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eine Frage über Einbürgerung. (Gelesen: 2.223 mal)
motorcu
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25.11.2005 um 03:33:09
 
Hallo

ich bin seit Oct.99 in Deutschland. Als Student bin ich hierher gekommen und studiere ich immer noch. Bis Marz-2005 hatte ich Aufenthaltsbewilligung und ab Marz habe ich wegen eines Abkommens zwischen Türkei und Eu Aufenthaltserlaubnis und unbeschränkte Arbeitserlaubnis bekommen (nach §4 V).
Seit 6 Jahren, vom anfang an, lebe ich in Niedersachsen. Meine Frage ist, ob ich einen Anspruch auf Einbürgerung nach neue Zuwanderungsgesetz (nach 7 Jahren gewöhnlichen Aufenthalt und erfolgreiche Beteiligug zu einem Integrationskurse) habe?

Danke für die Antworte im Voraus.

dragan
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Ralf
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Antwort #1 - 25.11.2005 um 13:34:49
 
motorcu schrieb am 25.11.2005 um 03:33:09:
... in Niedersachsen. ...

... wird derzeit die Zeit mit A-Bewilligung auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet.
Die für einen Einbürgerungsanspruch erforderliche Aufenthaltsdauer beträgt acht Jahre, sie verkürzt sich auf sieben Jahre, wenn eine Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses vorgelegt wird.
Die weiteren Voraussetzungen ergeben sich aus § 10 StAG.
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motorcu
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Antwort #2 - 28.11.2005 um 00:55:30
 
hallo Ralf,

danke für deine Antwort. ich habe auf der Einbürgerungsseite Gesetz §10 nachgeschaut. Ich erfülle alle (im Moment ausser 1.Abschnitt)  in diesem Gesetz aufgeforderte Regeln. Falls Einbürgerungsamt meine A.Bewilligungszeit als gewöhnliche Aufenthalt zählen würde sieht alles ok aus.
Aber ich habe noch eine Frage. Sagen wir mal dass ich diese gewisse Integrationskurse besucht hätte, erst wann darf ich bei der Behörde einen Antrag um Einbügerung stellen? Sobald 7.Jahr beendet ist oder darf ich vor einiger Zeit das Process irgendwie anfangen lassen (und dadurch als 7.Jahr fertig ist vielleicht bekomme ich meine Staatsangehörigkeit).Wenn ich mich früher anmelden kann dann wann ist es gewöhlich?

dragan

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Antwort #3 - 28.11.2005 um 09:12:37
 
motorcu schrieb am 28.11.2005 um 00:55:30:
wann darf ich bei der Behörde einen Antrag um Einbügerung stellen?

Diese Frage wurde hier schon mehrfach behandelt. Ein paar Wochen vorher sollte kein Problem sein.
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« Zuletzt geändert: 28.11.2005 um 19:22:17 von ronny »  

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