Zitat:Nun speziell zu Brickbat - hitzig, kontrovers, konservativ, restriktiv, oder? Nichts für Ungut , aber du hast im Eifer des Gefechtes einiges überlesen:
Hallo? Sonst allles klar bei Dir?
Nun gut, es geht nicht um Dich persönlich sondern um einen Deiner Fälle. Macht für den Sachverhalt aber keinen Unterschied. Ansonsten stellt mein posting nicht meine persönlich Meinung dar, sondern die Entscheidungslage. Diese mag Dir zwar konservativ und restriktiv erscheinen, ändert aber nichts an den Tatsachen.
Eine weitere Tatsache ist, daß die tatsächliche Aufenthaltsdauer der beiden grundsätzlich keine Rolle spielt. Das Maß der Dinge ist die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft. Die Zeiten nach Aufhebung sind grundsätzlich nicht dazu geeignet eine Aufenthaltsverfestigung herbeizuführen.
In Deiner ersten Post schreibst Du, der Ehemann hätte melderechtlich die
LG nach 18 Monaten aufgehoben, ich gehe mal davon aus, daß auch die
ABH dieses Datum als relevant ansieht, ansonsten würde sie ja das eigenständige AR nicht verweigern. Offensichtlich gehst ja auch Du von diesem Datum aus, ansonsten würdest Du ja nicht die Chancen eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes im Rahmen einer besonderen Härte abklopfen. Ein solcher Antrag macht ja nur Sinn, wenn nicht kraft Gesetzes schon ein eigenständiges Aufenthaltsrecht besteht.
In Deiner letzten Post schreibst Du, die eheliche Lebensgemeinschaft hätte lt. Gericht zwei Jahre lang bestanden. Womit 1. kraft Gesetzes ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bestünde und 2. die von Dir angestrebte Härtefallentscheidung ad absurdum geführt würde. Was denn nun?
Zitat:In meiner bisherigen Praxiserfahrung jedoch waren es immer Deutsche, überwiegend Männer, die Ausländer(innen) mit Gesetzeshilfe regelrecht missbrauchen. Schema ist meistens: Typ mit wenig Chancen auf dem heimatlichen „Heiratsmarkt“ (nicht unbedingt wegen Hässlichkeit, sondern hauptsächlich wegen „antiquierten“ Vorstellungen vom Eheleben) gaukelt einer „fraulichen“ Frau (also aus Kulturkreisen wo Mama noch daheim kocht) den Traummann vor bis zur Eheschließung (eventuell mit Ehevertrag zu seinen Gunsten, wenn er gebildeter ist). Danach startet er im Regelfall das Programm „wenn du nicht spurst, lass ich dich durch die Ausländerbehörde entsorgen“ –
Auch in meiner Praxis habe ich die Bekanntschaft solcher Fälle gemacht. Allerdings finde ich Deine Sichtweise äußerst eingeschränkt und diskriminierend. Es gibt nämlich ebensoviele deutsche Frauen ohne nennenswerte Chancen auf dem Heiratsmarkt die sich im Urlaub einen knusprigen Ehemann anlachen und hinterher unter Druck setzen. Du wirst es vielleicht nicht glauben aber das tun auch ausländische Menschen mit ihren Ehepartnern gleicher Nationalität.
Leider gibt es ebensoviele ausländische Menschen beiderlei Geschlechtes die sich durch einen deutschen Partner -oder einen Ehepartner mit Aufenthaltsrecht- ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erschwindeln versuchen, auch wenn Du diesen in Deiner Praxis vielleicht nicht so oft begegnest ( oder weil sie es Dir nicht sagen ).
Glücklicherweise gibt es aber auch zahllose binationale Ehen in beiden Kombinationen die aus keinem anderen Grund als romantischer Liebe geschlossen werden und bei denen die jeweilige Sichtweise der Dinge harmoniert.
Ein wenig gewagt finde ich es in dem Zusammenhang auch, sich ein abschließendes und -in dem Fall- vernichtendes Urteil zu bilden, ohne auch die andere Seite der Geschichte angehört zu haben. Aber vielleicht hast Du das ja getan und ich weiß es nur nicht.
Bleibt die Frage offen, wer von uns beiden hitzig und kontrovers argumentiert.
Einen schönen Tag noch.