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Geburtsurkunde in Indien (Gelesen: 1.277 mal)
Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.11.2005 um 07:39:01
 
Einen wunderschönen Guten Morgen euch Allen Smiley

Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen, muß mein Freund in Indien unter anderem seine Geburtsurkunde vorlegen. Er hatte bisher keine und muß sich diese nun beschaffen. Auf der Webside der deutschen Botschaft in Indien habe ich gelesen, daß alle Urkunden von verschiedensten Stellen beglaubigt werden müssen. So auch die Geburtsurkunde? Wer von euch hat Erfahrungen mit indischen Geburtsurkunden, bzw. wer genau muß diese beglaubigen? Es geht um eine Familienzusammenführung zwecks Personensorge ( siehe Topic im "Personenstandsrecht" : Verzweifelt Hilfe gesucht: Deutschland-Indien )

Grüße
Cleo
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Cleo
 
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.11.2005 um 09:40:56
 
Hallo,
alle eingereichten Urkunden müssen auf Kreis-, Landes- und Bundesebene beglaubigt bzw. überbeglaubigt werden. Wie diese Stellen in Indien heißen ist detailliert auf der homepage der Deutschen Botschaft aufgeführt.
Ein Anwalt / Notar vor Ort kann euch sicher behilflich sein, wenn etwas " indisch Behördliches " unklar ist.
Alles Gute und Grüße
angeli
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Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.11.2005 um 19:16:24
 
Hallo Angeli,

danke für deine Antwort. Sind all diese Stellen in dem jeweiligen Bundesstaat ansässig, oder muß er das auf dem Postweg erledigen? Kann er mit seinen Dokumenten und Pass einfach dort hingehen und sich die Beglaubigungen abholen oder wie läuft das ab? Wieviel Zeit wird das in etwa in Anspruch nehmen? Tage/Wochen/Monate? Oder kann er einfach einen Notar/anwalt in Anspruch nehmen, der das für ihn erledigt?

Grüße
Cleo
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Cleo88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.11.2005 um 14:23:53
 
Hallo,

Haben jetzt alle Adressen und Telefonnummern von den Stellen zusammen, die die Geburtsurkunde meines Freundes beglaubigen müssen. Wie lange ist denn so eine Beglaubigung gültig? Ich meine, wenn er die Geburtsurkunde jetzt beglaubigen läßt und die Familienzusammenführung zwecks Personensorge erst in ein oder zwei Jahren beantragt wird, müssen die Beglaubigungen und Überbeglaubigungen dann nochmal erneuert werden, oder ist das bei einer Geburtsurkunde nicht notwendig? Schockiert/Erstaunt
Er besitzt einen gültigen Pass, ist somit registriert...und geboren ist er auch... Smiley

Grüße
Cleo
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angeli
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.11.2005 um 18:44:29
 
Hallo,
falls ich mich richtig erinnere, war die Gültigkeitsfrist für eingereichte Papiere ein halbes Jahr, bin aber nicht sicher. Das könnt ihr jedoch verbindlich bei den zuständigen deutschen Behörden ( Deutsche Botschaft ) erfragen.
Zu der anderen Frage : Die Distrikts- und Landesbehörde ( Home ministry ) sind im Land, das Außenministerium mit der entsprechenden Abteilung sitzt in New Delhi. Aber das habt ihr ja inzwischen herausgefunden...
Ciao
angeli
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