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Einbürgerung in Schleswig-Holstein (Gelesen: 6.401 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 20.09.2005 um 15:23:09
 
Zitat:
Und wann wird die Gebühr erst bezahlt?

Unterschiedlich. Manche Behörden nehmen die Gebühr am Anfang, manche am Ende des Verfahrens.

Zitat:
Sorry für Fragen, und dass ich sie so viele stelle.

Dafür ist das Board ja da. Zwinkernd

Zitat:
Werden die Damen sich nicht verärgern, wenn das alles per Post eingeht und nicht am vreinbarten Termin.

Kann ich nicht beurteilen, dürfte aber auch keine Rolle spielen. Manche sind ja schon verärgert, wenn die Kaffeekanne leer ist.  lachen
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gombul
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Antwort #16 - 20.09.2005 um 16:14:29
 
Gut dann macha ich alles fertig und schicke. Dann kriege ich die Antwort, da ich keine Gebühr bezahlt habe, wird mein Antrag nicht bearbeitet. Und es steht ehrlich gesagt nirgendwo, wi ich das tun konnte. In Frage kommt die Kasse der EBH in Kiel, aber da schicke ja dise Sachen per Post. Ein Teufelskreis. Wäre froh wenn ich auch nachträglich bezahlen könnte.
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Ralf
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Antwort #17 - 20.09.2005 um 16:28:40
 
Keine Sorge, die Behörde wird dir schon rechtzeitig eine Zahlungsaufforderung zusenden. Zwinkernd
Von Vorabzahlungen ohne Kassenzeichen wird ohnehin abgeraten, solche Zahlungseingänge kann die Behörde kaum richtig zuordnen.
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gombul
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Antwort #18 - 21.09.2005 um 01:23:02
 
Leute noch eine Frage,
ich werde demnächst bis Mai des nächsten Jahres noch Erziehungsgeld für meine Tochter erhalten. Würde das dem Verfahren erheblich schaden? Es wird ja nur 8 Monate bezahlt, weil wir das früher nicht beantragen konnten. Wäre blöd deswegen alles kaputt zu machen. Ansonsten habe ich halbe BAT2-Stelle. Im Netto komme ich über 1400 Euro monatlich. Und erhalte noch Kindergeld. Wenn es schadet, kann ich meinen Antrag zurücknehmen. Die Geschichte mit der Prognose, wie wird es überhaupt entschieden? Es geht ja bei mir nur bis Mai 2006.
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Antwort #19 - 21.09.2005 um 10:53:53
 
Zitat:
Erziehungsgeld


... bringt ebenso wie Kindergeld keinerlei Nachteile für das Einbürgerungsverfahren. Es ist hier auch keine Prognoseentscheidung erforderlich.
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