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*Immer* Verplichtungserklärung? (Gelesen: 1.157 mal)
nordlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag *Immer* Verplichtungserklärung?
07.11.2005 um 14:44:43
 
Meine Verlobte braucht für das Konsulat in St. Petersburg gemäß dessen Website keine Verpflichtungserklärung. Muss ich die dann hier in Deutschland auf dem Ausländerbüro nachreichen oder wird die gar nicht mehr benötigt? Wenn ich sie hier nachreichen müsste, würde ich nämlich vorher meine Eltern bitten, eine solche bei ihrem Ausländerbüro zu bekommen, da ich nur Student bin und nicht über genügend Geld verfüge.

Vielen Dank für die Antwort im Voraus! Smiley
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sukasuka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.11.2005 um 14:54:01
 
Welches Visum möchte Sie beantragen ? Ein Visum zur Eheschliessung oder ein Touristenvisum ?
Bei einem Touristenvisum sollte eine VE Deiner Eltern kein Problem sein. Bei einem Visum zur Eheschliessung frage besser  nach ob eine VE einer anderen Person akzeptiert wird.
In meinem Fall war das nicht möglich.
Gruss
SUKASUKA
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nordlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.11.2005 um 15:03:17
 
Eine Visum zur Eheschließung, sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen. Was hast Du denn damals gemacht, wenn die VE nicht möglich war?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.11.2005 um 15:24:42
 
In Rumänien geheiratet. Mein Tipp gehe zu Deiner ABH und rede mit denen. Einige ABHs lassen sich eventuell auf eine Kaution ein. Weiter gibt es noch die Möglichkeit, welche hier aber nicht gerne gesehen ist, in DK zu Heiraten.Mit einem Touristenvisum darfst Du hier nicht heiraten. Deine Verlobte müsste bei der Beantragung falche Angaben machen (Reisezweck).
Bist Du Deutscher ? Wenn Du geheiratet hast, kann Deine Frau eine Aufenthalstgenehmigung auch hier bekommen,kann muss aber nicht und auch nur wenn Du Deutscher bist. Normalerweise braucht sie ein Visum zur Familienzusammenführung. Dabei kommt es ,wenn Du Deutscher bist,nicht auf Einkommen und Wohnraum an.Du kannst dann auch Deine ABH um Vorabzustimmung bitten. Dann geht das Visa schneller.
Übrigens Urkunden aus DK müssen legalisiert werden, das dauert etwas. Die Ehe muss erst hier anerkannt sein.
Gruss
SUKASUKA
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nordlicht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.11.2005 um 15:41:04
 
Ja, ich bin Deutscher und habe auch schon mal über Dänemark nachgedacht, aber da wir nach der Heirat gemeinsam in Deutschland leben möchten und auch ein paar Leute zur Hochzeit einladen wollten, auf Dänemark als Möglichkeit verzichtet. Vermutlich sollte ich einfach nur warten, bis die ABH sich bei mir meldet, bevor sie die Unterlagen vom Konsulat bekommen, wollten sie nämlich keinen Termin ausmachen. Aber ich bin so ungeduldig und möchte meine Liebste so schnell wie möglich wiedersehen. Vielen Dank für die Antwort sukasuka! Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.11.2005 um 15:56:09
 
Mein Tipp: Fahr doch einfach mal auf einen Kurztrip zu Ihr. Soviel mir bekannt ist brauchen Deutsche kein Visum mehr und mit dem Bus ist das für ca 200 Euro zu haben. Sie freut sich sicher
Gruss
SUKASUKA
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