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Wie man Ehepaare in den Wahnsinn treibt... (Gelesen: 9.274 mal)
Shonya2
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31.10.2005 um 20:57:23
 
Hallo,

ich dachte ich schreib auch mal wieder und melde den Stand der Dinge...
Das Visum für meinen Mann ist vor 3,5 Wochen bewilligt worden  [beifall=beifall.gif]. Aber bevor mir hier jemand gratuliert sag ich gleich: Es handelte sich mal wieder nur um einen Fehlalarm explo. Der SB bei der ABH hatte mir telefonisch die Auskunft gegeben, dass der Einreise meines Mannes nun seitens der ABH nichts mehr im Wege stehen würde. Er meinte es würde nur noch 1-2 Wochen dauern, bis er das ganze an die Botschaft weitergeben würde. Als nichts passiert ist, hab ich dann nochmal angerufen. Leider war der SB der den Fall bearbeitet hat nicht mehr zu sprechen, weil der nämlich versetzt worden ist. Nach dem ich endlich mit der neuen SB reden konnte, sagte diese mir das es sich um ein Missverständniss handeln würde. Der Fall bräuchte noch Bearbeitungszeit und die Akte wäre auch noch bei dem nicht mehr zuständigen SB, mit dem sie sich überhaupt auch nochmal unterreden müsse. Ausserdem war der Dame auch noch unklar ob alle nötigen Papiere vollständig seien  :nix.

Ich finde es eine Frechheit, dass ich so offensichtlich vera.....t werde und es diesem SB wohl auch noch Spass macht mir falsche Infos zu geben (Ist nun schon das 3te mal). Hab erstmal ein Schreiben an die zuständige Sachbearbeiterin gefaxt und um eine persönliche Vorsprache gebetten um den Stand der Dinge zu klären. Seit einer Woche warte ich schon auf Antwort, aber vieleicht reagiert sie ja noch?!

Im Juni haben wir Remonstration gegen die Ablehnung des Visums gestellt. Wir haben umgehend alle gewünschten Papiere und Dokumente eingereicht und trotzdem ist der Bearbeitungsstand wie vor 3 Monaten. Ich hab in 24 Tagen Hochzeitstag und mein Mann sitzt in Mazedonien fest.

Freu mich über Reaktionen von euch und vieleicht ein paar Tipps, wie ich mich weiterhin gegenüber der ABH verhalten soll.

Gruß
von der mittlerweile nur noch genervten  motz Shonya
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ronny
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Antwort #1 - 01.11.2005 um 08:48:50
 
Zitat:
Ich finde es eine Frechheit, dass ich so offensichtlich vera.....t werde


Hi Shonya,

Naja, die Verarsche hat wohl von anderer Seite (Alias-Identitäten) angefangen und muß wohl erst mal restlos aufgeklärt werden, oder?

Nachdem ich mir den doch reichlich unübersichtlichen Vortrag bei Binat mal komplett angetan habe, verstehe ich Deine Aufregung ned mehr so ganz, ehrlich gesagt.  Ärgerlich

Zitat:
Im Juni haben wir Remonstration gegen die Ablehnung des Visums gestellt. Wir haben umgehend alle gewünschten Papiere und Dokumente eingereicht und trotzdem ist der Bearbeitungsstand wie vor 3 Monaten. Ich hab in 24 Tagen Hochzeitstag und mein Mann sitzt in Mazedonien fest. 


Über diese entscheidet nicht die ABH, sondern das Auswärtige Amt in Gestalt der Botschaft, weswegen also die Auftritte bei der ABH. öhm

Wenn diese von der Botschaft erneut eingebunden wurde, hat das auch nur lediglich internen Charakter , deswegen sind die Anrufe dort völlig überflüssig Zwinkernd

Der Ansprechpartner Deines Mannes ist und bleibt die Botschaft Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Shonya2
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Antwort #2 - 01.11.2005 um 09:37:25
 
Hallo Ronny,

Was heißt die verar...e fing mit der Alias-Identität an??? Das sehe ich ein bischen anders...wir konnten beweisen, dass die Anschuldigung falsch waren. Das einige was mein Mann sich zu schulden kommen ließ, war ein illegaler Aufenthalt vor über 10 Jahren (er keine Vorstrafen, kein Verbrechen begangen oder sonstwas) . Versteh mich nicht falsch, dass ist auch nicht schön. Aber er ist dann freiwillig wieder ausgereist und hat Strafe bezahlt (Hierzu hab ich allle Schreiben von der ABH u.s.w)Die Alias-Identität ist aber schon seit einiger Zeit aufgeklärt. Das heißt die ABH bearbeitet den Fall momentan nicht mehr und verhindert damit, dass die Botschaft weiterarbeitet. Bei der Botschaft bekommt mein Mann jedenfalls genau diese Info.

