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nach der Remonstration... (Gelesen: 1.311 mal)
Kemusa
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Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag nach der Remonstration...
25.11.2005 um 09:54:00
 
Ich hätt da mal ne Frage:
Wenn man remonstriert hat und dann auch Antwort bekommen hat, wo es dann hieß, dass ein Dokument fehlte. Wie muss man dann weiter vorgehen?
Muss der Antragsteller einen komplett neuen Antrag stellen und dann auch wieder die Visagebühr bezahlen? Oder beruft er sich auf sein Aktenzeichen vom abgelehnten Antrag und reicht einfach noch das fehlende Dokument nach?
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Reyhan
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Beiträge: 350

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Münsterland
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.11.2005 um 12:19:43
 
Hallo Kemusa,

Zitat:
Oder beruft er sich auf sein Aktenzeichen vom abgelehnten Antrag und reicht einfach noch das fehlende Dokument nach?


Ich kenne nur letzteres. Macht ja auch Sinn, da es sich um ein und denselben Vorgang handelt.

Viele Grüße

Reyhan
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