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Bestätigung, dass man NICHT kroatischer Bürger ist (Gelesen: 4.638 mal)
daikiri
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23.11.2005 um 15:36:32
 
Hallo!

Folgende Situation:
Ermessenseinbürgerung, Zusicherung vor einem Monat erteilt. Aus der bosnischen Staatsbürgerschaft schon ausgetreten (erstaunlich schnell - nur einen Tag Smiley )

Jetzt verlangt die Bezirksregierung Düsseldorf eine Bestätigung vom kroatischen Konsulat, dass man NICHT die kroatische Bürgerschaft hat?!

Der kroatische Konsulat braucht für die Bearbeitung 3 Monate und möchte natürlich dafür Geld nehmen.

Es soll einen NRW-Erlass darüber geben.

Weiß jemand Bescheid? Wo finde ich diesen Erlass?

Lieben Gruß,

daikiri
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Ralf
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Antwort #1 - 23.11.2005 um 15:56:06
 
daikiri schrieb am 23.11.2005 um 15:36:32:
Aus der bosnischen Staatsbürgerschaft schon ausgetreten (erstaunlich schnell - nur einen Tag Smiley )

Ich fürchte, da stimmt etwas nicht. Normal ist mindestens 1 Jahr! Was hat der Spaß gekostet?

Zitat:
Jetzt verlangt die Bezirksregierung Düsseldorf eine Bestätigung vom kroatischen Konsulat, dass man NICHT die kroatische Bürgerschaft hat?!

Dann wird es wohl konkrete Hinweise geben, dass die kroatische StA bestehen könnte, das muss natürlich ausgeräumt werden.

Zitat:
Der kroatische Konsulat braucht für die Bearbeitung 3 Monate und möchte natürlich dafür Geld nehmen.

An der Dauer ist nichts auszusetzen, ebenso weinig wie an der Gebührenpflicht.

Zitat:
Wo finde ich diesen Erlass?

Vermutlich gar nicht, denn Erlasse sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Im Übrigen bedarf es dazu keines Erlasses, es ist ja logisch, dass die Staatsangehörigkeitsverhältnisse belegt werden müssen.
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Antwort #2 - 23.11.2005 um 17:16:59
 
Aufgrund der Aufspaltung Ex-Jugoslawiens in mehrere Nachfolgestaaten besteht eine gute Chance, daß  ehemals jugoslawische Staatsangehörige nun die Staatsangehörigkeit nicht nur eines sondern mehrerer Nachfolgestaaten besitzen. Im Falle einer Einbürgerung ist aber der Verlust sämtlicher Staatsangehörigkeiten notwendig. In Deinem Fall besteht offensichtlich die Möglichkeit, daß du zusätzlich die kroatische Staang. besitzt, deshalb verlangt die Einbürgerungsbehörde von Dir eine Negativbescheinigung der kroatischen Behörden.
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daikiri
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Antwort #3 - 23.11.2005 um 17:17:10
 
Ralf schrieb am 23.11.2005 um 15:56:06:
Ich fürchte, da stimmt etwas nicht. Normal ist mindestens 1 Jahr! Was hat der Spaß gekostet?


Zwinkernd Das stimmt schon. Es wurde nicht über die Botschaft, sondern direkt in Bosnien gemacht. Und es kostet sogar mehr als 400€ weniger.

Zitat:
Dann wird es wohl konkrete Hinweise geben, dass die kroatische StA bestehen könnte, das muss natürlich ausgeräumt werden. .


Ein Hinweis?! Ist es ein Hinweis, dass man als Flüchtling nicht direkt nach Deutschland kam, sondern zuerst in Kroatien war. Und dass man aus Kroatien weg mußte, da man das Gymnasium dort nicht beenden konnte, da man nicht Kroate war. Weder Kroate aus Kroatien noch Kroate aus Bosnien. Und das man als solcher (nicht Kroate) aus Kroatien flüchten mußte, um den Schikanen zu entfliehen.

Zitat:
Vermutlich gar nicht, denn Erlasse sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Im Übrigen bedarf es dazu keines Erlasses, es ist ja logisch, dass die Staatsangehörigkeitsverhältnisse belegt werden müssen.


Also in diesem Fall finde ich es UNlogisch.
Vielleicht besteht ja auch eine Serbische Staatsbürgerschaft. Oder Ungarische, oder Rumänische ...

Aber, egal.

