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Nicht-Ausreise aber in Spanien (Gelesen: 2.159 mal)
don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.09.2005 um 12:17:53
 
Hallo,

meine Freundin ist mit einem dreimonatigen Schengenvisum hier.
Vor ein paar Wochen ist sie nach Spanien zum Freunde besuchen und bis dato nicht zurückgekehrt. Wir sind noch in Kontakt und sie versucht eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Arbeitsvertrag und Anwalt zu erreichen. Ich bin da skeptisch, aber meine Nachfragen und Bitten zurückzukommen und wie geplant abzufliegen stossen auf taube Uhren.

Wie soll ich mich verhalten, falls Sie ohne Erlaubnis in Spanien bleibt? Ich denke ich sollte den Fall der Ausländerbehörde melden. Im Notfall würde ich auch nach Spanien fliegen und sie versuchen zu überzeugen sofort in den Flieger zu steigen, auch wenn sie bereits illegal ist.

Wie weit gilt denn in dem Fall noch meine Verpflichtungserklärung? Bin ich auch für Abschiebekosten der spanischen Polizei verpflichtet? Und was passiert bei Krankheiten oder Unfällen?

Ziemlich gelackmeiert verbleibt
mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im voraus
Andreas
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alfalf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.10.2005 um 01:12:25
 
Hi Leidensgenosse,

ähnliches Problem hier.

Muß ich den Fall der Ausländerbehörde melden oder ist hier die Polizei der korrekte Ansprechpartner?

Wahrscheinlich hast du, wie auch ich, eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Daraus erwächst prinzipiell die Pflicht für Madame X bei Ihrem Aufenthalt zu sorgen und sämtliche staatlichen Leistungen zu ersetzen (Bsp.: Asylantrag mit Anwalt ==> Anwalt und Gerichtskosten bleiben, da Madame X mittellos ist schlußendlich bei Dir bzw. mir hängen.

Die evtl in Spanien anfallenden Ausreisekosten kannst du schonmal in deine Finanzplanung einstellen. Spanien kann die Kosten an den Deutsche Staat abwälzen der nachsieht, wer die Verpflichtungserklärung unterschrieben hat. Seit 1.1.2005 gilt diese Verpflichtungserklärung quasi unendlich, ältere immer mal wieder zitierte Urteile, die den Zeitraum der Verpflichtungserklärung auf den legalen Aufenthaltzeitraum beschränken sind belanglos und der Grund für die Gesetzesänderung


Viel Glück
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Hartmut_Krentz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 15.10.2005 um 10:40:06
 
Hallo Don Andres,

bis vor einem Jahr haette ich noch gesagt keep cool, Deine Freundin wird hier in Spanien
8-10 Monate illegal leben und haette dann irgendwann, eine Frage der Zeit, ihre
heissbegehrten "papeles" bekommen. Die Spanischen behoerden sind gerade bei
Lateinamerikanern immer sehr kulant gewesen.

Jetzt gab es hier ja diese grosse Amnestieaktion in deren verlauf ca. 300.000
bis dato Illegale legalisiert wurden. Die Frist dafuer ist seit 3 Monaten abgelaufen,
und Deine Freundin haette die Voraussetzungen so oder so nicht erfuellt.

Sie wird jetzt nach meiner Einschaetzung auch mit der hilfe eines Anwalts keine
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung bekommen und wenn sie aufgegriffen wird,
geht es zurueck nach Deutschland dann hast Du sie wieder.

Da hier in Spanien sehr viele Kubaner leben, viele davon nach wie vor illegal
vermute ich mal dass sie  Verwandten, bekannten untertauchen wird bis sie nach der
11 Monatsfrist nicht mehr nach Cuba abgeschoben werden kann.

Was die emotionale Seite angeht, mache Dich am besten damit vertraut, dass sie Dich nur als Sprungbrett nach Europa missbraucht hat und hier laenst einen neuen Lover
hat, es gibt Tausende solcher Faelle.

