Zitat:War eher scherzhaft gemeint, gibt sicher keine Obergrenze dafür
Dacht ich mir.
Es ist klar, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt im Bundes-/Schengengebiet gibt, es sei denn, man ist deutschverheiratet etc. Würde ich nie bestreiten und auch nicht ändern wollen.
ABER: Wenn eine deutsche Behörde ein Ermessen hat, muss sie es unter Beachtung von Sinn und Zweck dieser Ermessenserteilung ausüben. Und Sinn und Zweck der Ermessenseinräumung bei der Visaerteilung ist, illegale Einreise/Aufenthalt oder die Inanspruchnahme der öffentlichen Hand durch ausländische Besucher zu verhindern. Deshalb werden die finanzielle Absicherung und die Rückkehrbereitschaft geprüft. Daneben kann es bestimmt noch weitere legitime Gründe geben, warum der Staat die Einreise für bestimmte Ausländer nicht gestattet (Verbrecher, Terroristen etc.). Solange die Botschaft ihre Ablehnung auf derartige Gründe stützt, OK, nichts zu machen, dafür gibt es ja Gesetze.
Noch ein ABER: Wenn die Botschaft die Ablehnung, wie bisher geschildert, mit fehlendem Krankenversicherungsschutz beim letzten Besuch (=drohende Inanspruchnahme der öffentlichen Hand) begründet und das nicht stimmt, dann liegt da ein Ermessensfehler, auf den man die Botschaft hinweisen kann/muss. Und wenn der Beamte tatsächlich morgens schon an der Bar war und in seinen Bescheid reinschreibt, dass er das Visum ablehnt, weil die beiden sich jetzt langsam mal über Trennung oder Heirat klar werden müssen, dann ist das auch ein Ermessensfehler und kann nicht tragender Grund einer Ablehnung sein. Und wenn er schreibt, die war schon oft genug in Deutschland und soll jetzt mal nach Australien fahren, ist das auch ein Ermessensfehler.
Aber sowas schreibt der ja nie in den Bescheid rein.
Da wird dann wohl eher so was stehen wie: Ledig, jung, kein fester/guter Job, kein Eigentum oder so und deshalb keine Rückkehrbereitschaft. Und das kann man, m.E. zu widerlegen versuchen, in dem man auf die bereits erteilten Visa hinweist, auf die die Dame ja jeweils zurückgekehrt ist. Warum sollte sie das diesmal nicht tun? Wenn er darauf nicht eingeht, ist auch das ein Ermessensfehler, weil ja auch das bisherige Verhalten in die Prognose eingehen muss. Und auf sonstige Verbindungen wie Verwandte, Job und was noch eine Rückkehr wahrscheinlich erscheinen lässt, sollte man auch eingehen. Damit würde man ja auch eine Klage begründen, die das VG Berlin dann in ein bis zwei Jahren (oder wie schnell sind die zur Zeit) entscheidet.
Viel Glück Koy und lass nicht locker,
Rainman