Und ich denke nicht, dass der werte Herr bei der ABH das Recht hat, seine Position auszunutzen und mir leichtfertig irgendwelche falsche Versprechen zu machen. Kannst du dir vorstellen wie mein Mann und ich uns gefühlt haben, als es dann auf einmal hieß: April,April doch kein Visum...dauert noch unbestimmte Zeit?! Wir haben alles vorbereitet und er saß drüben auf gepackten Koffern und dann sowas. In solchen Situationen ist man ziemlich frustriert und fühlt sich nur noch vorgeführt! Es ist auch nicht so, dass ich ständig bei der ABH oder der Botschaft rum nerve (Hätte ich auch gar keine Zeit für bei einer 60-65 Stunden Árbeitswoche), sondern ich habe normal nach dem Stand der Dinge gefragt, was wohl verständlich ist. Oder könntest du einfach abwarten und ruhig bleiben?

Gruß
Shonya
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Guenter
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Antwort #3 - 02.11.2005 um 11:35:45
 
Leider können Sachbearbeiter einen Entscheid erheblich hinauszögern. Zum Schluß kann man dann nur noch eine Untätgikeitsklage einreichen. Im Regelfall führt eine Untätigkeitsklage dazu, daß das Gericht dem Sachbearbeiter einen definitiven Endtermin für eine Bearbeitung aufgibt. Über den Ausgang des Entscheids ist damit immer noch nichts gesagt. Gegen einen negativen Beschluss muß dann ggf. noch geklagt werden.
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Antwort #4 - 03.11.2005 um 19:35:03
 
Hallo Guenter,

weißt du denn auch ab wann ich so eine Untätigkeitsklage einreichen kann und bei wem?
Gegen wenn würde dann die Klage gehen, Botschaft oder ABH? Aber eigentlich dann ja gegen den SB bei der ABH, oder?
Frage für den Fall, dass ich keine Reaktion auf mein Fax bekomme...bisher war nämlich leider noch nichts in meinem Briefkasten  Griesgrämig
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ronny
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Antwort #5 - 03.11.2005 um 19:43:33
 
Zitat:
weißt du denn auch ab wann ich so eine Untätigkeitsklage einreichen kann und bei wem?


Hi Shonya,

im Normalfall liegt eine Untätigkeit vor, wenn innerhalb von drei Monaten eine Behörde nicht über einen Antrag entschieden hat. Zuständig wäre das Verwaltungsgericht in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat.

Welchen Antrag habt ihr bei der ABH gestellt, mal einfachgefragt. ?

Der Nachweis dürfte schwer fallen, dass die ABH untätig ist Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 03.11.2005 um 19:52:56
 
Mhhh, also wir haben ganz normal am 25.11.04 das Familienzusammenführungsvisum in der Botschaft beantragt. Das wurde dann im Juni abgelehnt und wir haben sofort remonstriert. Das sind dann ja schon weit über 3 Monate oder wie wird das gesehen? Und wieso ist es schwer zu beweisen?
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ronny
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Antwort #7 - 03.11.2005 um 19:59:05
 
Zitat:
Und wieso ist es schwer zu beweisen?


Weil die ABH mit der Entscheidung über die Remonstration rein gar nichts zu tun hat.  öhm

Das ist einfach eine Entscheidung des Ausw. Amtes die noch aussteht. Also wäre nicht die ABH untätig, ist doch logisch, oder ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

der befürchtet hat, dass Guenters Floh im falschen Ohr landet
Zwinkernd
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Antwort #8 - 03.11.2005 um 20:13:52
 
Aber das stimmt so nicht...
Ich habe von der ABH eine andere Aussage und zwar, dass sie noch die Identität klären mussten. Seitens der ABH stand der Familienzusammenführung noch dieses Problem im Wege. Die ABH hat das Visum doch abgelehnt und nicht die Botschaft.  Auch von der deutschen Botschaft haben wir die Info,  dass sie immernoch auf die Papiere von der ABH warten und das es deshalb so lange dauert.


Ich bin nicht vom Fach, weiß deshalb nicht alles über FZF oder wer was bearbeitet (Deshalb frage ich ja hier auch nach). Aber wenn ich solche Informationen von Botschaft oder ABH bekomme, glaube ich sie auch und gehe davon aus, dass es wegen der ABH so lange dauert.

