Hi,
@fons: Sorry, bin ziemlich im Arbeitsstress und Papierkram-Erledige-Stress, deshalb nur selten und kurz im Forum ...
@Schnucki:
Der große Altersunterschied ist ein Verdachtskritierum auf Scheinehe (siehe auch meine Homepage, über mein Profil anklickbar).
Die Post vom Konsulat: War das ein rechtsmittelfähiger Bescheid? Also steht da drin: (Sinngemäß)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von ....xxx.... Wochen Widerspruch eingelegt werden bei ....Dann müsstet Ihr auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da ist es auf jeden Fall wichtig, alle Fristen einzuhalten. Lasst Euch über den iaf einen kompetenten Anwalt empfehlen. Evtl. könnt Ihr auch bei der
Rechtsanwaltskammer
nach einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt fragen.
Ansonsten könnt Ihr mal all die in meiner Homepage genannten Stellen "abklappern", iaf (die haben auch kompetente Anwälte und Rechtsberatung), Caritas und Diakonisches Werk (dort die Abteilung "Migrationsdienst" ), paritätischer Wohlfahrtsverband, die AGAH etc. und vielleicht auch mal einen Brief an den Bürgermeister / Landrat in Deinem Wohnort schreiben.
Nun noch etwas - ist ein bisschen Haarspalterei, aber da sollten die Behörden auch mal drüber nachdenken:
Aufenthaltserschleichung / Scheinehe kann eigentlich erst nachgewiesen werden, wenn der ausländische Ehepartner in D ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gelebt wird.
In Eurem Fall ist es allenfalls ein
Verdacht auf das Vorhaben der Aufenthaltserschleichung. Ob das Vorhaben (das ja noch nicht ausgeführt ist und von dem nicht bewiesen ist, dass es tatsächlich besteht) bereits strafbar ist, wäre zu prüfen ... wohl eher nicht.
Aber es kann Euch ja keiner ins Hirn gucken, und
In dubio pro reo! (im Zweifel für den Angeklagten!) Das ist -glaube ich- auch der Grundsatz der deutschen Justiz - oder?
Sind bei der Befragung große Abweichungen in Euren Antworten? Wobei ich einige der Antworten damals sicherlich auch nicht gewusst hätte, falls mein Mann und ich befragt worden wären - z.B. die Vornamen seiner in der Türkei lebenden Geschwister hätte ich damals nicht gewusst. Es kann im Grunde nicht vorausgesetzt werden, dass man sämtliche Details der Vor- und Familiengeschichte seines Partners kennt ...
Ich wünsche Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen, lasst Euch auf jeden Fall bei allen nur irgendwie möglichen Stellen beraten und haltet eventuelle vorgegebene Fristen unbedingt ein.
Eventuell könnt Ihr - wenn gar nichts mehr geht - auch an die Öffentlichkeit gehen. Hier ist jedoch ratsam wirklich nur
seriöse Zeitungen / Radiosender etc. auszuwählen. Mail-Kontakte z.B. zu Akte05 kann ich liefern.
Viele Grüße
Janna