Ralf schrieb am 23.11.2005 um 15:56:06:Ich fürchte, da stimmt etwas nicht. Normal ist mindestens 1 Jahr! Was hat der Spaß gekostet?
Das stimmt schon. Es wurde nicht über die Botschaft, sondern direkt in Bosnien gemacht. Und es kostet sogar mehr als 400€ weniger.
Zitat:Dann wird es wohl konkrete Hinweise geben, dass die kroatische StA bestehen könnte, das muss natürlich ausgeräumt werden. .
Ein Hinweis?! Ist es ein Hinweis, dass man als Flüchtling nicht direkt nach Deutschland kam, sondern zuerst in Kroatien war. Und dass man aus Kroatien weg mußte, da man das Gymnasium dort nicht beenden konnte, da man nicht Kroate war. Weder Kroate aus Kroatien noch Kroate aus Bosnien. Und das man als solcher (nicht Kroate) aus Kroatien flüchten mußte, um den Schikanen zu entfliehen.
Zitat:Vermutlich gar nicht, denn Erlasse sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Im Übrigen bedarf es dazu keines Erlasses, es ist ja logisch, dass die Staatsangehörigkeitsverhältnisse belegt werden müssen.
Also in diesem Fall finde ich es UNlogisch.
Vielleicht besteht ja auch eine Serbische Staatsbürgerschaft. Oder Ungarische, oder Rumänische ...
Aber, egal.
Der Erlass soll übrigens vom 25.10.2005 sein - ganz frisch also.
Würde eine Erklärung reichen, in der man versichert die Kroatische Bürgerschaft nie bessesen zu haben?
Gruß, daikiri