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regeleinbürgerung ohne einkommen?? (Gelesen: 2.429 mal)
germantobe
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Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Brasilien
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02.11.2005 um 20:15:06
 
Hallo, ich bin 26 und seit 4 jahren mit einem Deutschen verheiratet. Ich studiere noch zwei Jahre und bekomme Unterhalt von meinen Eltern.  Mein Ehemann ist gerade arbeitslos und nicht so (wie soll ich sagen motz) schnell bei der arbeitssuche. Kann ich trotzdem einen Einbürgerungsantrag stellen oder habe ich keine Chance?
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 03.11.2005 um 09:01:36
 
Hallo!

Für eine Einbürgerung nach §§ 8 oder 9 StAG muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (dazu zählen auch die eigenen Mittel des Ehepartners) gesichert sein, und zwar nachhaltig und auf Dauer. Außerdem muss z.B. auch Vorsorge für das Alter getroffen sein.

Ohne eigenes Einkommen sehe ich hier im Moment keine Chance.

:sosmi
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cedo
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Beiträge: 71
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.11.2005 um 11:21:28
 
Zitat:
Für eine Einbürgerung nach §§ 8 oder 9 StAG muss der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln (dazu zählen auch die eigenen Mittel des Ehepartners) gesichert sein, und zwar nachhaltig und auf Dauer.


Heißt das die Staatsangehörigkeit bei Bezug von öffentlichen Mitteln für Lebensunterhaltung nachträglich entzogen werden kann ?

Wie genau ist der Lebensunterhalt auf Dauer und nachhaltig definiert ?

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shary97
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Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.11.2005 um 11:33:12
 
Zitat:
Wie genau ist der Lebensunterhalt auf Dauer und nachhaltig definiert ?


Üblich ist es, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorzulegen ist. Dadurch ist nachgewiesen, dass der Lebensunterhalt auf Dauer gesichert ist. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag hat man bei der Einbürgerung nach § 9 StAG keine Chance.
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.11.2005 um 11:37:11
 
Zitat:
Heißt das die Staatsangehörigkeit bei Bezug von öffentlichen Mitteln für Lebensunterhaltung nachträglich entzogen werden kann ?


Wer sagt das ?  Zwinkernd DEN Verlustgrund kenne ich nicht  grin

Die "Nachhaltigkeit und Dauer" stammt aus der Rechtsprechung des BVerwG und hat Einzug in die Ziffer 8.1.1.4 der StARVwV gehalten :

guck
hier
.

Das wird im Einzelfall eine Prognoseentscheidung sein, ob der Einbürgerungsbewerber auch zukünftig in der Lage sein wird,

Zitat:
4. sich und seine Angehörigen zu ernähren imstande ist.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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