Folgender Sachverhalt:Mein Partner (afrikanischer Herkunft) ist in Deutschland geduldet. Nun ist ja allgemein bekannt, dass man mit einer Duldung keiner Arbeit nachgehen kann. Und das ist etwas, was meinem Partner doch sehr zu schaffen macht. Da ich arbeite, bin ich auch diejenige, die die meisten Kosten trägt. Das heißt, ich komme auf für Essen, Kleidung, halt das Übliche. Zusätzlich dazu versorge ich mit meinem Einkommen die Familie in seinem Heimatland. Gott sei Dank muss ich sagen, dass mein Schatz keinerlei krumme Dinger dreht, d. h. seine einzige Einnahmequelle ist momentan das Sozialamt/Ausländeramt. Und die zahlen im gerade mal ca. 160,00 Euro/monatlich. Lächerlich bei den ständig steigenden Lebenskosten.
Da wir uns lieben wollen wir natürlich auch eine Familie gründen. Heiraten können wir leider noch nicht, da ich noch verheiratet bin und mich in dem gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahr befinde. Kinder möchte ich schon, aber noch nicht sofort, da ich vor Kurzem erst wieder einen tollen Job bekommen habe.
Mir ist jedoch aus meinem näheren Umfeld bekannt, dass ein geduldeter Afrikaner die Erlaubnis vom ehemaligen Arbeitsamt bekam, in einem Restaurant zu arbeiten. Dazu musste er vom Arbeitgeber ein Formular ausfüllen lassen, dies wurde vom AA abgesegnet und er konnte seine Tätigkeit aufnehmen.
Frage: Gibt es diese Möglichkeit eigentlich immer noch? Soweit ich weiß, wurde damals vor der Erteilung der Erlaubnis geprüft, ob denn nicht auch ein Deutscher diese Tätigkeit ausüben kann.
Wobei ich dies als unfair ansehe, da sich schließlich der Afrikaner um diesen Job bemüht hat und wer weiß nicht wieviele Klinken geputzt hat, bevor er diesen Job ergatterte. Und dann soll ein Deutscher, der vielleicht faul vor der Glotze saß, diese Stelle erhalten? Klingt richtig schön unfair.
Danke im Voraus für die Antworten ! :bussi