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Deutscher marokkanischer Herkunft in marokko (Gelesen: 3.332 mal)
doua03
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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27.10.2005 um 20:14:19
 
Hallo zusammen,
Ich bin deutscher,  ich wurde 1999 eingebürgert .Bei der Aushändigung der Einbürgerungsukunde  wurde mir ein Merkblatt mitgegeben,worauf stand  dass ich meine marokkanische Staatsangehörigkeit behalten kann obwohl ich mein marokkanischen Pass abgeben musste.Das war mir irgenedwie  widersprüchlich! 2001 habe ich eine Arbeitstelle in Marokko ,seidem lebe ich mit meiner Familie in Marokko .Mein Kind wurde auch in marokko geboren und Ihm  wurde sofort ein deutscher ausweisss erteilt.
Nun zu meiner Frage  wie ist es, wenn mein Pass abläuft .Ich habe in webseite der deutschen Botschaft in rabat malumgeschaut und drin steht  welche Unterlagen man braucht wenn mann sein Pass ernneurt ,unter diese Unterlagen ist  la C.I.N (LA CARTE D  ÌTENTITE NATIONALE=marokkanicher Pass). Für Ausländer steht  die Herkunft der Person und die Dauer des Aufenthalts drin.Aber für Marokkaner stehen diese Angaben nicht drin, weil sie  eben Marokkaner sind .Ich  möchte nun wissen ob das bei der Deutschen Botschaft ein Problem ist und ob überhaupt  die deutsche Staatsangehörigkeit dabei verloren geht.
Danke im voraus für Ihre Anwort
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2005 um 21:15:37
 
Hallo

also warum dir der marokkanische Pass von der Begörde einbehalten ist, ist mir ein Rätsel.Normalerweise müsste die Behörde auf den Aufenthaltstitel einen Ungültigkeitsstempel vermerken und den Reisepass wieder aushändigen.
Da du deutsch - marokkaner bist brauchst du für die Ein und Ausreise von Marokko
den Carte de Identite National also den marokkanischen Ausweis.Ohne diesen wirst du probleme beim Zoll haben.
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doua03
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #2 - 27.10.2005 um 21:48:15
 
den marokkanische Pass muss man so sowieso abgeben aber man kann ihn von der marokkanischen botschaft wieder bekommen.
Aber meine frage ist,  bekomme ich Shwierigkeiten,wenn ich meinen Pass irgendwann  ernneuern lassen muss  da ich ja in Marokko meinen Wohnsitz habe bzw hier arbeite.
Bei dem verlangen der notwendigen Unterlagen ist die  la C.I. N E ein Muss, aber darauf steht schwarz auf weiss, das ich marokkaner bin deshalb macht mich dies unsicher
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Ralf
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Antwort #3 - 27.10.2005 um 21:48:39
 
Zitat:
also warum dir der marokkanische Pass von der Behörde einbehalten ist, ist mir ein Rätsel.

Mir nicht, ist nämlich völlig normal:
Marokkanische Staatsangehörige (und die einiger anderen Länder) werden nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 StAG unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert. Dort heißt es:
Zitat:
(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
...
2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,
...


1999 war dies noch in § 87 AuslG geregelt, die Regel und das Verfahren waren aber identisch.

Bei dem hier genannten "Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat" handelt es sich um einen von den obersten Bundesbehörden (Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium) entwickelten Vordruck. Diesen muss der Bewerber auffüllen und die in diesem Vordruck genannten Unterlagen beifügen. Die Einbürgerungsbehörde sendent dann alles zusammen an die marokkanische Botschaft (=" Weiterleitung an den ausländischen Staat").

Davon abgesehen: Sofern die marokkanischen Behörden nicht zufällig doch mal auf einen solchen Entlassungsantrag mit einer Entlassung reagieren (mit ist kein Fall bekannt, bei dem die der Fall gewesen wäre), dann besteht die marokkanische Staatsangehörigkeit fort, und der Betroffene kann und darf sich selbstverständlich einen neuen Pass ausstellen lassen. Da keine andere Staatsangehörigkeit erworben wird (weil sie ja noch besteht), tritt natürlich auch kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ein.
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Midiman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.10.2005 um 21:55:40
 
Für mich ist das trotzdem ein Rätsel.Ich selber bin deutsch/marokkaner bei der Einbürgerung habe ich meinen marokkanischen Pass nicht abgeben müssen es wurde nur ein Stempel mit Ungültig auf meine Aufenthaltsgenehmigung gemacht.Deshalb kann ich das ganze irgendwie nicht verstehen und meine Einbürgerung ist gerade ein Jahr her und bei vielen meiner Bekannten wurde es so gehandgabt.
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doua03
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #5 - 27.10.2005 um 21:59:40
 
danke Monsieur Ralf für die schnelle und fachkundige Antwort jetzt kann ich mich beruhigen.
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Ralf
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Antwort #6 - 27.10.2005 um 22:22:56
 
Zitat:
Für mich ist das trotzdem ein Rätsel.Ich selber bin deutsch/marokkaner bei der Einbürgerung habe ich meinen marokkanischen Pass nicht abgeben müssen ....


Ich kann natürlich nicht dafür garantieren, dass dies bei allen Behörden richtig gehandhabt wird. Zwinkernd
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