Falls du dann dabei bleibst dass es bei der Botschaft liegt, nimm dir doch kurz Zeit und erklär mir doch bitte einfach warum die Akte von der ABH bearbeitet wird und warum ABH wie Botschaft sagen, dass die ABH noch endscheiden muß Fragezeichen
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ronny
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Antwort #9 - 03.11.2005 um 20:26:47
 
Zitat:
Die ABH hat das Visum doch abgelehnt und nicht die Botschaft


Die ABH lehnt kein Visum ab, das ist Sache der Botschaft.

Was die ABH zu tun hat steht im § 31 der  AufenthaltsVO :

Zitat:
§ 31 Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung

(1) Ein Visum bedarf der vorherigen Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde, wenn

1. der Ausländer sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten will,

2. der Ausländer im Bundesgebiet eine Erwerbstätigkeit ausüben will oder

3. die Daten des Ausländers nach § 73 Abs. 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes an die Sicherheitsbehörden übermittelt werden.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 3 gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht die Ausländerbehörde der Erteilung des Visums binnen zehn Tagen nach Übermittlung der Daten des Visumantrages an sie widerspricht oder die Ausländerbehörde im Einzelfall innerhalb dieses Zeitraums der Auslandsvertretung mitgeteilt hat, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen wird. Dasselbe gilt bei Anträgen auf Erteilung eines Visums zu Studienzwecken, soweit das Visum nicht nach § 34 Nr. 3 zustimmungsfrei ist, mit der Maßgabe, dass die Frist drei Wochen und zwei Werktage beträgt.

(2) Wird der Aufenthalt des Ausländers von einer öffentlichen Stelle mit Sitz im Bundesgebiet vermittelt, kann die Zustimmung zur Visumerteilung auch von der Ausländerbehörde erteilt werden, die für den Sitz der vermittelnden Stelle zuständig ist. Im Visum ist ein Hinweis auf diese Vorschrift aufzunehmen und die Ausländerbehörde zu bezeichnen.

(3) Die Ausländerbehörde kann insbesondere in dringenden Fällen, im Fall eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels, eines öffentlichen Interesses oder in den Fällen des § 18 oder § 19 des Aufenthaltsgesetzes der Visumerteilung vor der Beantragung des Visums bei der Auslandsvertretung zustimmen (Vorabzustimmung).


Das ist so, da verstehe ich die telefonischen Auskünfte der Botschaft nicht, deswegen solltet ihr den Bescheid über die Remonstration auch abwarten.

Sonst können wir hier doch nur spekulieren, verstehst Du ?

Grüße
Ronny;)
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Antwort #10 - 03.11.2005 um 20:33:20
 
Ok, dann versteh ich nun auch endlich was du meinst!
Verstehe auch nicht, was dann diese Aussagen sollen?!
Aber danke für die Mühe, einen schönen Abend noch!

Gruß
Shonya
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Antwort #11 - 03.11.2005 um 20:33:49
 
Hoi,
ich finde das Ganze ziemlich unübersichtlich und kann nicht nachvoll-
ziehen, was wirklich gelaufen ist. Vielleicht sollte mal eine Art Zeitleiste her.

Was ist nun anhängig, Visumsantrag? Remonstration (also Visumsantrag
abgelehnt)? Letztere wäre Blödsinn, wenn die ABH noch nicht entschieden
hat. Auf der anderen Seite kann die ABH im Rahmen der Remo von der Botschaft
durchaus nochmal beteiligt werden, wenn die tragenden Gründe für die Ab-
lehnung von der ABH kamen und von der Botschaft hinterfragt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #12 - 04.11.2005 um 13:05:01
 
Es dürfte in der Tat schwierig werden, der ABH eine Untätigkeit nachzuweisen, besonders, wenn mehrere beteiligte Behörden sich die Schuld gegenseitig zu schieben. Eine Untätigkeitsklage hat dennoch einen Sinn, denn sie wird diese Spielchen beenden, die unendlich sonst andauern könnten. Den beteiligten Beörden werden vom Gericht definitive Entscheidungstermine vorgegeben, die in der Regel sehr kurzfristig sind. Meiner Frau wurde über 6 Monate hinweg eine Duldung gegeben, ohne daß über unseren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung entschieden wurde (jedesmal für eine Woche oder 1 Monat). Nach Einreichung der Klage dauerte es 3 Wochen zur Verhandlung und die ABH erhielt eine letzte Entscheidungsfrist von 2 Wochen. Die Klage hatte ich zwar verloren, weil die ABH mit der Schwierigkeit in unserem Fall, verbunden mit einem Umzug der ABH argumenieren konnte. Die Gerichtskosten war es mir dennoch wert.
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Antwort #13 - 04.11.2005 um 14:01:20
 
Zitat:
Eine Untätigkeitsklage hat dennoch einen Sinn, ....


