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türk. Reisepaß - Paßbild (Gelesen: 4.105 mal)
jasmin
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09.11.2005 um 19:50:32
 
Guten Abend zusammen,

erneut ist eine Frage aufgetaucht  Augenrollen. Wie ja schon erwähnt, beantragt unser türk. Bekannter ein Besuchervisum. Muss er dafür im Pasaport auch ein aktuelles Passbild haben? Sein Pasaport und demzufolge auch das Passbild ist bereits 11 Jahre alt, und er wollte diesen jetzt nur verlängern.

Danke für die Hilfe  :bussi

Jasmin
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Reyhan
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Antwort #1 - 09.11.2005 um 21:31:55
 
Hallo Jasmin,

ist der Pass denn überhaupt nach 11 Jahren noch gültig ? Ich dachte immer nach 10 Jahren muss ein neuer her. Jedenfalls ist das die Aussage die mein Mann hier vom türkischen Konsulat bekommen hat.

Normalerweise müssen aktuelle Passbilder vorgelegt werden. Macht ja auch Sinn, denn in 10 bzw 11 Jahren kann man sich schon recht deutlich verändern.

Viele Grüße

Reyhan
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brickbat
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Antwort #2 - 10.11.2005 um 10:48:46
 
Zitat:
ist der Pass denn überhaupt nach 11 Jahren noch gültig ? Ich dachte immer nach 10 Jahren muss ein neuer her. Jedenfalls ist das die Aussage die mein Mann hier vom türkischen Konsulat bekommen hat.


Das kann aber wenigstens keine bindende Vorschrift sein. Ich kenne einige türkische Staatsbürger deren Pässe noch zu Zeiten des vorletzten Ausländergesetzes ausgestellt wurden. Hängt vielleicht davon ab, ob man den Inhaber auf dem Foto noch erkennen kann... öhm
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Reyhan
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Antwort #3 - 10.11.2005 um 14:44:56
 
...du liebe Güte !

Aber vielleicht schreibt Jasmin uns ja noch ob ein neuer Pass her muss oder der alte verlängert werden konnte.

Viele Grüße

Reyhan

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jasmin
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Antwort #4 - 10.11.2005 um 19:51:26
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für eure Hilfe  Smiley. Wenn wirklich ein aktuelles Paßfoto verlangt werden sollte, dann wäre es wahrscheinlich am einfachsten gleich einen neuen Paß zu beantragen. Aber hier können wir unserem Bekannten nicht weiterhelfen. Da muß er auf dem Paßamt selbst nachfragen, wie das gehandhabt wird. Aber sobald ich neues erfahre, gebe ich selbstverständlich hier Bescheid. Kann für manche ja vielleicht noch nützlich sein  Zwinkernd.

Schönen Abend

Jasmin
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Caya
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Antwort #5 - 21.11.2005 um 17:10:54
 
Es ist eine reine Ermessenssache der Beamten. Wenn der Beamter/-in der Meinung ist, er hat sich in den 11 Jahren viel verändert besteht er darauf, dass er einen neuen Paß beantragen soll, wenn nicht kann er seinen alten Paß bis zur maximal 5 Jahren verlängern. Ich würde empfehlen, dass er seinen Paß bis zur 31.12 verlängern oder einen neuen Paß beantragen soll.
Jedes Jahr ab den 1.1 werden die Gebürhren zwischen 15 bis zur 25 % erhöht.
Es ist egal ob er seinen Paß verlängert oder einen neuen Paß beantragt, er bekommt seinen Paß am gleichen Tag zurück.

LG
Caya
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jasmin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 22.11.2005 um 09:50:42
 
Hallo zusammen,

also.......der Paß wurde 1991 beantragt mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren. Ist jetzt also schon 10 Jahre abgelaufen. Auf Nachfrage wurde ihm mitgeteilt, es wäre möglich den Paß zu verlängern. Natürlich könnte er sich auch einen neuen Paß ausstellen lassen, aber das Problem ist, ich habe die VE bereits beantragt und wenn er sich jetzt einen neuen Paß holt, dann bekommt er eine neue Paßnummer und diese würde dann mit der VE ja nicht übereinstimmen. Deshalb ist es mit dem verlängern einfacher. Ich finde zwar schon, er hat sich sehr verändert und ich hätte ihn auf dem Paßbild nicht erkannt. Hoffentlich bekommt er da mal keine Probleme auf dem Konsulat, aber wenn der Beamte sagt, die Verlängerung ist okay, dann wird das schon so stimmen.

