Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden (Gelesen: 3.805 mal)
Walid
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Ruf doch mal an hm hm.
Walid`s CallShop


Beiträge: 56
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
07.10.2005 um 14:16:57
 
Hallo zusammen,

es geht um einen guten Bekannten, dem vorgeworfen wird, beim Einbürgerungsantrag, falsche angaben zu seiner Staatsangehörigkeit gemacht zu haben.

Vor ca. 2 Jahren haben die deutschen Behörden, einen Personenstadsregisterauszug (Nüfus) aus der Türkei bekommen, wo der Vater und einige Geschwister meines Bekannten eingetragen sind. Er selbst ist da nicht eingetragen, hat aber zugegeben, dass es sich bei den Personen im Register, um seine Eltern und ein paar seiner Geschwister handelt.
Nur der Familienname ist nicht richtig. Und einige Geburts- und Sterbedaten scheinen nicht plausibel zu sein.

ZU SEINER VORGESCHICHTE
Er ist 1979 als staatenloser Kurde aus dem Libanon vor dem Bürgerkrieg in die BRD geflüchtet. Vorher hat er sein ganzes Leben in Beirut (Libanon) verbracht. Wo er geboren ist weis er bis heute noch nicht. Er besitzt keine Geburtsurkunde. Er ist mit seiner Frau und fünf Kindern, mit einem libanesischen Passersatz (Laissez Passer) eingereist.

Beim Asylverfahren hat er damals angegeben, staatenloser Kurde aus dem Libanon zu sein. Als seinen Geburtsort gab er Beirut (Libanon) an, weil er nicht weiß, wo er geboren ist, und sein ganzes Leben dort verbracht hatte. Der Asylantrag wurde 1982 abgelehnt. Wegen des Bürgerkrieges im Libanon konnte er und seine Familie jedoch aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden. 1990 fiel er in eine Altfallregelung und bekam eine Aufenthaltsbefugnis. 1993 eine Unbefristete Aufenthaltserlaubnis. 1994 wurde er eingebürgert.

2003 hat er in einer polizeilichen Vernehmung angegeben, in der Türkei geboren zu sein, und im alter von 2 bis 3 Jahren, als sein Vater dort verstarb, mit seiner Muter und den Geschwistern in den Libanon ausgewandert ist. „Diese Informationen hat er erst seit einigen Jahren von Verwandten erfahren. Ob Diese stimmen, kann nicht nachgewiesen werden. Seine Eltern sind schon lange tot.

Nun meine Fragen?

Er ist weder im Personenstandsregister eingetragen, noch besitzt er irgend ein Beweis, dass er in der Türkei, von einem türkischen Vater oder einer türkischen Mutter geboren wurde.
Beim türkischen Konsulat und bei der türkischen Botschaft konnte man ihm nicht weiterhelfen. – Wie kann er nachweisen, ob er türkischer Staatsbürger ist, oder nicht?

Kann man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen, obwohl er dadurch wahrscheinlich staatenlos werden würde?

Im GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
Gesetznummer : 403
Verabschiedet am 11.2.1964
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 22.2.1964, Nr.: 11638
Veröffentlicht in der Gesetzessammlung: Serie 5, Band 3, Seite 470
II. Übergangsbestimmungen

Steht zwar

1. Durch Abstammung

A) Durch die Geburt

Artikel 1
Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Türkei von einem türkischen Vater abstammen oder von einer türkischen Mutter geboren werden, besitzen von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit.

aber

Zusätzlicher Übergangsartikel 2
Minderjährige, die vom 22.5.1964 bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes von einer türkischen Mutter geboren wurden und die nicht durch die Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben, werden in Verbindung mit ihrer Mutter türkische Bürger von der Geburt an, wenn ihre Mutter, ihr Vater oder ihr gesetzlicher Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen.

Wenn die Mutter, der Vater oder der gesetzliche Vertreter einen solchen Antrag nicht stellen, ist das Recht des Kindes, innerhalb von drei Jahren nach Erreichung der Volljährigkeit nach dem türkischen Zivilgesetzbuch durch Option die türkische Staatsangehörigkeit zu erwerben, vorbehalten.

Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen, oder zumindest ein paar Tips geben kann.





Zum Seitenanfang
  

Viele Grüße aus Marl, Walid
 
IP gespeichert
 
RedBaron
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #1 - 07.10.2005 um 14:55:09
 
Nun, du hast ja Recht, es darf einem deutschen Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht entzogen werden, wenn er dadurch staatenlos wird.

Aber darum geht es im vorliegenden Fall nicht. Sondern darum, ob ihm damals die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund falscher Angaben verlihen wurde. Dann nämlich war die Einbürgerung von Anfang an unwirksam; er war niemals Deutscher. Die Staatsangehörigkeit wird auch nicht entzogen, sondern es wird festgestellt, dass er nie eingebürgert wurde.

So ist das.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #2 - 07.10.2005 um 15:26:42
 
Zitat:
Die Staatsangehörigkeit wird auch nicht entzogen, sondern es wird festgestellt, dass er nie eingebürgert wurde.


