Zitat:Hallo Zusammen,
Auch Hallo!
Zitat:es gibt da eine sache die mir unklar ist.Also:nach Deutschem recht darf man nur einen Pass besitzen.Doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht erlaubt.Das ist richtig oder?
So generell kann man dies nicht sagen, es kommt immer auf die Umstände an.
Zitat:Ich möchte demnächst ein Einbürgerungsantrag stellen.Es ist so-ich bin in Serbien geboren und habe dadurch automatisch die Serbische Staatsbürgerschaft bekommen.Da meine Mutter aus Bosnien kommt habe ich auch die Bosnische Staatsbürgerschaft genommen.Jetzt besitze ich beide.
Ok. Wissen das auch die Ausländerbehörde und das Meldeamt?
Zitat:Nach Serbischen u. Bosnischen recht kann ich 2 haben.
Mag sein, tut aber hier nichts zur Sache.
Zitat:Jetzt ist halt so das ich von meinem bekannten kreis mitgekriegt habe das viele die doppelte Staatsbürgerschaft besitzen.z.b-GB-DE,oder GRE-DE,usw.Ein freund von mir er kommt aus Griecheland und er hat mir gesagt das die gar nicht verlangt haben das er sich aus der Griechische ausbürgert.
Nun, sowohl GB als auch GRE sind Staaten der Europäischen Union, bei diesen ist kein Verlust der jeweiligen StA erforderlich, wenn Gegenseitigkeit besteht, was bei diesen beiden Staaten der Fall ist.
Zitat:Ganz einfach es sind mir viele fälle bekannt das leute neben der Deutsche auch andere Staatsangehörigkeiten besitzen.Hat Deutschland mit manchen ländern ein abkommen oder wie kommt das das leute 2 Staatsbürgerschaften legal besitzen.Ich meine neben Deutsche.
Die Ausnahmen von der Regel, dass bei der Einbürgerung die alte StA aufgegeben werden muss, findest du in
§ 12 StAG
. Ein Abkommen wäre zwar auch denkbar, weil dort aufgeführt, allerdings gibt es keine solchen Abkommen.
Zitat:Müsste ich jetzt Serbische u. Bosnische aufgeben oder nur eine davon im falle einer Einbürgerung.
Grundsätzlich beide, außer für eine oder beide kommt eine der in § 12
StAG genannten Ausnahmen in Betracht. Im Falle von Bosnien fallen mir da spontan unzumutbare Entlassungsgebühren ein, was aber natürlich vom Einkommen abhängt.
Zitat:In Serbien besitze ich Haus mit grossen grundstück im wert von ca.500.000 euro!Und wenn ich die Serbische aufgeben würde könnte ich das was ich dort habe verlieren.
Verlierst du es wirklich entschädigungslos oder ist dies nur eine Vermutung? Im Falle solcher gravierenden Nachteile besteht ebenfalls eine Ausnahmemöglichkeit, der entstehende Nachteil muss jedoch nachgewiesen werden.