Zitat:konnte er es noch deutlicher schreiben
Jow,
aufgrund des Nicks gebe ich gar nix, und die Geschlechtsangabe fehlt
Woher sollte ich das denn wissen ? Da wird von
Verlobten geredet, die es nach dem LPartG ned gibt, usw.
Worauf ich hinaus will ist, dass es ein Visum zum Familiennachzug aufgrund der Lebenspartnerschaft nicht geben kann, weil die im
AufenthG gemeinte ausschließlich die im Sinne des LPartG ist.
Die in Südafrika geschlossene Lebens
gemeinschaft entspricht in ihrer Rechtsnatur
nicht der Lebens
partnerschaft nach dem LPartG insofern ist die Auskunft der Botschaft zutreffend:
Zitat:da diese von Deutscher Seite nicht anerkannt werden wuerde.
Daher geht das Ganze nur im Wege des Visums zur
Eingehung einer LPart oder -bei
plötzlichem Entschluß- auch während eines Besuchs
Zitat:Auch hierfür würde eine
VE benötigt.
Da sind wer uns wieder einich;-)
Grüße
Ronny