Nun, so einfach ist es dann doch nicht. Wenn überhaupt, geht es darum, dass ein rechtswidriger Verwaltungsakt zurück genommen werden soll. Rechtsgrundlage dafür wäre § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/vwvfg/__48.html

Das kann allerdings auch rückwirkend geschehen.

Zum eigentlichen Problem später, hab leider im Moment keine Zeit.

Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
shary97
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #3 - 07.10.2005 um 16:11:57
 
Staatenlos wird Dein Bekannter nicht, weil er nachweislich die türkische Staatsangehörigkeit besitzt. Und wenn seine Eltern und seine Geschwister im türkischen Personenstandsregister eingetragen sind, sind sie türkische Staatsangehörige. Also Nachweis, dass Dein Bekannter ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit ableiten kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Walid
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


Ruf doch mal an hm hm.
Walid`s CallShop


Beiträge: 56
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #4 - 07.10.2005 um 20:06:10
 
Ergänzend ist noch hinzuzufügen, dass der Bekannte nie einen türkischen Familiennamen getragen hat, bzw. türkische Dokumente, die seine Identität bescheinigen würden, besessen hat. Er hat Im Libanon ist er mit seinem arabischen Familiennamen aufgewachsen. Die Erste Eintragung im Registerauszug ist 1945 vorgenommen worden. 11 Jahre, nach dem die türkische Regierung, das Familiennamengesetz eingeführt hatte, wonach jeder der auf dem neuen türkischem Gebiet Lebende, einen türkischen Nachnamen bekommt. Auch die Dorfer, auf dem ehemals kurdischen Gebiet in Ostanatolien, wurden umbenannt.
Zum Seitenanfang
  

Viele Grüße aus Marl, Walid
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #5 - 07.10.2005 um 22:29:29
 
Hi Walid!

Zitat:
Vor ca. 2 Jahren haben die deutschen Behörden, einen Personenstadsregisterauszug (Nüfus) aus der Türkei bekommen, wo der Vater und einige Geschwister meines Bekannten eingetragen sind.

dann habe ich keinen Zweifel, dass dein Bekannter ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Zitat:
Er selbst ist da nicht eingetragen, hat aber zugegeben, dass es sich bei den Personen im Register, um seine Eltern und ein paar seiner Geschwister handelt.
Nur der Familienname ist nicht richtig. Und einige Geburts- und Sterbedaten scheinen nicht plausibel zu sein.

Das wundert mich nicht, es ist ja bekannt, dass man es früher in der Provinz mit den Eintragungen nicht so genau genommen hat. 

Zitat:
ZU SEINER VORGESCHICHTE
Er ist 1979 als staatenloser Kurde aus dem Libanon vor dem Bürgerkrieg in die BRD geflüchtet.

Kurde vielleicht, aber nicht staatenlos, denn er war und ist ja türkischer Staatsangehöriger.

Zitat:
Vorher hat er sein ganzes Leben in Beirut (Libanon) verbracht. Wo er geboren ist weis er bis heute noch nicht. Er besitzt keine Geburtsurkunde. Er ist mit seiner Frau und fünf Kindern, mit einem libanesischen Passersatz (Laissez Passer) eingereist.

Beim Asylverfahren hat er damals angegeben, staatenloser Kurde aus dem Libanon zu sein. Als seinen Geburtsort gab er Beirut (Libanon) an, weil er nicht weiß, wo er geboren ist, und sein ganzes Leben dort verbracht hatte.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass man in seiner Familie niemals über die Herkunft gesprochen haben will.

Zitat:
Der Asylantrag wurde 1982 abgelehnt. Wegen des Bürgerkrieges im Libanon konnte er und seine Familie jedoch aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden.

Richtig. Eine Abschiebung in den Libanon war seinerzeit nicht möglich. Hätten die Behörden aber von der türkischen Staatsangehörigkeit gewusst, wäre eine Abschiebung in die Türkei möglich gewesen, möglicherweise schon weit früher.
Man kann wohl davon ausgehen, dass dies alles den Betroffenen sehr wohl bekannt war, und dass dies einer der wesentlichen Gründe war, die türkische Herkunft zu verschleiern.


Zitat:
Nun meine Fragen?

Er ist weder im Personenstandsregister eingetragen, noch besitzt er irgend ein Beweis, dass er in der Türkei, von einem türkischen Vater oder einer türkischen Mutter geboren wurde.
Beim türkischen Konsulat und bei der türkischen Botschaft konnte man ihm nicht weiterhelfen. – Wie kann er nachweisen, ob er türkischer Staatsbürger ist, oder nicht?

Es ist eine Nachregistrierung bei den türkischen Behörden erforderlich. Sicher schwierig, aber nicht unmöglich, zumal ja anscheinend türkische Dokumente über die Familie existieren.

Zitat:
Kann man ihm die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entziehen, obwohl er dadurch wahrscheinlich staatenlos werden würde?

Das wurde bereits gesagt: Da er ja die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wird er nicht staatenlos. Aber selbst dann wäre die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung durchaus möglich.