Vielen Dank  Smiley

Jasmin
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Antwort #7 - 22.11.2005 um 18:06:30
 
Ich finde es ungewöhnlich, daß ein bereits seit 10 Jahren abgelaufener Paß jetzt verlängert werden soll. Aber wenn das nach türkischem Recht so geht....
Trotzdem würde ich mich eher nicht darauf verlassen, daß die Deutsche Botschaft in diesen Paß auch tatsächlich ein Visum klebt bzw. es bei der Einreise keine Probleme gibt. Ab Januar sind sogar die in D. erteilten Aufenthaltstitel mit einem Foto zu versehen, da glaube ich kaum, daß man ihn mit einem Paß einreisen läßt, auf dem der Inhaber nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
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Antwort #8 - 23.11.2005 um 16:15:00
 
Hallo Jasmin,

er muss auch aktuelle Passbilder zur Botschaft / Konsulat mitbringen und wenn die vom im Pass vorhandenen Bild stark abweichen, ist aus meiner Sicht mindestens zu erwarten, dass es zu Rückfragen kommt.

Mir persönlich wäre das ein bisschen zu riskant.

Viel Glück

Reyhan
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Antwort #9 - 23.11.2005 um 20:30:55
 
Hallo ihr beiden,

hmmmm......... unentschlossen jetzt habt ihr mich wieder total verunsichert  unentschlossen. Aber wie kann ich denn jetzt vorgehen? Wenn er einen neuen Paß beantragt, bekommt er eine neue Paßnr. Die VE wurde aber bereits ausgefüllt und auch schon an ihn ausgehändigt, mit alter! Paßnr.  unentschlossen. Reicht dann aus, wenn er seinen alten Paß (soweit er ihn behalten darf) mitvorlegt, oder muß die VE nochmals beantragt werden, oder reicht ein Schreiben vom Amt, wo er seinen neuen Paß beantragt (weiß nicht, wie man das in der Türkei nennt, Stadtverwaltung?)? Ich bin im Moment echt ratlos, es tauchen immer wieder neue Fragen auf. Aber lieber im vorab informiert, als hinterher dumm geguckt  Zwinkernd.

Ich danke euch

Jasmin
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Antwort #10 - 25.11.2005 um 12:27:15
 
Hallo Jasmin,

sorry, für die Verunsicherung, aber besser jetzt als später. Zwinkernd

Mit einer Kopie des neuen Passes düfte es doch für das Bürgerbüro kein Problem sein, ein Schreiben aufzusetzen in dem bestätigt wird, dass die VE auch für den neuen Pass gilt.

Oder Du lässt Dir die VE noch mal schicken und lässt ändern.

Ich setze mal auf Gesprächsbereitschaft und Flexibiliät. Aber vielleicht hat jemand anders  noch einen besseren Tipp

Viele Grüße

Reyhan

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Antwort #11 - 25.11.2005 um 14:19:26
 
Hallo Reyhan,

ich habe eine Mail nach Izmir geschickt und bekam auch in kürzester Zeit Antwort. Wenn er einen neuen Paß beantragt und bringt zusätzlich den alten mit der Paßnr. die auf der VE angegeben ist, auch noch mit (darf wahrscheinlich behalten werden), dann geht das in Ordnung. Zusätzlich soll er noch die E-Mail vom Konsulat mit vorzeigen.

Liebe Grüße

Jasmin
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Antwort #12 - 25.11.2005 um 16:16:46
 
Na siehste mal.

So einfach kanns gehen. Wo doch immer soooo über Izmir gschimpft wird.

Viele Grüße und viel Glück

Reyhan
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