Der Erlass soll übrigens vom 25.10.2005 sein - ganz frisch also.

Würde eine Erklärung reichen, in der man versichert die Kroatische Bürgerschaft nie bessesen zu haben?

Gruß, daikiri
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Antwort #4 - 23.11.2005 um 17:32:01
 
Zitat:
Würde eine Erklärung reichen, in der man versichert die Kroatische Bürgerschaft nie bessesen zu haben?


Hi  daikiri,

nein .
Die eid.Vrs dient zur Glaubhaftmachung einer Tatsache  (wie z.B. der Geburt). Hingegen handelt es sich bei der Staatsangehörigkeit um ein Rechtsverhältnis, was weder von einem selbst beeinflußt noch bestimmt werden kann (Ausnahme wäre halt eine Einbürgerung). Das Rechtsverhältnis kann automatisch entstehen und ist insbesondere bei den Erwerbtatbeständen häufig nicht vom Willen des Betroffenen abhängig.

Ob Du aus Sicht des kroatischen Staates Kroate/ Kroatin bist, liegt allein in der Beurteilungszuständigkeit des kroatischen  Staates. Da offensichtlich vage Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluß erlauben, du hättest evtl. auch die kroatische Statsangehörigkeit erworben, kann der Nichtbesitz nur vom kroatischen Staat bescheinigt werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 23.11.2005 um 21:06:10
 
daikiri schrieb am 23.11.2005 um 17:17:10:
Es wurde nicht über die Botschaft, sondern direkt in Bosnien gemacht.

Na, hoffentlich dann direkt beim zuständigen Ministerium in Sarajewo, ansonsten dürftest du ein wertloses Stück Papier in der Hand haben.

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daikiri
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Antwort #6 - 24.11.2005 um 20:21:22
 
Ralf schrieb am 23.11.2005 um 21:06:10:
Na, hoffentlich dann direkt beim zuständigen Ministerium in Sarajewo, ansonsten dürftest du ein wertloses Stück Papier in der Hand haben.



Hallo Ralf!

Ja klar, beim Ministerium. Wieso glaubst du das nicht?
Ich war ehrlich gesagt auch überrascht, dass es so schnell ging.
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Antwort #7 - 24.11.2005 um 20:22:45
 
ronny schrieb am 23.11.2005 um 17:32:01:
Da offensichtlich vage Anhaltspunkte vorliegen, die den Schluß erlauben, du hättest evtl. auch die kroatische Statsangehörigkeit erworben, kann der Nichtbesitz nur vom kroatischen Staat bescheinigt werden.


Hallo Ronny!

Ja, das könnte ich verstehen, wenn es tatsächlich Anhaltspunkte gäbe.
Aber: diese mir nahe Person (ich bin's "leider" nicht) hat mit Kroatien nichts zu tun, außer dass sie mal für weniger als ein Jahr in Kroatien als Flüchtling war. Sie ist nicht in Kroatien geboren, nicht mal im kroatischen Teil der Bosnien. Kein Erlternteil ist Kroate oder in Kroatien geboren.

Welche Anhaltspunkte soll es denn geben?

Trotzdem vielen Dank,
Sonja

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Antwort #8 - 24.11.2005 um 20:25:53
 
Zitat:
Welche Anhaltspunkte soll es denn geben?


Hi Sonja,

zumindest die sollten seitens der EBH erläutert werde können, ich habe  nur angenommen dass die vorliegen Zwinkernd Ich würde jedenfalls nicht grundlos eine solche Bescheinigung fordern Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 24.11.2005 um 23:15:01
 
ronny schrieb am 24.11.2005 um 20:25:53:
Ich würde jedenfalls nicht grundlos eine solche Bescheinigung fordern Zwinkernd


Ich auch nicht.
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Antwort #10 - 25.11.2005 um 20:11:00
 
ronny schrieb am 24.11.2005 um 20:25:53:
Hi Sonja,


Ups  Cool

Zitat:
Ich würde jedenfalls nicht grundlos eine solche Bescheinigung fordern Zwinkernd


Ob diese Bescheinigung "grundlos" gefordert wird, steht wahrscheinlich in diesem Erlass vom 25.10.

Wenn da sowas wie "alle bosnische Bürger müssen nachweisen, dass sie nicht gleichzeitig kroatische StA haben...", habe ich wohl schlechte Karten.

Weiß denn niemand wo ich den Erlass bekomme?
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