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deutsch durch geburt (Gelesen: 6.359 mal)
dete
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03.11.2005 um 17:38:10
 
hallo,vielleicht könnt ihr mir helfen in folgender sache.
vater und mutter sind aus indien.der vater seit 10 jahren rechtmässig in deutschland,mutter seit dez.2004. im september ist der sohn geboren.nach stag§ 4 erwirbt er die deutsche staatsangehörigkeit. soweit ist alles klar. jetzt wollten die eltern einen deutschen reisepass beantragen und bekommen zur antwort nein geht nicht ,sollen einen indischen pass beantragen. ist dass so korrekt?
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Mick
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Antwort #1 - 03.11.2005 um 17:47:34
 
Hi,
welche Aufenthaltstitel lagen beim Vater seit wann vor?
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Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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dete
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Antwort #2 - 03.11.2005 um 19:50:33
 
seit ca 9 jahren unbefristete aufenthalts ???,also dass was jetzt niederlassungserlaubnis ist.auf jedenfall länger als die 8 jahre die gefordert sind.
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ronny
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Antwort #3 - 03.11.2005 um 20:12:55
 
Hmmm, das ist ungewöhnlich Dete. öhm

Die alte Voraussetzung war :

seit acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt und seit drei Jahren im Besitz der unbefristeten AE oder einer Berechtigung.

Hat denn der Vater heute eine NE, das wäre nämlich die im September notwendige Voraussetzung gewesen:

Zitat:
mindestens ein Elternteil

1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

2. ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder besitzt eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder eine Niederlassungserlaubnis



Wurde evtl. übersehen, dass die unbefristete AE als NE fortgilt.?

Oder geht es tatsächlich nur um den Reisepass und wird die deutsche Staatsangehörigkeit gar nicht angezweifelt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 03.11.2005 um 20:13:26
 
Zitat:
seit ca 9 jahren unbefristete aufenthalts ???,also dass was jetzt niederlassungserlaubnis ist.auf jedenfall länger als die 8 jahre die gefordert sind.


Dann vermute ich, dass das Standesamt vergessen hat, die zweite
Staatsangehörigkeit auf die Geburtsanzeige fürs Meldeamt einzu-
tragen. Jedenfalls solltet Ihr das klären, es müsste einen deutschen
Kinderpass geben.
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Antwort #5 - 03.11.2005 um 20:23:21
 
ich seh die familie morgen ,werde nochmal genau fragen. soviel ich weiss,ist die deu staatsangehörigkeit eingetragen,nur wollen sie keinen pass ausstellen. melde mich morgen nochmal,ok Fragezeichen
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ronny
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Antwort #6 - 03.11.2005 um 20:29:02
 
Zitat:
nur wollen sie keinen pass ausstellen


Dachte ichs mir, ich suche verzweifelt nach der PassVwV hab sie nur im Amt...

Kennt jemand nen Link?

Ansonsten auch erstmal aufschieben bis morgen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 03.11.2005 um 20:37:12
 
Zitat:
Dachte ichs mir, ich suche verzweifelt nach der PassVwV hab sie nur im Amt...

Kennt jemand nen Link?

Ansonsten auch erstmal aufschieben bis morgen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd


Na, wenn die mal noch aktuell ist Zwinkernd
Es gibt ja jetzt den Kinderreisepass.
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Antwort #8 - 03.11.2005 um 20:43:42
 
Zitat:
Es gibt ja jetzt den Kinderreisepass


Wo drüber wir bis jetzt noch gar nix haben  motz

Wie immer die Aufsicht als letzte  grin

Hast du ne Fundstelle parat?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #9 - 03.11.2005 um 20:47:29
 
Zitat:
Wo drüber wir bis jetzt noch gar nix haben  motz

Wie immer die Aufsicht als letzte  grin

Das musste alles schnell gehen, da hat man sich den Umweg
über die Aufsicht gespart und die Praktiker direkt angesprochen.

Ein Beispiel:
klickmichan

Habe das Ding aber selbst noch nicht angeguckt (schäm).
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Antwort #10 - 03.11.2005 um 21:01:29
 
hi,hab mal schnell telefoniert.also in der geburtsurkunde steht nichts über deu staatsangehörigkeit drin.
was ist eine Geburtsanzeige fürs Meldeamt  ???geht die direkt vom standesamt zur meldebehörde ??? kann es sein,das es da drin steht ???
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Antwort #11 - 03.11.2005 um 21:05:13
 
Zitat:
und die Praktiker direkt angesprochen


THX  :paletti

Klar,   :iro  wir müssen es ja ned wissen , nur die Einhaltung der Gesetze überwachen.

Ich will manchmal ned mehr ....

Zum Glück haben wir das Forum grin

Grüße
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Antwort #12 - 03.11.2005 um 21:09:34
 
Zitat:
geht die direkt vom standesamt zur meldebehörde


Hi Dete,

ja das ist ein internes Meldewesen.  Das Standesamt fragt bei der ABH nach, ob ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt, trägt einen Hinweis in den Geburtseintrag (im Geburtenbuch des Standesamtes) ein, und unterrichtet die Meldebehörde.

In die Geburtsurkunde wird nichts eingetragen. Der Nachweis wird dann im Melderegister geführt, u.a. auch der Hinweis auf die Optionspflicht des Kindes mit Vollendung des 18. Lebensjahres.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #13 - 03.11.2005 um 21:26:09
 
ok,erklärst du mir noch die Optionspflicht des Kindes mit Vollendung des 18. Lebensjahres. 
hat zwar noch 18 jährchen zeit,aber was ist dass :nix
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Ralf
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Antwort #14 - 03.11.2005 um 21:32:49
 
Zitat:
Optionspflicht



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