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deutsch durch geburt (Gelesen: 6.358 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 03.11.2005 um 21:33:01
 
Zitat:
ok,erklärst du mir noch die Optionspflicht des Kindes mit Vollendung des 18. Lebensjahres.


hat der Ralf schon gemacht,  guck
hier


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ralf
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Antwort #16 - 03.11.2005 um 21:36:14
 
Zitat:
...,sollen einen indischen pass beantragen.


Nur mal zur Vollständigkeit: da das Kind ja auch die indische StA besitzt, kann natürlich ein indischer Pass zusätzlich beantragt werden.
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dete
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Antwort #17 - 03.11.2005 um 21:41:16
 
danke für eure hilfe,damit kommen wir bestimmt ein stück weiter [beifall=beifall.gif]
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