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Dringend Hilfe! Grenzübertrittsbescheinigung! (Gelesen: 1.563 mal)
Mila7
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend Hilfe! Grenzübertrittsbescheinigung!
18.10.2005 um 01:23:02
 
Hallo Ihr Lieben,

an dieser Stelle möchte ich euch erstmal ein dickes Lob aussprechen.
Es ist eine wirklich tolle Seite!!

Nun zu meinem "Problemchen": mein Freund hat letzte Woche eine Grenzübertrittsbescheinigung bekommen. Vielleicht kann uns ja jemand mit Rat helfen.


Kurz zu seiner Vorgeschichte:
Mein Freund ist ein Kosovo-Albaner, 1994 ist er mit 22 nach Deutschland gekommen. 2001 wurde sein Asylantrag abgelehnt, seit 4 Jahren besitzt (bzw. besaß) er schon die Duldung.
Bis 2003 hat er durchgehend gearbeitet, von 2001 bis 2003 war dies allerdings eine Saisontätigkeit, aus welchem Grund ihm damals auch der Antrag auf die Befugnis abgelehnt wurde.
Vorbestraft ist er nicht, es läuft auch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn und alle seine Angaben bei der ABH stimmen (also keine doppelten Identitäten oder sonst was).

Er hat ein 5-jähriges Kind mit einer Ausländerin. Die Kindesmutter ist Uganderin und mittlerweile deutsch verheiratet, sie hat eine Fiktionsbescheinigung. Das Kind ist aus welchem Grund auch immer staatenlos. Mein Freund und seine Ex-Freundin haben ein gemeinsames Sorgerecht, das Kind lebt bei der Mutter.

Allerdings hat sich die Ex-Freundin früher immer indirekt gegen gemeinsame Erziehung gestellt. Indirekt, weil sie es so nie ausgesprochen hat, sie wollte meinem Freund auch nie das Sorgerecht entziehen.
Sie hat nur nie Besuchstermine eingehalten, kurzfristig abgesagt oder erst gar nicht vereinbaren wollen. (Ich muss dazu sagen, mein Freund ist in NRW gemeldet und sie in Berlin)
Wenn er sagte, er komme spontan vorbei, sagte sie, sie würde verreisen und solche Sachen.

Als die ABH meines Freundes ihm die Duldung nicht mehr verlängern wollten, hat die Anwältin meines Freundes einen Antrag auf FZF/AE gestellt. Nun sagt die ABH aber: das Interesse an dem Kind käme so plötzlich! Dabei haben die zwei gerade erst eine gemeinsame Basis gefunden. Er war vor einem Monat ca. eine Woche lang bei ihr und sie haben sich endlich ausgesprochen.
Sie hat sogar ein Schreiben verfasst, in dem zugegeben hat, dass sie diejenige war, die quasi gegen den Kontakt war, würde jetzt aber sehr viel Wert auf den Vater legen.

Das Kind liebt meinen Freund abgöttisch, mein Freund sein Kind auch über alles. Dass es keine Fiktion ist, um an die Papiere zu kommen, sondern wirklich Liebe würde jeder, der sie gesehen hat bestätigen.

Die ABH meint dazu nur: telefonisch kann man den Kontakt auch vom Kosovo aus aufrechterhalten und ja auch ab und zu mal mit einem Visum zu Besuch einreisen.

Letzte Woche wollte mein Freund bei der ABH eine Besuchskarte (Erlaubnis zum vorübergehenden Verlass der Gemeinde) holen, da sein Kind Geburtstag hatte. Zuerst meinte die ABH, die Anwältin müsste das machen und hat ihn weggeschickt. Wo er aber darauf bestand, weil das Kind in zwei Tagen schon Geb. hatte, haben sie ihn bis Nachmittag warten lassen und ihm auch eine Besuchskarte erteilt UND eine Grenzübertrittsbescheinigung.

Was nun???

Die Anwältin bereitet gerade einen Eilantrag beim Gericht vor. Die ABH hat uns zugesagt, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten und bis dahin "nichts zu unternehmen" (also die GÜB ggf. zu verlängern)

Meine Fragen an euch:

1) Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis das Gericht das Urteil gefällt hat?

2) Könnte es auch ein (für uns) positives sein? Denn wir haben die Hoffnung schon fast verloren. Die ABH zeigt sich milde gesagt "wenig kooperativ". Unter Anwälten gilt sie als "streng".
3) Kann mann denn irgendwas tun, was den Ausgang positiv beeinflussen könnte?

Außerdem: mein Freund hat vor 10 Wochen eine Arbeitserlaubnis beantragt. Nun hat sie sich erübrigt, wel mein Freund "kein Bleiberecht in D hat". (Wobei es laut ABH nur an ausländerrechtlichen Gründen gescheitert ist- das Arbeitsamt hat also grünes Licht gegeben)

4) Ich glaub, ich weiß die Antwort schon, aber: Könnte man DA etwas tun, um mal zumindest bis die Sache entschieden ist endlich wieder arbeiten zu können? Er hat sich über die Stelle so gefreut, ist zwar nur ein 400€-Job, aber heutzutage freut man sich ja über jede Arbeit.

Und die letzte Hoffnung:
Er hat sich um einen Studienplatz beworben und eine Einladung zum Studienkolleg erhalten.
Die Aufnahmeprüfung (Sprachtest) ist im Januar, ich habe keine Zweifel daran, dass er diese besteht, da er fließend deutsch spricht (schreibt und liest) und eingeschrieben wird.
Nur ein Problem haben wir nun mit den Papieren. Bei der ABH haben wir Angst zu fragen, deswegen hier:
1) Kann seine GÜB in eine AE zu Studienzwecken umgewandelt werden?
Wenn ja: schon bevor er an der Sprachprüfung teilgenommen hat oder erst danach?


(kann ja auch nur bis Januar sein- wir haben nur Angst, dass die Uni uns "den Vogel zeigt" und ihn erst gar nicht an der Prüfung teilnehmen lässt) Die Einladung zum Studienkolleg ist von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgestellt.

2) Wenn nein: müsste er dann ausreisen und in Serbien einen Reisepass+Studentenvisum beantragen? Weiß denn jemand, wie lange das dauert?

Habt ihr vielleicht noch irgendwelche Tipps? Hab mir überlegt, die HFK anzuschreiben, nur die Frage, ob sie jeder "Sterbliche" anschreiben kann/darf.

Wir wären für jegliche/n Hilfe, Anregungen oder Rat wirklich, WIRKLICH dankbar. Denn wir wissen nicht weiter. Mein Freund hat panische Angst vor der Rückkehr, nicht nur weil er sich hier komplett integriert hat, hier die Familie und Freunde und dort nichts hat, auch keine Aussicht auf einen Arbeits- oder Studiumsplatz sondern auch, weil er im Krieg war und dort furchtbare Dinge erlebt hat... Griesgrämig

Für die ABH ist mein Freund leider nur eine Akte und für uns ist es eine persönliche Tragödie.

Danke nochmals

Mila7
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