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Anspruchseinbürgerung (Gelesen: 1.635 mal)
karim
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspruchseinbürgerung
13.11.2005 um 14:21:28
 
Hallo zusammen,
ich besitze die unbefristete AE und werde bald 8 Jahre Aufenthalt in deutschland abschliessen.
Die Einbürgerungsbehörde hat mir mitgeteilt dass ich in 2 Monaten einen Anspruch auf Einbürgerung habe.
Jetzt habe ich mit meiner Frau beschlossen uns für eine Weile zu trennen (um zu sehen ob wir noch eine chance haben auf neuen Anfang)
Ich habe jetzt eine kleine Wohnung in einer Nachbarstadt gefunden,dort ist eine andere Behörde zuständing.Meine Fragen sind :

1) Ich habe schon die Gebühren von 255EUR bezahlt,muss ich sie noch mal bezahlen bei der neuen behörde?

2)Meine Frau bekommt Arbeitslosengeld 1, spielt das eine Rolle wenn wir getrennt wohnen?

vielen Dank im voraus.
Karim
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 13.11.2005 um 16:34:34
 
Hallo Karim,

zu Frage 1)
Nein. Die alte Behörde informieren, dass man umgezogen ist. Dann wird der Vorgang zu der neuen Behörde gesandt. Die stellt dann die Einbürgerungsurkunde aus und hat den Anspruch auf die Gebühr. Die vorher zuständige Behörde überweist das Geld dorthin.

zu Frage 2)
Bei einer Anspruchseinbürgerung nicht.

Grüße,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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karim
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.11.2005 um 17:28:38
 
vielen lieben Dank Blaise!
Reicht es wenn ich einfach der behörde mitteile dass wir getrennt sind bzw. getrennt wohnen oder muss ich in diesem Fall was amtliches vorliegen? denn wir wissen beide nicht ob wir uns auch tatsächlich endgültig trennen oder ob wir wieder zusammen kommen.
Ich  studiere und mache gerade ein Praktikum mit einer Vergütung von 500 EUR.Würde dies auch reichen bei meiner Anspruchseinbürgerung?
Gruss Karim
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