:-D Einen wunderschönen "Guten morgen" und Entschuldigung, dass ich nicht gleich geantwortet habe, aber gestern war ich bereits "ausgeloggt".
Wie viel sind 10000 Zeichen? Ich war bemüht, mich kurz zu fassen, um den Platz nicht zu sprengen, deswegen habe ich die Fallbeschreibung so kurz wie möglich gehalten. Ich bin auch gerade dabei, mich durch die Akte zu arbeiten und alle Informationen zu sammeln.
Die Daten sind:
* September 1999 in Deutschland geheiratet - Oktober 1999 Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre
* Mitte September 2001 Scheidungsantrag gestellt
* zuständige
ABH erfährt November 2001, dass eheliche
LG nicht mehr besteht, weil sich die Frau aus der ehelichen Wohnung ab-/ummeldet
* die Überprüfung zeigt, dass sich der Mann bereits Ende Februar 2001 aus der gemeinsamen Wohnung abgemeldet hatte, was eine Trennung zu diesem Zeitpunkt annehmen lässt. Die private, persönliche Geschichte ist immer ein wenig anders gefärbt, reicht aber vermutlich nicht aus, um "Aussage gegen Aussage" nachzuweisen, dass eheliche Gemeinsamkeit noch gelebt wurde. Außerdem sind das Bekenntnisse, die ich keiner Frau unbedingt abverlangen wollen würde
[bgcolor=Green]Besonderheit:[/bgcolor] zu der Zeit, wo es der
ABH bekannt wurde, dass die eheliche
LG nicht mehr besteht, läuft ein Feststellungsverfahren über den Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit (Spätaussiedler) beim Bundesverwaltungamt - es wird beschlossen, die Entscheidung abzuwarten - diese fällt negativ aus ([bgcolor=Yellow]Dezember 2003[/bgcolor])
[bgcolor=Green]Besonderheit 2:[/bgcolor] mir liegt ein Schreiben des Amtsgerichtes / Familiengerichtes vor, mit der bereits erwähnten
„Beginn der Ehezeit 1.9.1999“ – „Ende der Ehezeit 31.8.2001“ – ich frage mich in dem Zusammenhang:
warum hat diese Bescheinigung gegenüber der ABH überhaupt keine Bedeutung?*seit Januar 2004 rechtskräftig geschieden, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Anerkennung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes durch
ABH abgelehnt
*seitdem geduldet und geduldet und geduldet ... guter Rechtsanwalt, der wirklich alle Instanzen ausschöpft, dessen Schriftsätze allerdings ein wenig dürftig sind
*zurzeit in Erwartung der letzten (?) Instanz
*danach käme nur noch die Härtefallkommission in Frage, glaube ich
So, das ist der Fall fast en Detail. Mein Beweggründe: ich weiß, dass die zuständige
ABH gut arbeitet (die Argumentationslinie gleicht der von Brickbat), aber gut ist nicht immer ausreichend, wenn Menschen "auf dem Spiel" stehen. Ich sehe, dass die Gerichte sich in der Beurteilung nicht einig sind - also stellt sich doch nicht alles so klar und einfach dar, wie die
ABH meint. Und ich kenne die Betroffene und bin ernsthaft der Meinung, dass dies einer der "Gewinnfälle" im Zuwanderungssaldo wäre (was nicht so oft der Fall ist!). Deswegen will ich
nichts übersehen, vergessen, verpassen. Vielleicht kann ich das Strohhalm finden.
[bgcolor=Pink]Brickbat[/bgcolor]
- du hast völlig Recht: ich argumentiere subjektiv, polemisch und "politisch unkorrekt". Das hat "System", insofern ich für meine Arbeit beschlossen habe, dass ich parteiisch sein sollte und sein will. Einer muss sich einfach voll und ganz auf den Hilfesuchenden einlassen, die Welt mit seinen Augen sehen und schauen, ob er eine Chance hat (und welche) seine Interessen durchzusetzen. Ist aber auch nicht persönlich gemeint
!
-
ich habe bisher nur Fälle von "Mann quällt Frau" kennengelernt (die Idee mit dem knusprigen Exot scheint sich hier noch nicht so herumgesprochen zu haben), und es waren fast nur deutsch/ausländische Kombinationen (1 Ausnahme, da ist der Mann aber schon länger eingebürgert) - die Verallgemeinerung provoziert Polarisation und ein wenig Streit ist machmal hilfreich bei der Lösungsfindung (ganz persönlicher Erfahrungswert!). Aber du hast Recht, wen man sich nicht kennt, sollte man etwas zurückhaltender sein
Beste Grüße
S.