.

Christian
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ChrisMuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.02.2005 um 20:44:38
 
Hallo nochmal,

mein erster Beitrag geht gleich daneben, sollte eigentlich
in "Ehe und Familie" statt in "Non-Ausländerrecht" landen.

Kann ein Mod den Beitrag evtl. verschieben?

Danke.

Christian
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ronny
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Antwort #2 - 17.02.2005 um 20:44:43
 
Zitat:
Welche Regelung ist für eine Eheschließung in Deutschland relevant?


Hi Chris,

bin mir nedsicher, ob wir das Thema hier schon hatten, finds auch im Moment nicht.

Erinnere mich aber auch an sowas wie Wartezeit. Ich will das mal genauer lesen habedie Unterlagen aber erst am Montag,( so die Seuche weg ist) zur Hand.

Bis dahin ? :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #3 - 17.02.2005 um 20:47:36
 
Zitat:
Hallo nochmal,

mein erster Beitrag geht gleich daneben, sollte eigentlich
in "Ehe und Familie" statt in "Non-Ausländerrecht" landen.

Kann ein Mod den Beitrag evtl. verschieben?

Danke.

Christian



Hi,
das war nicht daneben, oder doch Zwinkernd
I
Ich habe den Thread hierher verschoben. "Ehe und Familie" steht in der Kategorie "Ausländerrecht". Da es hier aber nicht um ausländerrechtliche Aspekte geht, sondern um solche des Personenstandsrechtes, wurde verschoben.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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JoJo
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Antwort #4 - 18.02.2005 um 08:04:05
 
So habe mal n "Bergmann/Ferid: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" nachgeschlagen. In § 1453 des Thailändischen Bürgerlichen Gesetzbuches steht:

Zitat:
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist oder deren Ehe auf andere Art beendet worden ist, kann eine neue Ehe nicht vor Ablauf von 310 Tagen seit Beendigung der ersten Ehe eingehen es sei denn:
  (1) dass sie innerhalb dieser Zeit geboren hat,
  (2) dass sei den früheren Ehemann wieder heiratet
  (3) dass sie ein Attest eines approbierten Arztes vorweist, wonach eine Schwangerschaft nicht besteht
  (4) dass die Eheschließung vom Gericht erlaubt worden ist


Ob es noch immer so ist, weiss ich nicht, da es in neuester Zeit natürlich auch Änderungen gegeben haben kann, und es immer ein wenig dauert, bis diese eingearbeitet sind. Genaueres sollte aber in jedem Fall das thailändische Konsulat oder die Botschaft wissen. Daumen hoch

Hoffe geholfen zu haben, wenn nicht tut's mir leid.  Traurig

JoJo
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Antwort #5 - 18.02.2005 um 09:34:33
 
Hier ist der Link zum Thread, der sich vor kurzem mit ungefaehr dem gleichen Thema beschaeftigte:

http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=ehe;action=d...
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ChrisMuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.02.2005 um 20:31:48
 
Hallo,

Zitat:
So habe mal n "Bergmann/Ferid: Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht" nachgeschlagen. In § 1453 des Thailändischen Bürgerlichen Gesetzbuches steht:

Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist oder deren Ehe auf andere Art beendet worden ist, kann eine neue Ehe nicht vor Ablauf von 310 Tagen seit Beendigung der ersten Ehe eingehen es sei denn: [...]
  (3) dass sie ein Attest eines approbierten Arztes vorweist, wonach eine Schwangerschaft nicht besteht [...]


Super Info. Vielen Dank. Ich hatte befürchtet die Sache mit dem Attest ist nur eine FoF-Story.

Zitat:
Ob es noch immer so ist, weiss ich nicht, da es in neuester Zeit natürlich auch Änderungen gegeben haben kann


OK, ich werde sicherheitshalber versuchen noch Informationen direkt aus Thailand zu erhalten.

Zitat:
Hoffe geholfen zu haben, wenn nicht tut's mir leid.  Traurig


Du hast mir sehr geholfen. Vielen Dank nochmal.  :happy:

Gruß,
Christian
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ChrisMuc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.02.2005 um 17:31:42
 
Hallo,

ich antworte mir mal selbst...

Zitat:
OK, ich werde sicherheitshalber versuchen noch Informationen direkt aus Thailand zu erhalten.


http://www.dopa.go.th/English/servi/marry.htm gibt die Antwort
von offizieller Seite. (Dank noch mal an JoJo, hätte die URL nie
gefunden, wenn ich nicht gewusst hätte, dass dieses im §  1453
steht.)

Damit sollte, denke ich, auch einer Heirat in .de nichts im Wege
stehen.


Gruß,
Christian
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ronny
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Antwort #8 - 21.02.2005 um 08:02:49
 
Zitat:
Damit sollte, denke ich, auch einer Heirat in .de nichts im Wege stehen.


Hallo Chris,

nachdem ich so leidlich wieder auf dem Damm bin, habe ich auch noch mal nachgelesert, wie´s versprochen war.
Die Infos von JoJo waren die aktuellen, auch bei den OLG´s sind immer nur Hinweise auf die Frist von 310 Tagen. Die Befreiung erfolgt zwar durch ein deutsches Gericht und richtet sich verfahrensrechtlich nach deutschem Recht.

Bei der Entscheidung ist aber das Heimatrecht zu beachten, und so kommt halt der § 1453 Abs. 3 des thail. BGB und HGB zur Anwendung. Liegt das entsprechende Attest eines approbierten Arztes vor, kann auf die Wartezeit verzichtet werde.  :paletti

Viel Glück
Ronny :paletti

edit: Scheint mal wieder Montag zu sein, bitte den ersten Post löschen, sorry
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matthi
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Antwort #9 - 21.02.2005 um 15:46:06
 
Das thailändische Konsulat verfährt genauso wie hier beschrieben. Bei einer erneuten Eheschliessung nach Scheidung verlangt das Konsulat ein Attest bevor benötigte Papaiere ausgestellt werden.
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ChrisMuc
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Antwort #10 - 01.03.2005 um 22:06:07
 
Ronny und Matthi, auch Euch vielen Dank für die Infos.  Smiley

Gruß,
Christian
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