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Ablehnung (Gelesen: 2.000 mal)
Lubawa
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablehnung
27.10.2005 um 13:34:37
 
Hallo an Alle! Bin neu hier und bitte um Rat.
Meine Einbürgerungszusicherung ist abgelaufen. Also ging ich wieder zum Ausländeramt und habe die Verlängerung beeintragt. 
Leider konnte ich nicht schriftlich nachweisen, dass ich mich um den Austritt aus der russischen Staatsangehörigkeit bemühte. Gestern kam die Ablehnung mit der Begründung, dass ich mich um die Staatsangehörigkeit nicht ausreichend bemüht habe.
Meine Frage ist, was kann ich jetzt machen? Kann ich bei der gleichen Ausländerbehörde ein Wiederspruch einlegen oder sollte ich besser umziehen und den Antrag neu in einer anderen Gemeinde stellen? Für jeden Rat bin ich dankbar! ???
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2005 um 16:13:59
 
Gegenfrage: was hast du denn tatsächlich getan, um eine Ausbürgerung
zu erreichen?

Wenn nichts bzw. nicht genug: warum?

Andere Einbürgerungsbehörden, dürften dieselben Maßstäbe anlegen.
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Lubawa
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.10.2005 um 16:31:42
 
Gute Frage!

Habe natürlich alles unternohmen um die Staatsangehörigkeit abzugeben. Sofort die notwendige Dokumente angefordert. Alls alles perfekt war (musste lange auf ein Dokument aus meiner Heimatstadt warten), habe ich um ein Termin gebeten. Der erste Termin wurde mir 8 Monate später gegeben. Soll ich weiter erzählen? Die russischen Konsulate in Bonn und Hamburg müssen schon regelrechte Allergie auf mich haben. Smiley
Dazu kam, dass ich letztes Jahr arbeitsalos geworden bin, dieses Jahr eigene Firma (keine ich-ag) gegründet. Ja, ich will wirklich die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Lebe hier schon seit 17 Jahren. Nur ist es wirklich wichtig, wohin wenden. Wieder an die gleiche Behörde oder besser umziehen! Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort.
PS am Rande. Letztes Jahr ist mein Reisepass abgelaufen. Den Termin um Pass zu wechseln habe ich in September 2004 für Mai 2005 bekommen. Auf die Frage, wie soll ich so lange Zeit ohne Reisedokument leben, Antwort: leider kein anderer Termin frei. Und ohne geht es nicht!
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 27.10.2005 um 20:20:42
 
Zitat:
Habe natürlich alles unternohmen um die Staatsangehörigkeit abzugeben. Sofort die notwendige Dokumente angefordert. Alls alles perfekt war (musste lange auf ein Dokument aus meiner Heimatstadt warten), habe ich um ein Termin gebeten. Der erste Termin wurde mir 8 Monate später gegeben.

Eine entsprechende Erklärung incl. Kopien der beschafften Dokumente sowie ggf. der Terminbestätigung reichen normalerweise völlig aus, um die Zusicherung zu verlängern. Nur: irgend etwas muss der Behörde schon vorgelegt werden. Oder war die Zusicherung evtl. bereits einmal verlängert?

Zitat:
Dazu kam, dass ich letztes Jahr arbeitsalos geworden bin

War vielleicht das der Grund für die Ablehnung? Wurde ALG II bezogen? Nach welcher Rechtsgrundlage wurde die EInbürgerung beantragt?

Zitat:
Kann ich bei der gleichen Ausländerbehörde ein Wiederspruch einlegen ?

Welches Rechtsmittel zulässig ist und wo dies einzulegen ist, ist im Ablehnungsbescheid genannt (Rechtbehelfsbelehrung). In Niedersachsen ist der Widerspruch beim Einbürgerungsverfahren abgeschafft, das zulässige Rechtsmittel ist die Klage beim Verwaltungsgericht.

Zitat:
Nur ist es wirklich wichtig, wohin wenden. Wieder an die gleiche Behörde oder besser umziehen!

Nur deswegen umziehen? Die neue Behörde würde sowieso Akteneinsicht erhalten.
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