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Antrag auf einen Deutschen Pass. (Gelesen: 2.171 mal)
Dasunglueck
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf einen Deutschen Pass.
14.11.2005 um 01:01:55
 
Hallo zusammen ,

kann man nach drei jahren einen Deutschen pass bekommen.?

Der Fall im Januar´06 drei jahre verheiratet.So dann gibts normalerweise unbefristet oder? Kann man evtl. Antrag auf Deutschen Paß machen.Frau aus Albanien Mann Deutsch beide arbeiten.

Danke für die Infos.
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chij
Techniker
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Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf einen Deutschen Pass.
Antwort #1 - 14.11.2005 um 01:20:21
 
Zitat:
Hallo zusammen ,

kann man nach drei jahren einen Deutschen pass bekommen.?

Der Fall im Januar´06 drei jahre verheiratet.So dann gibts normalerweise unbefristet oder? Kann man evtl. Antrag auf Deutschen Paß machen.Frau aus Albanien Mann Deutsch beide arbeiten.

Danke für die Infos.


nach drei Jahren Ehe könnte man den Antrag stellen. Das Einbürgerungs- und das evtl. notwendige Entlassungsverfahren dauern dann eine Weile. Da, wie deinem anderen Post zu entnehmen ist, eine baldige Scheidung angestrebt wird, könnte es mit der Einbürgerung schwierig werden. So wie übrigens auch mit der Niederlassungserlaubnis.

Da deine Noch-Ehefrau arbeitet und ihr seit > 2 Jahren verheiratet seid, sollte sie relativ problemlos in DE eingenständig bleiben können, auch im Falle von Trennung/Scheidung. Sie hätte dann zwar erst nach ein paar Jährchen wieder Anspruch auf Niederlassungserlaubnis bzw. Einbürgerung, dafür wäre das ganze rechtlich absolut sauber.

Gruß

chij
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf einen Deutschen Pass.
Antwort #2 - 14.11.2005 um 08:54:34
 
Zitat:
...könnte es mit der Einbürgerung schwierig werden.


Ich würde dann eher sagen: unmöglich. Entscheidend ist nicht eine auf dem Papier bestehende Ehe, sondern eine bestehende eheliche Lebensgemeinschaft. Sofern diese nicht oder nicht mehr besteht, ist § 9 StAG nicht anwendbar, und für eine Einbürgerung sind dann mindestens 8 Jahre rechtm. Aufenthalt erforderlich.
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