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Asyl oder Aufenthalt (Gelesen: 1.762 mal)
KIKI77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl oder Aufenthalt
12.11.2005 um 12:36:27
 
Hallo erstmal!
Ich binvon einem anderen Forum hier her gekommen. Ich hoffe das ich mein Anliegen auch in das richtige Thema schreibe und hoffe das ich hier bei euch ein paar anregeungen finden kann um aus meiner situation das beste zu machen.

Also um es kurz zu machen.
Ich liebe seit ca einem Jah einen Iraker, der hier in deuschland arbeitet. Also er hat hier Aufenthaltsrecht. Er lebt hier allerdings mit deienr Frau und zwei Kindern (8+11) Die Ehe ist schon lange kaputt und sie sind nur wegen den Kindern noch zusammen. Er würde sich trennen doch wenn er das machen würde müßte seine Frau in den Irak zurrück weil sie die Aufenthaltsgenehmigung über ihren mann hier hat. Seine Frau wüde die Kinder mitnehmen. Das möchte der Vater nun mal nicht. Irak ist zzt ein Kriegsgebiet. Was kann man da machen? Gibt es eine Chance das die FRau hier bleiben kann? Wenn ja und sie will immer noch weg gibt es da vieleicht eine Chance die Kinder hier zu halten?
Ich spiele auch schon mit dem Gedanken zu einem Anwalt zu gehen um mich da beraten zu lassen, was meint ihr.

Für ein paar anregungen wäre ich euch sehr dankbar. Mir raucht schon der Kopf weil ich nicht mehr weiter weiß.
Seine Frau wollte auch schon nach tunesien, weil ihre eltern dort leben (auch nur Jahresweiße wegen aufenthalt durch dei Arbeit ihres Vaters, Wird jedes Jahr erneuert) doch das hat nicht geklappt.
Also mein "Freund" würde für seine Frau und Kinder finanzielle vollkommen aufkommen hier in Deutschland.[font=Arial][/font][color=Navy][/color]
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Mick
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Antwort #1 - 12.11.2005 um 12:49:58
 
Hi,
wie lange sind denn Frau und Kinder in Deutschland?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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KIKI77
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Antwort #2 - 12.11.2005 um 13:27:23
 
Über Einbürgerung habe ich auch schon nachgedacht, aber dazu ist die Zeit zu kurz. er ist seit 4Jahren hier und seine frau seit 2Jahren. Wenn du das meinst. "lächel"
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Mick
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Antwort #3 - 12.11.2005 um 13:38:31
 
Zitat:
Über Einbürgerung habe ich auch schon nachgedacht, aber dazu ist die Zeit zu kurz. er ist seit 4Jahren hier und seine frau seit 2Jahren. Wenn du das meinst. "lächel"


Hoi,
nein, das meinte ich nicht *auch_lächel*
Ich meinte, ob ggf. ein von der Ehe unabhängiges Aufenthaltsrecht
besteht. Schau mal in der
FAQ
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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KIKI77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.11.2005 um 14:16:57
 
also wenn ich das richtig verstanden habe hat sie Aufenthaltsrecht weil sie Zwei Jahre hier mit ihrem Mann gelebt hat und der  aufenthalt ist gleichzeitig rechtmäßig.
Aber dieses Aufenthaltsrecht ist beschrängt auf ein Jahr. Wie sieht das mit verlängerung aus?
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Mick
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Antwort #5 - 12.11.2005 um 21:18:26
 
Zitat:
also wenn ich das richtig verstanden habe hat sie Aufenthaltsrecht weil sie Zwei Jahre hier mit ihrem Mann gelebt hat und der  aufenthalt ist gleichzeitig rechtmäßig.
Aber dieses Aufenthaltsrecht ist beschrängt auf ein Jahr. Wie sieht das mit verlängerung aus?


Hi,
für ein Jahr ist der Aufenthalt quasi garantiert. Danach wird es eine
Ermessensentscheidung. Wenn der Lebensunterhalt sichergestellt
ist, dürfte es in der Regel klappen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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