Hi Vivi!
An der deutschen StA besteht kein Zweifel, da dein Vater bei deiner Geburt Deutscher war.
Schwieriger ist die Beurteilung der Frage, ob du die kroatische StA besitzt. Werde mal mein Gedächtnis bemühen:
Zitat:Zum Zeitpunkt meiner Geburt war mein Vater Deutscher (1970 eingebürgert in D, Heimatvertriebener aus YU),
War dein Vater seinerzeit nur noch Deutscher? Hatte er die damalige jugoslawische StA bei der Einbürgerung aufgegeben? Wenn nicht, besitzt er sie bzw. die des entsprechenden Nachfolgestaates noch.
Zitat:meine Mutter Kroatin/Jugoslawin (1977 eingebürgert in D, aus der YU-Staatsbürgerschaft auf Antrag entlassen).
Wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes beide Eltern jugoslawische Staatsangehörige waren, hatte das Kind die jugoslawische StA ebenfalls erforben. War nur ein Elternteil Jugoslawe und ist das Kind außerhalb von Jug. geboren, hat es die jug. StA nur dann automatisch erworben, wenn es ansonsten staatenlos war. Andernfalls war eine Registrierung beim Konsulat erforderlich, um die jug. StA zu erwerben. Die Registrierung musste erfolgen, so lange das Kind minderjährig war.
Allerdings ist es auch möglich, dass du zwar mit der Geburt die jug. StA erworben hast, aber seinerzeit zusammen mit deiner Mutter aus der damaligen jugosl. StA entlassen worden bist. Dies müsste sich aus der Entlassungsbescheinigung deiner Mutter ergeben, die du ggf. bei der damaligen Einbürgerungsbehörde einsehen kannst.
Also: Es ist hier kaum möglich, festzustellen, wie es sich bei dir bezüglich der jug. bzw. kroatischen StA verhält. Dazu können dir letztlich nur die kroatischen Behörden verbindlich Auskunft geben.
Zitat:Da ich nun gerne die kroatische Staatsbürgerschaft beantragen würde, ohne die deutsche zu verlieren, wüsste ich gerne, ob eventuell die Möglichkeit besteht, dass ich schon als DOPPELSTAATLER geboren wurde?
Siehe oben. Dazu müsstest du beim Konsulat einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen.
Solltest du die kroatische StA nicht beeits besitzen, würdest du bei deren Erwerb auf Antrag automatisch die deutsche StA verlieren. Der Verlust tritt nur dann nicht ein, wenn du
vorher im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung bist. Dafür sehe ich allerdings nur geringe Chancen, da Mehrstaatigkeit bekanntlich vermieden werden soll. Rein emotionale Gründe sind dafür jedenfalls nicht ausreichend.