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Abschiebekosten (Gelesen: 8.937 mal)
Jenny1804
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20.10.2005 um 11:34:13
 
hallo,

ich habe eine frage zu den abschiebekosten.
mein mann wurde im märz in begleitung von 3 beamten nach marokko abgeschoben.
nachdem ich im august die befristung der einreisesperre beantragt habe, kam nun die rechnung für die abschiebungskosten (incl. 2,5 monate abschiebehaft)...die abh verlängt für alles zusammen ca. 7700 Euro;!

ist das eine durchschnittliche summe für abschiebekosten??

kommt mir nämlich doch etwas hoch vor, da die abh allein für die flugtickets für die 3 begleitungen 3800 Euro; haben will!
die sind ja nicht 1. klasse geflogen aber wahrscheinlich, nachdem sie meinen mann abgesetzt haben, ins beste hotel der stadt gefahren zum übernachten...anders kann ich mir diese hohe summe nicht erklären.

wäre lieb, wenn mir jemand helfen könnte.

lg jenny Smiley
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« Zuletzt geändert: 21.10.2005 um 21:03:17 von Ralf »  
 
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ronny
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Antwort #1 - 20.10.2005 um 12:49:15
 
Sieht nicht unangemessen hoch aus, die Summe  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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holly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.10.2005 um 13:35:52
 
Laß dir doch von der ABH eine etwad detalliertere Aufstellung geben.

Bei 2,5 Monaten Abschiebehaft und 3 Begleitbeamten (Stundenlohn, Flug, Transportkosten) erscheint mir das recht billig.

Gruß Holly
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Jenny1804
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.10.2005 um 15:57:08
 
hallo und danke für die antworten.

die abh hat die rechnung und eine kostenaufstellung an meinen anwalt geschickt.
er schickt mir eine kopie und dann werde ich ja sehen, für welche annehmlichkeiten der begleitpersonen ich bezahlen soll.

also sind 7700 EURO noch ein gesundes mittelmaß??

liebe grüße

jenny Smiley
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ronny
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Antwort #4 - 20.10.2005 um 16:01:48
 
Zitat:
also sind 7700 EURO noch ein gesundes mittelmaß??


Ich denke ja, eher noch zu niedrig  Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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salor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.10.2005 um 18:35:14
 
Zitat:
Ich denke ja, eher noch zu niedrig  Zwinkernd


ich denke das nicht.
Gefahr auf illegale wiedereinreise zu hoch Zwinkernd

über 7000euro ist aufjedenfall viel, aber in anbetracht seiner abschiebeumstände war das wohl zu erwarten.
ich warte auch auf meine rechnung, hoffe die is nich ma halb so hoch  sonst Schockiert/Erstauntm
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Warum ist schwarz keine Farbe und warum ist der Teufel schlecht?
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Jenny1804
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.10.2005 um 07:15:16
 
Zitat:
Ich denke ja, eher noch zu niedrig  Zwinkernd


der anwalt meinte, dass die rechnung wahrscheinlich noch höher wird weil die rechnung mit den flugtickets noch nicht komplett wäre. das war also nur ein vorläufiges ergebnis. dazu kommen ja aber auch noch die anwaltskosten.

ich muss es zum glück nicht bezahlen, meine schwiegermutter gibt uns das geld.
sie müsste heute oder morgen die rechnung geschickt bekommen, sie wird dann wahrscheinlich auch erstmal  Schockiert/Erstauntm

lg jenny Smiley
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tabatha
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Antwort #7 - 04.11.2005 um 15:28:30
 
also mein freund muss fuer dieses mal 2500 euronen zahlen, 22 tage abschiebehaft + beamte zum flughafen und flugticket...alerdings ist er alleine geflogen.
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salor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.11.2005 um 11:56:14
 
ich habe nun auch meine Abschiebekosten Rechnung bekommen,
ich muss "nur" 750,- euro zahlen Durchgedreht
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Warum ist schwarz keine Farbe und warum ist der Teufel schlecht?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 26.11.2005 um 23:55:22
 
Hab die Umfrage mal entfernt.. machte wohl keinen Sinn so  Cool
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skittel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 18.12.2005 um 14:39:16
 
Jenny1804 schrieb am 20.10.2005 um 11:34:13:
hallo,

ich habe eine frage zu den abschiebekosten.
mein mann wurde im märz in begleitung von 3 beamten nach marokko abgeschoben.
nachdem ich im august die befristung der einreisesperre beantragt habe, kam nun die rechnung für die abschiebungskosten (incl. 2,5 monate abschiebehaft)...die abh verlängt für alles zusammen ca. 7700 Euro;!

ist das eine durchschnittliche summe für abschiebekosten??

Hier eine Aufstellung (noch in DM), die ich sinnigerweise auf diesen Seiten gefunden habe:

Rechenbeispiel zu Abschiebekosten aus unserer Praxis: 
79 Tage x 20,34 DM = 1606,86 DM Haftkostenrechnung für den Ausländer
320 km x 0,78 DM = 249,60 DM Transport zur JVA
920 km x 0,78 DM = 717,60 DM Transport zum Flugh. mit An/Abreise der Begleitung
2 x 8 h x 66,45 DM = 1063,20 DM Personalkosten beim Transport
1 x 1140,- DM = 1140,- DM Linienflugticket
= 4777,26 DM Gesamtkosten


Die Kosten dürften aber langsam Euro-Preisen entsprechen.

Stephan
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ronny
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Antwort #11 - 19.12.2005 um 10:14:00
 
Zur möglichen Höhe der Kosten und dem Umfang den die Forderung aus einer VE annehmen kann:
Schockiert/Erstaunt


Nieders. OVG vom 20.07.2005  guck
hier

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Antwort #12 - 05.12.2007 um 12:14:59
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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