Zitat:Die Legenden von 2-3 Jahren Dauer des Ausbuergerungsverfahren in BG kannst Du vergessen(ein Tipp
).
Gruesse
Legenden
Das sind Erfahrungswerte!
Die bisherigen bulgarischen Einbürgerungen, bzw. Entlassungsverfahren haben alle mindestens 2 Jahre gedauert.
Was hierbei natürlich unberücksichtigt bleibt, ist die manchmal späte Antragstellung auf Entlassung. Bei manchen Leuten liegen die Zusicherungen erstmal ein Jahr beim Wellensitich im Käfig als Streuunterlage oder (noch häufiger) müssen erstmal Unterlagen aus dem Heimatland beschafft werden (Straffreiheit, keine Schulden, Militärdienst, usw. usw.). Das zählt für mich zur Entlassung dazu. Das sind aber eher die Fälle, die sich vor Erhalt einer EB-Zusi. nicht um die für eine Entlassung benötigten Unterlagen gekümmert haben. Ich gebe vorher immer schon den Tip sich zu informieren was benötigt wird und wenn es absehbar ist, wann die Zusicherung ca. ausgestellt werden kann, damit die benötigten Unterlagen nicht in der Zwischenzeit veralten.
Zum Thema Bulgarien und EU: Wart`nur mal ab. Wenn die dabei sind, dann geht es wieder langsamer. Man muss sich ja schließlich der Entscheidungsgeschwindigkeit Brüssels
anpassen. Wenn es bei einem ca. halben Jahr bleiben würde wäre nicht schlecht. Vielleicht wird dann mit Bulgarien als EU-Staat sogar Gegenseitigkeit festgestellt, dann ist die Entlassung über nicht mehr notwendig (oder nicht mehr für alle Bundesländer --> in Bayern gehen die Uhren anders: Tack Tick Tack Tick. !!!
Gruß
Goldi