Ich kann nur jedem(jeder) raten sich eine Einladung eines Cubaners/Cubanerin
5x mal zu ueberlegen, die Rueckkehrbereitschaft ist denkbar gering.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #3 - 15.10.2005 um 11:38:15
 
Zitat:
Hallo,

meine Freundin ist mit einem dreimonatigen Schengenvisum hier.
Vor ein paar Wochen ist sie nach Spanien zum Freunde besuchen und bis dato nicht zurückgekehrt. Wir sind noch in Kontakt und sie versucht eine Aufenthaltserlaubnis mit einem Arbeitsvertrag und Anwalt zu erreichen. Ich bin da skeptisch, aber meine Nachfragen und Bitten zurückzukommen und wie geplant abzufliegen stossen auf taube Uhren.

Wie soll ich mich verhalten, falls Sie ohne Erlaubnis in Spanien bleibt? Ich denke ich sollte den Fall der Ausländerbehörde melden. Im Notfall würde ich auch nach Spanien fliegen und sie versuchen zu überzeugen sofort in den Flieger zu steigen, auch wenn sie bereits illegal ist.

Wie weit gilt denn in dem Fall noch meine Verpflichtungserklärung? Bin ich auch für Abschiebekosten der spanischen Polizei verpflichtet? Und was passiert bei Krankheiten oder Unfällen?

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Andreas


Auch wenn die deutschen Behörden bei einem illegalen Aufenthalt in Spanien sich zunächst mal nicht zuständig fühlen solltest Du der ABH auf jeden Fall Bescheid geben. Vielleicht hast Du sogar eine Anschrift unter der sie zu erreichen ist, dann könnte sich die ABH mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen.
Mit der VE hast Du wahrscheinlich erst mal die A-Karte gezogen weil sie für die Gesamtdauer des Aufenthaltes und für alle anfallenden Kosten gilt. Ob die spanischen Behörden letztlich tatsächlich Erstattungsansprüche geltend machen und sie auch durchsetzen wollen/können steht aber auf einem anderen Blatt.  
Tut mir leid daß Du schlechte Erfahrungen machen mußtest.  Griesgrämig
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don_andres
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.10.2005 um 13:50:47
 
Hi,
Danke für die Antworten und Infos.
Wer redet hier von Cubanerin? Aber die Rückkehrbereitschaft ist trotzdem gar nicht ausgeprägt.
Sie ist aber überzeugt davon, eine Erlaubnis zu bekommen, blöd ist sie nicht, deshalb ist da wahrscheinlich sogar was dran.

Was ist den der Nutzen, wenn ich sie der ABH melde? Im Zweifel wird sie aufgegriffen und ich muss die Kosten zahlen. Habe eh nur eine Handynummer.
Wenn sie die Erlaubnis erhält ist das für mich sogar negativ und im Zweifel versuche ich sie zu überreden wieder zurückzufliegen, den Druck illegal zu leben hält sie nämlich nicht aus, das weiss ich. Und eine freiwillige Rückreise ist allemal günstiger als eine Abschiebung.
Von den drei Optionen (Melden bei ABH), Warten oder Überzeugen erscheinen mir die letzteren beiden die sinnvolleren zu sein. Oder bringt es mir irgendeinen Vorteil treuer Staatsbürger zu sein, zahlen muss ich doch im schlimmsten Fall eh?
Das klingt jetzt sehr rational und egoistisch, aber das sollte man in solchen Situationen glaube ich sein.

Grüße
Andreas
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brickbat
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Antwort #5 - 20.10.2005 um 13:11:43
 
Zitat:
Wer redet hier von Cubanerin?


Hab´ich mich auch schon gefragt.  ??? Ich dachte schon, ich habe etwas nicht mitbekommen... :snooz: :gähn:

Ich glaube nicht, daß Überredungsversuche erfolgreich sein werden. Immerhin hat sie jetzt hier einen Fuß in Tür, das wird sie so leicht nicht aufgeben wollen.
Die ABH könnte sich mit den spanischen Behörden in Verbindung setzen, ob sie das auch tut, steht auf einem anderen Blatt.
Bei den Kosten wäre ich mir nicht sicher, daß die spanischen Behörden überhaupt Ersatzansprüche geltend machen werden. Falls doch, kann Dir das so oder so blühen. Je länger der Aufenthalt dauert, desto höher werden wahrscheinlich auch die Kosten sein.
Um Dein Gewissen sozusagen zu erleichtern würde ich Kontakt zur ABH aufnehmen. Ansonsten kannst Du wahrscheinlich nur abwarten und hoffen, daß sie entweder doch noch freiwillig ausreist oder das irgendjemand sie heiratet grin
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