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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> nach der Remonstration...
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Beitrag begonnen von Kemusa am 25.11.2005 um 09:54:00

Titel: nach der Remonstration...
Beitrag von Kemusa am 25.11.2005 um 09:54:00
Ich hätt da mal ne Frage:
Wenn man remonstriert hat und dann auch Antwort bekommen hat, wo es dann hieß, dass ein Dokument fehlte. Wie muss man dann weiter vorgehen?
Muss der Antragsteller einen komplett neuen Antrag stellen und dann auch wieder die Visagebühr bezahlen? Oder beruft er sich auf sein Aktenzeichen vom abgelehnten Antrag und reicht einfach noch das fehlende Dokument nach?

Titel: Re: nach der Remonstration...
Beitrag von Reyhan am 25.11.2005 um 12:19:43
Hallo Kemusa,


Zitat:
Oder beruft er sich auf sein Aktenzeichen vom abgelehnten Antrag und reicht einfach noch das fehlende Dokument nach?


Ich kenne nur letzteres. Macht ja auch Sinn, da es sich um ein und denselben Vorgang handelt.

Viele Grüße

Reyhan

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