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Deutscher heiratet Amerikanerin (Gelesen: 3.240 mal)
magicmixer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutscher heiratet Amerikanerin
27.11.2005 um 15:22:07
 
Ich werde im April nächsten Jahres meine amerikanische Verlobte heiraten und dann wollen wir hier nach D-Land ziehen. Muss ich für sie noch irgendein Visum im vorhinein beantragen oder erst wenn wir wieder in Deutschland sind?
Was sollte ich auf jeden Fall beachten? Hat mir jemand gute Tips? Vielleicht auch zu so Themen wie Versicherung, Arbeit, Visum, einfach was euch so alles einfällt.
Danke schonmal...
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 27.11.2005 um 16:26:51
 
Hi,
als us-amerikanische Staatsangehörige kann sie ohne Visum
nach D. kommen und dann direkt die AE beantragen.
Siehe § 41 AufenthV.
Nach der AE-Erteilung wird sie sofort arbeiten dürfen (fall Du
Deutscher bist). Siehe § 28 Abs. 5 AufenthG.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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miraleisen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.12.2005 um 00:29:00
 
Mein Freund ist auch Amerikaner und möchte nächstes Jahr nach Deutschland kommen. Ich habe früher immer geglaubt, dass man ein Visum immer vor der Einreise beantragen muss, aber anscheinend gibt es für Amerikaner gesonderte Bestimmungen?
Es ist nicht immer ganz leicht bei den ganzen Informationen durchzublicken.....Wäre es auf jeden Fall einfacher in den Usa zu heiraten oder hat sonst noch Jemand Erfahrung mit einer Heirat eines Amerikaners in Deutschland?
Wenn man nun verheiratet wäre und mein Mann nach Deutschland käme, würden dann überhaupt 3 Monate ausreichen, um ein entsprechendes Visum zu beantragen, da ich immer gelesen habe, dass es mehrere Monate dauern kann?
Habe auch schon ganz viel über das Thema gelesen, aber da nun das Visum auch nach der Einreise eingeholt werden kann, würde dies eine neue Option bedeuten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.12.2005 um 10:05:45
 
Die Antwort wegen Einreise ohne Visum steht ja eigentlich schon obendrüber  Cool

Wichtig wäre eben nur, dass ihr es auch schafft, innerhalb von 3 Monaten nach Einreise
zu heiraten. Ggf. schonmal vorhe rgenau erkundigen, welche Papiere ihr dazu benötigt.
Denke dazu werden hier noch Antworten von den Spezialisten kommen tippse
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 17.12.2005 um 10:14:22
 
Zitat:
Wäre es auf jeden Fall einfacher in den Usa zu heiraten oder hat sonst noch Jemand Erfahrung mit einer Heirat eines Amerikaners in Deutschland?


Zitat:
Denke dazu werden hier noch Antworten von den Spezialisten kommen


Ich hatte sie so verstanden, dass sie als Ehepaar hierher kommen, und für den Fall stand ja schon die Antwort drüber Zwinkernd

Falls ichs falsch verstanden haben sollte, miraleisen, die Anforderungen für die Eheschließungsunterlagen für einen USA-Angehörigen findest Du hier und in den
FAQ´s
noch zusätzliche Informationen zum Thema Befreiungsverfahren EFZ etc.

In den USA benötigst Du als Deutsche in aller Regel kein EFZ, aber das ist von Staat zu Staat unterschiedlich, verbindlich kann Dir das nur das dortige Standesamt sagen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.12.2005 um 10:43:11
 
Nur als Info:

sind 2 verschiedene Fälle, auch wenn Usernamen ähnlich sind. Ich hätte das vielleicht
in neuen thread verschieben sollen. passt aber im prinziup schon zusammen  Zwinkernd
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miraleisen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.12.2005 um 15:29:51
 
danke für die Antworten, ja eigentlich habe ich meinen Fall nur in diesen Thread geschrieben, weil er sich bereits mit dem Thema beschäftigt hatte und zu dem ersten Thema passte, aber ja es handelt sich hier um zwei verschiedene Fälle Smiley
In den Usa zu heiraten scheint auf jeden Fall einfacher, mein Freund wohnt in Washington State und dort braucht man nur einen Reisepass, nicht mal eine Geburtsurkunde. Die Heirat in Deutschland dagegen wirkt wirklich kompliziert, oder wirkt es nur so und es ist es gar nicht?
Ich habe immernoch viele Fragen, obwohl ich mich dem Thema schon Monate auseinandersetze. Ich stelle mir die Frage, wenn ich nun in den USa im Frühjahr heiraten würde und dann mein Mann nach Deutschland käme und wir dann einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen, ob dann die Gefahr nicht zu groß ist, dass er abgelehnt werden kann. Ist man da nicht eher auf der sicheren Seite, wenn man es vorher beantragt?
Hat irgendwer Erfahrung damit, eine AE nach der Einreise zu beantragen, diese Fälle habe ich leider sehr selten im Forum lesen können.
Hätte gar nicht so schnell mit Antworten gerechnet.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.12.2005 um 16:20:15
 
Also das dürfte alles problemlos laufen. Wenn die Eheschließung hier in D anerkannt wird,
dürfte die AE ohne Probs erteilt werden. Und wie geschireben - ohne dass es auf das Ein-
kommen ankommt. Einzig für die Dauer der AE kann das eine Rolle spielen. Wurde hier
aber auch schon öfter erörtert.