Zitat:
Im GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
....
Zusätzlicher Übergangsartikel 2
Minderjährige, die vom 22.5.1964 bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes von einer türkischen Mutter geboren wurden und die nicht durch die Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben, werden in Verbindung mit ihrer Mutter türkische Bürger von der Geburt an, wenn ihre Mutter, ihr Vater oder ihr gesetzlicher Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen.

In der Türkei war es früher ähnlich wie auch zur selben Zeit in Deutschland: Vor der Gesetzesänderung war ein Staatangehörigkeitserwerb nur über einen türkischen vater möglich, nicht allein über eine türkische Mutter. Dieser Tatsache trägt diese Übergangsvorschrift Rechnung.
Da er aber ohnehin auch einen türkischen Vater hatte, spielt dieser Regelung für ihn keine Rolle, da er ja ohnehin durch seinen Vater die türkische StA bereits mit der Geburt erworben hatte.

Also: Insgesamt würde ich mal sagen, es sieht nicht gut aus für deinen Bekannten, sorry.

Ob allerdings nach der Rücknahme der Einbürgerung auch sein Aufenthaltsrecht gefährdet ist, vermag ich nicht zu beurteilen, dazu mögen sich die Ausländerrechtler äußern.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
shary97
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #6 - 07.10.2005 um 23:26:57
 
Zitat:
Im GESETZ ÜBER DIE TÜRKISCHE STAATSANGEHÖRIGKEIT
Gesetznummer : 403
Verabschiedet am 11.2.1964
Veröffentlicht im Amtsblatt vom 22.2.1964, Nr.: 11638
Veröffentlicht in der Gesetzessammlung: Serie 5, Band 3, Seite 470
II. Übergangsbestimmungen

Steht zwar

1. Durch Abstammung

A) Durch die Geburt

Artikel 1
Kinder, die innerhalb oder außerhalb der Türkei von einem türkischen Vater abstammen oder von einer türkischen Mutter geboren werden, besitzen von Geburt an die türkische Staatsangehörigkeit.

aber

Zusätzlicher Übergangsartikel 2
Minderjährige, die vom 22.5.1964 bis zum Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes von einer türkischen Mutter geboren wurden und die nicht durch die Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben haben, werden in Verbindung mit ihrer Mutter türkische Bürger von der Geburt an, wenn ihre Mutter, ihr Vater oder ihr gesetzlicher Vertreter einen entsprechenden Antrag stellen.



Ich verstehe diese Vorschriften so:

Nur Artikel 1 trifft auf Deinen Bekannten zu: denn, wie Du schreibst, sind Vater und Mutter im türkischen Personenstandsregister enthalten (also nachweislich türkische Staatsangehörige). Demfolgend ist dein Bekannter türkischer Staatsangehöriger durch Geburt, abgeleitet von seinem Vater und seiner Mutter.

Artikel 2 trifft nicht auf Deinen Bekannten zu. Artikel 2 bezieht sich auf Kinder, die von einer türkischen Mutter geboren wurden. Und da damals die türkische Staatsangehörigkeit von der Mutter nicht abgeleitet werden konnte, war es nötig, das Kind auf Antrag registrieren zu lassen, damit es ebenfalls türkischer Staatsangehöriger wird.

Beispiele:

vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes:

Mutter Türkin und Vater (andere Staatsangehörigkeit) = Kind musste registriert werden, um türk. StA zu werden

Vater Türke und Mutter (andere Staatsangehörigkeit) = Kind durch Geburt türk. StA in Ableitung des Vaters

nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes:

Mutter Türkin und Vater (andere Staatsangehörigkeit) = Kind durch Geburt türk. StA in Ableitung der Mutter

Vater Türke und Mutter (andere Staatsangehörigkeit) = Kind durch Geburt türk. StA in Ableitung des Vaters

Durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurde der Erwerb der türk. StA neu geregelt in der Form, dass die türk. StA auch von der Mutter abgeleitet wird (zuvor war es nur in Ableitung des Vaters und deshalb die Annahme der türk. StA nur auf Antrag möglich).

Ich hoffe, dass ich es so richtig verstanden und erklärt habe.

Da in Deutschland Mehrstaatigkeit zu vermeiden ist, und Dein Bekannter nunmal - wie es sich herausgestellt hat - ebenfalls gleichzeitig türkischer Staatsangehöriger ist, ist die Rücknahme der Einbürgerung schon rechtens.  Und da er vor einigen Jahren von Verwandten erfahren hat, dass seine Familie irgendwann in den Libanon ausgewandert ist und ursprünglich aus der Türkei kommt bzw. türkische Vorfahren hat, hätte er das der Einbürgerungbehörde mitteilen müssen. Also ist davon auszugehen, dass er die türkische Staatsangehörigkeit bewußt verschwiegen hat.
Und jetzt hat er den Salat . . .







Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shary97
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 26
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hilfe, die Einbürgerung soll entzogen werden
Antwort #7 - 07.10.2005 um 23:32:43
 
Hallo Ralf,

ich habe an meinen Erläuterungen anscheinend    z u    l a n g e   geschrieben.

Du warst schneller  explo


Aber anscheinend kommen wir zum selben Ergebnis.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema