Hi Walid!
Zitat:Vor ca. 2 Jahren haben die deutschen Behörden, einen Personenstadsregisterauszug (Nüfus) aus der Türkei bekommen, wo der Vater und einige Geschwister meines Bekannten eingetragen sind.
dann habe ich keinen Zweifel, dass dein Bekannter ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Zitat:Er selbst ist da nicht eingetragen, hat aber zugegeben, dass es sich bei den Personen im Register, um seine Eltern und ein paar seiner Geschwister handelt.
Nur der Familienname ist nicht richtig. Und einige Geburts- und Sterbedaten scheinen nicht plausibel zu sein.
Das wundert mich nicht, es ist ja bekannt, dass man es früher in der Provinz mit den Eintragungen nicht so genau genommen hat.
Zitat:ZU SEINER VORGESCHICHTE
Er ist 1979 als staatenloser Kurde aus dem Libanon vor dem Bürgerkrieg in die BRD geflüchtet.
Kurde vielleicht, aber nicht staatenlos, denn er war und ist ja türkischer Staatsangehöriger.
Zitat:Vorher hat er sein ganzes Leben in Beirut (Libanon) verbracht. Wo er geboren ist weis er bis heute noch nicht. Er besitzt keine Geburtsurkunde. Er ist mit seiner Frau und fünf Kindern, mit einem libanesischen Passersatz (Laissez Passer) eingereist.
Beim Asylverfahren hat er damals angegeben, staatenloser Kurde aus dem Libanon zu sein. Als seinen Geburtsort gab er Beirut (Libanon) an, weil er nicht weiß, wo er geboren ist, und sein ganzes Leben dort verbracht hatte.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man in seiner Familie niemals über die Herkunft gesprochen haben will.
Zitat:Der Asylantrag wurde 1982 abgelehnt. Wegen des Bürgerkrieges im Libanon konnte er und seine Familie jedoch aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden.
Richtig. Eine Abschiebung in den Libanon war seinerzeit nicht möglich. Hätten die Behörden aber von der türkischen Staatsangehörigkeit gewusst, wäre eine Abschiebung in die Türkei möglich gewesen, möglicherweise schon weit früher.
Man kann wohl davon ausgehen, dass dies alles den Betroffenen sehr wohl bekannt war, und dass dies einer der wesentlichen Gründe war, die türkische Herkunft zu verschleiern.
Zitat:Nun meine Fragen?
Er ist weder im Personenstandsregister eingetragen, noch besitzt er irgend ein Beweis, dass er in der Türkei, von einem türkischen Vater oder einer türkischen Mutter geboren wurde.
Beim türkischen Konsulat und bei der türkischen Botschaft konnte man ihm nicht weiterhelfen. – Wie kann er nachweisen, ob er türkischer Staatsbürger ist, oder nicht?
Es ist eine Nachregistrierung bei den türkischen Behörden erforderlich. Sicher schwierig, aber nicht unmöglich, zumal ja anscheinend türkische Dokumente über die Familie existieren.
Zitat:Kann man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen, obwohl er dadurch wahrscheinlich staatenlos werden würde?
Das wurde bereits gesagt: Da er ja die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wird er nicht staatenlos. Aber selbst dann wäre die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung durchaus möglich.
Zitat:Im GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
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Zusätzlicher Übergangsartikel 2
Minderjährige, die vom 22.5.1964 bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes von einer türkischen Mutter geboren wurden und die nicht durch die Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben, werden in Verbindung mit ihrer Mutter türkische Bürger von der Geburt an, wenn ihre Mutter, ihr Vater oder ihr gesetzlicher Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen.
In der Türkei war es früher ähnlich wie auch zur selben Zeit in Deutschland: Vor der Gesetzesänderung war ein Staatangehörigkeitserwerb nur über einen türkischen vater möglich, nicht allein über eine türkische Mutter. Dieser Tatsache trägt diese Übergangsvorschrift Rechnung.
Da er aber ohnehin auch einen türkischen Vater hatte, spielt dieser Regelung für ihn keine Rolle, da er ja ohnehin durch seinen Vater die türkische StA bereits mit der Geburt erworben hatte.
Also: Insgesamt würde ich mal sagen, es sieht nicht gut aus für deinen Bekannten, sorry.
Ob allerdings nach der Rücknahme der Einbürgerung auch sein Aufenthaltsrecht gefährdet ist, vermag ich nicht zu beurteilen, dazu mögen sich die Ausländerrechtler äußern.