Zitat:Hallo,
mein Freund hat endlich die Entlassungsurkunde (aus der bulgarischen Staatsangehörigkeit) erhalten. Muss diese noch mit Apostille versehen werden? Seine Sachbearbeiterin meinte, dass die Apostille nicht notwendig ist, sondern die Urkunde nur übersetzt werden müsse. Stimmt das?
Viele Grüße und Danke für die Antworten!
deni
Zitat:Wir werden die Apostille besorgen - auch wenn die Einbürgerungsbehörde sie nicht braucht - schaden wird es bestimmt nicht.
HAAAAAAAAAAALLO!GUUUUTEN MOOORGEN !GEHT`S NOCH?Leute seid nicht sauer, sorry, aber wenn ich sowas lese, dann stellt sich bei mir fast alles auf.
Wenn ich von meinem Sachbearbeiter zu hören bekomme, dass eine Apostille nicht erforderlich ist und ich ein Verfahren habe, welches mit Sicherheit ca. 2 1/2 Jahre alt ist (bis Ausstellung EB-Zusi. ca. 3-5 Monate, bulgarische Entlassung ca. 1 3/4 bis 2 1/2 Jahre), dann renn ich mit Worp 9 (=verdammt schnell) zur EB-Behörde und lass mich in herrgottsnamen endlich einbürgern.
Andererseits könnte man selbstverständlich bis zum Sanktnimmerleinstag diskutieren ob und wann und für wieviel von wem wieso weshalb warum die Apostille gebraucht wird. Dann hat man seine Apostille und kann drauf stolz sein wie ein Dreijähriger auf den neuen Baukran, aber dann sagt der Sachbearbeiter: "Oh, das tut mir jetzt aber leid, wir müssen alles aktualisieren; Ihre Einbürgerungszusicherung ist vor 2 Wochen abgelaufen!"
Menschenskinder nochmal. Und dann soll nochmal einer sagen, die Behörden verkomplizieren alles und seien umständlich. :ung
Gruß
Goldi