Zitat:Vielen Dank schon mal an alle!
Er ist mit einem Business-Visum nach Australien gekommen, hat dann ein Protection-Visum beantragt, was aber abgelehnt wurde. Er legt immer wieder Einspruch ein und hat deshalb ein "Brueckenvisum", so lange nicht geklaert ist, was ob das Protection-Visum doch durchkommt oder nicht. Dabei hat er aber eine ganz normale Arbeitserlaubnis.
Welche Voraussetzungen muss man den fuer ein Sprachstudium erfuellen?
Er hat keine Ausbildung. Er hat mal in Nigeria studiert, aber nicht abgeschlossen. Und mit seinen finanziellen Ruecklagen weiss ich nicht so genau, das bekommen ja Frauen meist nicht erzaehlt!
Simone
so, wie ich die folgende website verstehe, ist dein freund in australien tatsächlich "geduldet", was bedeutet, dass keine humanitären o.ä. gründe vorliegen, ihn nicht "back home" zu schicken...
das mit der arbeitserlaubnis ist ein vorteil, den er z. b. in deutschland nicht hätte...
letztlich ist sein momentaner aufenthalstsstatus keine grundlage für ein deutsches/europäisches/schengen visum.
somit bleibt wirklich nur der weg:
heimreise nach nigeria,
dort eheschließungsvisum für deutschland beantragen (und hoffen, dass nix dazwischen kommt, denn entscheid über dieses visum ist immer ermessensentscheid)
oder aber heirat in nigeria und anschließend antrag auf familienzusammenführung (wenn keine straftaten oder vergleichbares gegen ihn vorliegt, hat er einen anspruch auf dieses visum).
http://www.immi.gov.au/facts/68tpv_further.htmliebe grüße. feffi.