Was die Anerkennung der Eheschließung in den USA hier in D angeht, mögen ggf. sich noch
andere outen...
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #8 - 18.12.2005 um 10:36:55
 
Hallo miraleisen
Erstmal herzlichen Glückwunsch für die bevorstehende Heirat.
Also , meuine Frau ist auch Amerikanerin und wir hatten uns vor 5 Jahren entschieden in den USA zu heiraten.
Da es wie schon angesprochen ist, dort wesentlich einfacher ist zu heiraten.
Aber !! mach dir bitte keine Gedanken über seine Aufenthaltserlaubnis.
Diese bekommt dein Mann auch nach einreise in Deutschland.
Nach der Heirat ist meine Frau direkt mit mir nach Deutschland eingereisst. Sie hat sich dann als erstes áuf dem zuständigen Rathaus angemeldet.
Dann habe ich Sie in meine Krankenversicherung (Familienversicherung) mit reingenommen. Dann zur Ausländerbehörde , Aufenthalterlaubnis beantragt.
(mit nötigen Unterlagen wie Krankenversicherungsnachweis ,Meldebescheinigung, meine letzten drei Gehaltsnachweise vom Arbeitgeber, Mitvertrag wegen genügend Wohnraum und natürlich Amerikanische Heiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und einer Apostille)
Damit hatte sie ihre Aufenthaltsgenehmigung bekommen  Zwinkernd

Gruss Jobek
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 18.12.2005 um 10:46:32
 
hi nochmal
einen Tipp noch,
Die Apostille hatten wir nachträglich aus den usa schicken lassen und die der Abh später nachgereicht.
- und schau dir bitte alle angaben auf den urkunden an bei der heirat , wie name datum e.t.c.
die hatten doch bei uns anstatt jahr 2001, 2000 geschrieben......
das war´und nicht aufgefallen, erst der übersetzerin , die uns die urkunde ins deutsche übersetzt hat , ists aufgefallen.
sicher en guter tip für alle die im Ausland heiraten


aber ne internationale geburtsurkunde könnte dir sicherlich nicht schaden.

auch kann dein zukünftiger direkt zum arbeitsamt hingehen und arbeitserlaubniss beantragen

nochmals gruss und frohes merry ho ho
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miraleisen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.12.2005 um 11:29:53
 
Ich bin zur Zeit noch Studentin und habe deswegen kein festes Einkommen, aber ich habe gelesen, dass das Einkommen und genügend Wohnraum nicht als Kriterium für die AE gilt.  Wurde dies denn bei dir Jobek verlangt? Da man doch die Heiratsurkunde wegen einer Kopie und Apostille zweimal wegschicken muss, dauert dies doch ein paar Wochen bis man sie erhält und ihr seit trotzdem direkt zusammen zurückgeflogen? Ok, ich les gerade, dass ihr sie nachgereicht habt. Aber man weiß ja nie, wie lange soetwas dauert bis sie einen die Apostille dann zuschicken, oder?
Zur Zeit wohne ich noch in nähe Frankfurt, werde aber mein Studium im April  Berlin fortsetzen. Freu mich auch schon richtig drauf. Welche Erfahrung hat deine Frau *Jobek*denn dann bei der Arbeitssuche gemacht? Vielleicht gestaltet es sich ja in einer größeren Stadt wie Berlin einfacher, denn bis Januar hatte ich 2 Jahre in Maburg gelebt. Mein Freund hat einen Bachlorabschluß im  IT Bereich und arbeitet in ihm seit ca. 5 Jahren.
Ich merke immer wieviele Fragen ich habe, fühle mich aber besser, da ich dachte, nachdem ich soviele Threads gelesen habe, dass es eher unmöglich sei, aber jetzt habe ich doch wieder Mut.
In vielen Foren schien es doch eher üblich, dass alle in die USA wollen, aber da ich inmitten meines Studiums bin und es hier abschließen möchte und mein Freund nicht abgeneigt war, die USA zuverlassen, haben wir uns entschieden, dass er nach Deutschland kommt. Wir kennen uns jetzt schon 3 JAhre und nächstes Jahr scheint der richtige Zeitpunkt zu sein.

Noch eine Frage, wo genau habt ihr denn die deutsche Übersetzung der Urkunde beglaubigen lassen? Ich nehme an, dass man dies tun muss. Achso und die Apostille wurde nicht übersetzt? Nun bin ich doch verwirrt:)
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wichtel
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ABH' ler sind auch nur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 18.12.2005 um 12:38:12
 
jobek01 schrieb am 18.12.2005 um 10:46:32:
auch kann dein zukünftiger direkt zum arbeitsamt hingehen und arbeitserlaubniss beantragen



Hey!

Das ist nicht mehr nötig! Die Arbeitserlaubnis bekommt der Betreffende seit dem 01-01-05 direkt bei der ABH mit. Die Aufenthaltserlaubnis schließt bei deutschem Ehegatten/in die Berechtigung zur Arbeit mit ein. Der Weg zur Arbeitsagentur ist daher nicht mehr erforderlich.
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Meine Postings sind persönliche Stellungnahmen. Sie sind keine Rechtsberatung und sollen & können diese nicht ersetzen.&&&&
 
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 19.12.2005 um 08:42:16
 
hallo

danke für die info wichtel. wusste ich nicht.

was jobsuche angeht, kommt das ja wohl auf die deutschen  sprachkenntnisse deines zukünftigen an.
aber wie ist denn sein lebensunterhalt sichergestellt, wenn er keine arbeit hat und du noch studentin bist ????
und, wie ist es denn mit krankenversicherungsschutz für ihn ???
da würde ich nochmal die mitarbeiter hier von der ausländerbehörde fragen.
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