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ehegattennachzug zu deutschen (Gelesen: 1.475 mal)
zuckertrader
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ehegattennachzug zu deutschen
18.12.2005 um 19:36:38
 
guten tag,
welche unterlagen bin ich verpflichtet dem auslaenderamt beim ehegattennachzug zu deutschen vorzulegen. wir haben in deutschland geheiratet. meine frau ist schwanger. meine frau hat jetzt noch studiumvisum und wir wollen jetzt ehegattennachzug machen. welche rechte haben wir, wie sollen wir vorgehen.
vielen dank!
mit vorweihnachtlichem gruss
m.
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 18.12.2005 um 20:16:28
 
- ehegattennachzug zu deutschen - siehe § 28 http://bundesrecht.juris.de/aufenthg_2004/BJNR195010004BJNE003100000.html ("abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1" = ohne Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen = es tut nichts zur Sache, wenn du Harz IV Empfänger bist, z.B.)
- welche unterlagen bin ich verpflichtet dem auslaenderamt vorzulegen - ganz sicher Heiratsurkunde (dürfte kein Problem sein, weil in D. geheiratet - da sind normalerweise bereits etliche Prüfungen absolviert); Identitätsnachweise: dein Personalausweis, der Paß deiner Frau, eventuell (dein) Mietvertrag und Meldebescheinigung. Dürfte ausreichen.

Gruß  Durchgedreht Sondra

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.12.2005 um 09:37:33
 
Sofern möglich empfehle ich die Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen. Ansonsten wird die AE nämlich voraussichtlich auf 1 Jahr - statt in der Regel 3 Jahre - befristet.

Abu
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