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Familienzusammenführung wurde abgelehnt (Gelesen: 3.357 mal)
schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung wurde abgelehnt
07.10.2005 um 22:48:36
 
Hallo! Smiley

Ich habe anfang Juli in tunesien geheiratet und mitte Juli hat meine Mann den Antrag auf Familienzusammenführung gestellt.
Mitte August hatten wir eine zeitgleiche Befragung und diese Woche kam Post vom Konsulat.... motz

Antrag wurde abgelent weil der Verdacht einer Aufenthaltsrechtserschleichung besteht.
Was nun? öhm
Ich möchte noch erwähnen,das ich 20 Jahre Älter bin.
Wer hat auch solche Erfahrungen gemacht oder kann mir sagen,wie ich jetzt vorgehen soll? Fragezeichen

Bin für jeden Rat und Tip dankbar.... Daumen hoch
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 07.10.2005 um 22:50:37
 
Ich hab di Umfrage mal entfernt.. machte keinen Sinn....
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schnucki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 07.10.2005 um 23:01:29
 

Sorry,wegen der umfrage....

War ein fehler von mir...... öhm
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.10.2005 um 23:04:31
 
Kein Prob..

Warte mal ab.. wirst hier sicher noch Tipps bekomen.. (Janna wo bist du)
.. ist ned meine Kragenweite . sry  Daumen runter
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 08.10.2005 um 12:53:08
 
Hi,

@fons: Sorry, bin ziemlich im Arbeitsstress und Papierkram-Erledige-Stress, deshalb nur selten und kurz im Forum ...

@Schnucki:
Der große Altersunterschied ist ein Verdachtskritierum auf Scheinehe (siehe auch meine Homepage, über mein Profil anklickbar).
Die Post vom Konsulat: War das ein rechtsmittelfähiger Bescheid? Also steht da drin: (Sinngemäß) Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von ....xxx.... Wochen Widerspruch eingelegt werden bei ....
Dann müsstet Ihr auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Da ist es auf jeden Fall wichtig, alle Fristen einzuhalten. Lasst Euch über den iaf einen kompetenten Anwalt empfehlen. Evtl. könnt Ihr auch bei der
Rechtsanwaltskammer
nach einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt fragen.

Ansonsten könnt Ihr mal all die in meiner Homepage genannten Stellen "abklappern", iaf (die haben auch kompetente Anwälte und Rechtsberatung), Caritas und Diakonisches Werk (dort die Abteilung "Migrationsdienst" ), paritätischer Wohlfahrtsverband, die AGAH etc. und vielleicht auch mal einen Brief an den Bürgermeister / Landrat in Deinem Wohnort schreiben.

Nun noch etwas - ist ein bisschen Haarspalterei, aber da sollten die Behörden auch mal drüber nachdenken:
Aufenthaltserschleichung / Scheinehe kann eigentlich erst nachgewiesen werden, wenn der ausländische Ehepartner in D ist und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gelebt wird.
In Eurem Fall ist es allenfalls ein Verdacht auf das Vorhaben der Aufenthaltserschleichung. Ob das Vorhaben (das ja noch nicht ausgeführt ist und von dem nicht bewiesen ist, dass es tatsächlich besteht) bereits strafbar ist, wäre zu prüfen ... wohl eher nicht.
Aber es kann Euch ja keiner ins Hirn gucken, und In dubio pro reo! (im Zweifel für den Angeklagten!) Das ist -glaube ich- auch der Grundsatz der deutschen Justiz - oder?

Sind bei der Befragung große Abweichungen in Euren Antworten? Wobei ich einige der Antworten damals sicherlich auch nicht gewusst hätte, falls mein Mann und ich befragt worden wären - z.B. die Vornamen seiner in der Türkei lebenden Geschwister hätte ich damals nicht gewusst. Es kann im Grunde nicht vorausgesetzt werden, dass man sämtliche Details der Vor- und Familiengeschichte seines Partners kennt ...

Ich wünsche Euch viel Kraft und Durchhaltevermögen, lasst Euch auf jeden Fall bei allen nur irgendwie möglichen Stellen beraten und haltet eventuelle vorgegebene Fristen unbedingt ein.

Eventuell könnt Ihr - wenn gar nichts mehr geht - auch an die Öffentlichkeit gehen. Hier ist jedoch ratsam wirklich nur seriöse Zeitungen / Radiosender etc. auszuwählen. Mail-Kontakte z.B. zu Akte05 kann ich liefern.

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Antwort #5 - 08.10.2005 um 19:01:04
 
Zitat:
Verdacht auf das Vorhaben der Aufenthaltserschleichung


Nicht nur das Janna, sorry.

Wenn jemand nach Deutschland will, weil er vorgibt mit einer Deutschen verheiratet zu sein (hat aber gar ned vor zusammenzuleben) dann sind das bereits handfeste Verstöße gegen das AufenthG, § 95 z.B. Will damit sagen wenn ihm bereits unterstellt wird, dass er sich den Aufenthalt erschleicht, dann unterstellt man ihm sicher auch, dass er nur "auf dem Papier verheiratet ist". Dann ist der Schluß, eine Ehe muß erst mal nicht gelebt werden, bevor man von einer Scheinehe sprechen kann, nicht unbedingt mehr erforderlich.

