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Nach 3 Jahren unbefristet? (Gelesen: 2.284 mal)
Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach 3 Jahren unbefristet?
30.10.2005 um 18:20:41
 
Hallo,
Ich lebe mit meinem Mann (Deutscher) schon seit 3 Jahren in Deutschland, ich selber nicht EU-Bürgerin.
Jetzt muss ich bald mein Visum verlängern lassen, meine Frage wäre an Euch, wann kann ich zur Ausländerbehörde gehen? Mein Visum läuft im Januar ab muss ich 10 Tage vorher hingehen oder geht das auch früher?

Ich müsste unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen, sehe ich das richtig?
Und was für Formulare wären da notwendig?

Ich entschuldige mich, dass ich beim ersten Beitrag soviel gefragt habe, aber mit der Suchfunktion habe ich nicht sehr viel gefunden.
Vielen Dank Smiley
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 30.10.2005 um 18:32:10
 
Hi,

10 Tage vor Ablauf der AE zwecks Verlängerung zur ABH gehen, ist eigentlich eine ganz gute Zeit. Es geht zwar auch früher, aber da kann es Dir passieren, dass der Sachbearbeiter sagt, Du sollst kurz vor Ablauf wiederkommen.
Hast Du allerdings einen guten Grund, warum Du früher kommst, dann geht es. Z.B.: Urlaubsreise (Buchung bei der ABH vorlegen).

Voraussetzung, dass Du die unbefristete AE bekommst: Die eheliche Lebensgemeinschaft muss weiterhin bestehen.

Benötigte Papiere: Dein Pass, Meldebescheinigung, Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate.
Gut wäre, wenn Dein Mann zu dem Termin mitkommt (er soll dann auch seinen Pass / Personalausweis mitnehmen).

Das nötige Formular erhältst Du auf der ABH und füllst es direkt vor Ort aus.
Es könnte sein, dass der Sachbearbeitet Euch bittet, noch einen Zettel zu unterschreiben, auf dem Ihr bestätigt, dass die ehel. Lebensgemeinschaft weiterhin besteht und Ihr keine Scheidungsabsichten habt. Die Zulässigkeit dass eine solche Unterschrift gefordert werden kann,  ist umstritten.  Wenn Ihr aber sowieso nichts zu verbergen habt, könnt Ihr es ruhig unterschreiben. Ich würde mir aber auf jeden Fall eine Kopie davon geben lassen, und wenn der Sachbearbeiter diese verweigert, mit dem Abteilungsleiter reden.

Wenn Ihr wollt, könnt Ihr auch einen Beistand (unbeteiligten Zeugen, also Freund / Freundin, Kollege etc.) auf die ABH mitnehmen.

Viele Grüße
Janna
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Reyhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.10.2005 um 18:39:34
 
..ich würde sicherheitshalber anrufen und nachfragen. Berlin ist recht gross und wer weiss welchen Vorlauf man dort benötigt.

Ich würde auch im Vorfeld schon die Frage klären , ob Dein Mann mitkommen muss ( siehe der Hinweis von Janna auf das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft)

Viel Glück

Reyhan
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Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.10.2005 um 18:48:36
 
Danke für eure Antworten Smiley Mein Mann kommt auf jeden Fall mit, genauso wie mein Sohn, er hat leider eine Anzeige wegen Betruges im Internet (sehr umstritten, dass er das gemacht hat) bekommen, könnte es sich negativ auswirken?

Und muss diese Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate von mir sein? Oder von meinem Mann?
Es ist noch so, dass ich Immobilien im Ausland habe und sie vermieten lasse, dadurch kommt eigentlich mein Geld.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 30.10.2005 um 18:55:11
 
Zitat:
... mein Sohn, er hat leider eine Anzeige wegen Betruges im Internet (sehr umstritten, dass er das gemacht hat) bekommen, könnte es sich negativ auswirken?

So lange es um Deinen Aufenthalt geht, nicht.
Und wenn es außerdem auch um den Aufenthalt Deines Sohnes geht: Noch ist ja nichts bewiesen, also dürfte das nichts ausmachen.

Zitat:
Und muss diese Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate von mir sein? Oder von meinem Mann?

Ich denke, am Besten wäre von Euch beiden (evtl. Kontoauszüge der Mieteinnahmen aus dem Ausland), denn Ihr bildet ja eine so genannte "Bedarfsgemeinschaft".

Viele Grüße
Janna
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Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.10.2005 um 19:02:46
 
Mein Sohn sollte genauso wie ich Aufenthaltserlaubnis bekommen, ich hoffe diese Anzeige macht nichts aus, ist ja nicht wirklich etwas Schlimmes.
Könnte es vielleicht auch Probleme geben, dass das Geld aus dem Ausland durch diese Immobilen kommmt?
Und Sie sagten, dass man dort  ein Formular ausfüllen muss, könnte man das hier im Internet vielleicht mal anschauen?

Danke für die Antworten  :paletti
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #6 - 30.10.2005 um 19:19:19
 
Zitat:
Mein Sohn sollte genauso wie ich Aufenthaltserlaubnis bekommen, ich hoffe diese Anzeige macht nichts aus, ist ja nicht wirklich etwas Schlimmes.

Ich denke (aber das ist jetzt eine Vermutung von mir, und ich weiß nicht, ob sie stimmt), dass der Sohn dann vielleicht erst mal nur eine befristete AE bekommt, weil man vielleicht abwarten will, was bei dem Verfahren rauskommt.

Zitat:
Könnte es vielleicht auch Probleme geben, dass das Geld aus dem Ausland durch diese Immobilen kommmt?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Probleme gibt. Hauptsache, es ist genug Geld da, damit Ihr nicht dem Staat zur Last fallt.

Zitat:
Und Sie sagten, dass man dort  ein Formular ausfüllen muss, könnte man das hier im Internet vielleicht mal anschauen?

Nein, diese Formulare gibt es nicht im Internet und der Antragsteller erhält auch keine Kopie davon. Ich kann mich leider auch nicht mehr genau daran erinnern, wie das Formular meines Mannes aussah. Aber es ist nichts Schlimmes. Name, Adresse etc. und vermutlich dürfte noch "Aufenthaltszweck" draufstehen, da füllst Du "ehel. Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen" aus.
Für den Sohn würde ich so etwas wie "familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen und einer .... (Staatsangehörigkeit eintragen)" eintragen. Aber dazu könnten sich vielleicht die Experten hier noch äußern.
Wie alt ist Dein Sohn? Geht er hier zur Schule? Dann wäre der Schulbesuch auch ein Aufenthaltsgrund.

Viele Grüße
Janna
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 30.10.2005 um 20:22:14
 
Zitat:
Ich denke (aber das ist jetzt eine Vermutung von mir, und ich weiß nicht, ob sie stimmt), dass der Sohn dann vielleicht erst mal nur eine befristete AE bekommt, weil man vielleicht abwarten will, was bei dem Verfahren rauskommt.


Stimmt so nicht ganz Zwinkernd
er dürfte erst mal eine Fiktionsbescheinigung bekommen, solange das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde ( ergibt sich aus ). Erst nach Abschluss des Strafverfahrens sollte dann über den Aufenthalt entschieden werden.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd

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Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 3 Jahren unbefristet?
Antwort #8 - 30.10.2005 um 21:58:28
 
Es gibt kein Verfahren, er hat nur diese Anzeige bekommen und das war's.
Denkt ihr es ist schlimm?  weinend
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #9 - 30.10.2005 um 22:05:04
 
Zitat:
Es gibt kein Verfahren, er hat nur diese Anzeige bekommen und das war's.
Denkt ihr es ist schlimm?  weinend


Hi,
wenn eine Anzeige erstattet wurde, wird auch ein Verfahren anhängig
sein. Das hat aber mit Deinem Antrag nichts zu tun. Die Entscheidung
über einen Antrag für den Sohnemann wird aber - wie schon gesagt -
ausgesetzt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 3 Jahren unbefristet?
Antwort #10 - 30.10.2005 um 22:35:16
 
Zitat:
Hi,
wenn eine Anzeige erstattet wurde, wird auch ein Verfahren anhängig
sein. Das hat aber mit Deinem Antrag nichts zu tun. Die Entscheidung
über einen Antrag für den Sohnemann wird aber - wie schon gesagt -
ausgesetzt werden.


Er hat nur eine Mitteilung bekommen "Anzeige [...] Von einem Strafverfahren habe ich abgesehen, ich denke das ist Strafe genug ".
Gibt es trotzdem ein Verfahren, aber wozu, da ist doch alles geklärt eigentlich?
Es ist mir wichtig, dass mein Sohn (jetzt 16, Schüler Gymnasium), auch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt.

Was denkt ihr?
Danke für alles Smiley
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RedBaron
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 31.10.2005 um 01:42:13
 
Ich bezweifle, dass Dein Sohn Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis hat.
Dazu müsste er 5 Jahre in Deutschland seinen Aufenthalt gehabt haben.
Da er vermutlich aber wir Du nur drei Jahre da ist und für ihn nicht die gleichen bedingungen wie für Dich gelten (Ehegate eines Deutschen), wird er nur eine Verlängerung der (befristeten) Aufenthaltserlaubnis bekommen.
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Strepsils
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 3 Jahren unbefristet?
Antwort #12 - 07.11.2005 um 22:16:13
 
Ja aber er ist mein Sohn und noch minderjährig, er kann doch nicht einfach ein anderes Visum als ich bekommen. Sein Aufenthalt ist an meinen gebunden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #13 - 08.11.2005 um 08:34:11
 
Die Erteilung der NE für nachgezogene Kinder richtet sich nach § 35. Danach muß er seit 5 Jahren im Besitz einer AE sein.
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nach 3 Jahren unbefristet?
Antwort #14 - 09.11.2005 um 11:23:52
 
da dein sohn nach dem jugenstrafgesetz offensichtlich nach §11 (oder §45, weiß nicht so genau) eine "rüge" vom staatsanwalt bekommen hat, wird dies mit dem wortlaut auch nicht weiter verfolgt und somit ist KEIN verfahren anhängig!!!

und zu den dokumenten, wenn man bei google mal etwas sucht nach "verlängerung der ae pdf" oder ähnliches, findet man durchaus unterlagen, die man sich zumindest einmal anschauen kann, denn es gibt landkreise, die diese formulare ins netz stellen...

hier ein beispiel:
http://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/32_42_stu...

liebe grüße. feffi.
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