Bestimmt. Vor allem behindert sie den normalen Geschäftsablauf zu Lasten all derer, die geduldig warten, bis sie dran sind. Manche nennen das vielleicht schlau, ich nenne es egoistisch. Ich streite allerdings nicht ab, dass eine Untätigkeitsklage im Einzelfall auch mal gerechtfertigt sein kann. Diese Fälle sind aber mit Sicherheit äußerst selten. Der Normalfall ist, dass aufgrund leerer Kassen an allen Ecken und Enden Personal eingespart wird und dadurch die Arbeitsbelastung ständig weiter ansteigt. Ständige Nachfragen nach dem Sachstend und erst Recht Untätigkeitsklagen sind da eher kontraproduktiv.
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Antwort #14 - 06.11.2005 um 01:09:39
 
Hallo Mick und alle anderen,

Eine Zeitliste ist gar keine schlechte Idee. Ich hab leider keine Papiere hier um 100% genau Daten zu geben, weiß das meiste aber aus dem Kopf:

-23.11.2004 in Mazedonien geheiratet

-25.11.2004 Antrag auf Familienzusammenführung in der d. Botschaft gestellt

-18.1.2005 Interview bei der ABH Hamburg

-3 Monate Bearbeitungszeit wegen fehlender Akte

-Anfang April hat mein Mann Fingerabdrücke bei der d. Botschaft abgegeben (Verdacht auf Aliaspersonen)

-Anfang Juni: Fingerabdrücke von BKA zurück

-Mitte Juni: Familienvisum abgelehnt, es sind 6 bzw. 7 Alias-Personen aufgetaucht

-Mitte Juni: Remonstration, mein Mann gibt eine schriftliche Erklärung zu den Alias-Personen ab. Er kann auch durch verschiedene Dokumente und Unterlagen 6 Verdächtigungen ausräumen. Bei den anderen 3 Personen handelt es sich 2mal um ihn selbst (verschiedene Nachnamen wegen Namensänderung) und ein Mal wurde er vor 10 Jahren bei einem illegalem Aufenthalt, ohne Papiere auf einer Bausstelle aufgegriffen. Er hatte einen Sozialversicherungsausweis von einem anderen Mann dabei. Hat dann auf der Polizeiwache seine wahre Identität preisgegeben und seinen Pass vorgezeigt. Er hat damals eine Geldstrafe erhalten, ist freiwillig ausgereist und durft eine zeitlang nicht in die Bundesrepublik einreisen (Hat er alles noch schriflich und hat es auch vorgelegt). Danach war er aber mit Arbeits- und Besuchervisum in Deutschland.

-Anfang September: Ich wurde von dem neu zuständigen SB zu einem Gespräch eingeladen. Er meinte, dass er nun den Fall bearbeiten würde und nur noch eine Kleinigkeit zur Identität meines Mannes geklärt werden müsste. Sonst würde der Familienzusammenführung nichts mehr im Weg stehen.

-Ende September: Botschaft verlangt noch eine Geburtsurkunde und Kopien von Führerschein und Perso, haben wir sofort in der Botschaft eingereicht.

Anfang Oktober: Telefonat mit dem SB, er sagt alles ist ok. Seitens der ABH kann mein Mann sein Visum haben. Er meinte er bräuchte noch 2 Wochen und dann würde er alles an die Botschaft weitergeben.

-Ende Oktober: Nichts passiert. Nochmals telefonische Rückfrage bei der ABH. Der SB der  gesagt hat, alles ist ok arbeitet nicht mehr in dieser Abteilung. Neue SB kann nichts zu dem Fall sagen, will sich nochmal mit dem alten SB absprechen. Die Akte ist nicht bei der nun zuständigen SB sondern noch bei dem alten SB...Ausserdem sagte sie mir, es bestehe Personalmangel und es würde noch dauern.


So war das (Kleinigkeiten habe ich aussgelassen)...
Aber wie gesagt, durch die Aussage von dem SB bin ich immer davon ausgegangen das die ABH der Knackpunkt ist und nicht die Botschaft. Genauso sieht das die Botschaft. Die haben bei Nachfrage gesagt, dass die ABH alles so herauszögert und nicht die Botschaft und das sie meinem Mann sofort das Visum ausstellen, wenn die Papiere von der ABH da sind.

Und ich weiß nun wirklich nicht, was nun stimmt und was nicht.

Gruß Shonya
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