Wenn das Visum abgelehnt wird, muß dagegen remonstriert werden (ist inhaltlich aber einem Widerspruchsverfahren gleichzusetze).

Zitat:
vielleicht auch mal einen Brief an den Bürgermeister / Landrat in Deinem Wohnort schreiben.


:iro Wetten dass der alles stehen und liegen läßt, um was zu unternehmen, sorry für den iro.

Bei einer Ablehnung wäre m.E. nicht die örtliche Politik gefragt, weil dasdenen am A.... vorbeigehen wird, sondern eher Leute die im AA Einfluß nehmen können.

Zitat:
Der große Altersunterschied ist ein Verdachtskritierum auf Scheinehe


Insbesondere bei Eheschließungen in den Nordafrikanischen Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko, etc. ) auch aufgrund der Erfahrungswerte nicht ohne Grund.

Grüße
Ronny   Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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schnucki
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Antwort #6 - 08.10.2005 um 21:33:08
 

@ Janna
Danke für deine Antwort.
Es war kein Bescheid indem stand,das man widerspruch einlegen kann.
Sinngemäss stand dort nur....Der Antrag wird ablehnt weil der Verdacht der Aufenthaltserschleichung besteht.
Wir haben trotzdem widerspruch eingelegt mit einer 6 seitigen Begründung.
Bin gespannt,was die jetzt antworten.....  ???
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Janna
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Antwort #7 - 10.10.2005 um 08:58:01
 
Zitat:
Wenn jemand nach Deutschland will, weil er vorgibt mit einer Deutschen verheiratet zu sein (hat aber gar ned vor zusammenzuleben) ...

Hi Ronny,
aber dieses nicht vorhaben kann doch eigentlich erst bewiesen werden, wenn der ausländische Ehepartner in D ist und wirklich nicht mit seiner (zumindest auf dem Papier) Angetrauten zusammenlebt ...
Denn er wird sicherlich nicht so dumm sein und beim Antrag auf Familienzusammenführung anzugeben, dass er doch eigentlich nur in das "gelobte Wirtschaftswunderland Deutschland" :iro (is ja gar nicht mehr so dolle, das hat sich nur noch nicht bis dorthin rumgesprochen ...) will ....

Zitat:
Wetten dass der alles stehen und liegen läßt, um was zu unternehmen, sorry für den iro.

Ist mir schon klar, aber manchmal hilft es, wenn man wenigstens etwas unternimmt und das Gefühl hat, nicht so ganz hilflos zu sein. Wobei ein einzelner Brief an den Landrat / Bürgermeister da sicherlich nicht ausreichen wird ...

Zitat:
Insbesondere bei Eheschließungen in den Nordafrikanischen Staaten (Tunesien, Algerien, Marokko, etc. ) auch aufgrund der Erfahrungswerte nicht ohne Grund.

Als ich Schnuckis Posting las, haben sich mir auch erst mal sämtliche Haare aufgestellt ... Grade weil es diesen hohen Missbrauch gibt (Stichwort "Bezness"
1001Geschichte
), aber es mag unter den 1001 Schwarzen Schafen auch mal ein weißes geben ...

Liebe Grüße
Janna
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Antwort #8 - 21.10.2005 um 21:43:28
 
Hallo!

Habe am Montag mal per Email in tunis nachgefragt,ob den der Widerspruch schon bearbeitet wir.
Bekam auch gleich am nächsten Tag Antwort....es geht ein Bescheid an meinen Mann raus,den er in den nächsten Tagen erhalten wird.
Bis heute kam noch nichts an.... Ärgerlich

Kann mir bitte jamand erklären ,was die § 27 und 28 zu bedeuten haben?
Ich konnte dies hier im forum nicht finden....

Auf diesen § hin wurde der erste Antrag angelent.

Bin für jede Antwort dankbar...
Liebe Grüss,Schnucki
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.10.2005 um 21:48:47
 
Zu diesem Board gibt es noch eine homepae 
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Da findest du alles. Auch
§ 27 ff AufenthG
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Antwort #10 - 22.10.2005 um 09:51:29
 
Vielen Dank,fons!

Habe es gefunden und durchgelesen.
Ich dachte nur,eine FZF darf nicht aus dem Grund abgelehnt werden weil der deutsche Partner von Hartz 4 lebt??? Fragezeichen
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ronny
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Antwort #11 - 22.10.2005 um 20:15:30
 
Zitat:
Ich dachte nur,eine FZF darf nicht aus dem Grund abgelehnt werden weil der deutsche Partner von Hartz 4 lebt


Hi schnucki,

das wird auch nicht der Ablehnungsgrund sein. Du mußt den Bescheid abwarten und kannst uns dann die Gründe mitteilen. Danach können wir dir dann raten was weiter zu tun ist.

Im Moment können wir da auch nur Spekulatius anbieten, und das hilft nicht weiter Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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