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Einbürgerung in Schleswig-Holstein (Gelesen: 6.419 mal)
gombul
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20.09.2005 um 01:20:08
 
Liebe Freunde,

ich bin seit August 1997 in der BRD. Zuerst als Student, dann als Doktorand. Jetzt als wiss. MA an der Uni Kiel. Bis September dieses Jahrs besass ich eine AB. Jetzt habe ich eine AE gem. §18 AufentG i.E. mit §5 der BeschV. Also 8 Jahre lang hatte ich Aufenthaltsbewilligung und seit kurzem als Zeitangestellter im öffentlichen Dienst eine AE. Weiß jemand, wie das in Schleswig-Holstein gehandhabt wird, ich meine mit der Anrechnung der Jahre mit AB. Im positiven Fall hätte ich einen Anspruch auf Einbürgerung. Vielleich hat sich diese Frage im Laufe der Zeit wiederholt und ich bitte um Entschuldigung, wenn ich das erneut tue. Wäre für die Information aus Schleswig-Holstein sehr dankbar.
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gombul
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Antwort #1 - 20.09.2005 um 01:22:56
 
Bin momentan aserbaidschanischer Staatsangehörige.
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Ralf
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Antwort #2 - 20.09.2005 um 09:27:21
 
Zitat:
Weiß jemand, wie das in Schleswig-Holstein gehandhabt wird, ich meine mit der Anrechnung der Jahre mit AB.


Für S.-H. ist mir nichts Gegenteiliges bekannt.
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gombul
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Antwort #3 - 20.09.2005 um 09:58:48
 
Danke für die Antwort. Ich habe heute morgen die Behörde angerufen. Es geht. Nur für die Antragstellung habe ich einen Termin im April des nächsten Jahres bekommen. Das schient mir etwas lang zu sein. Immerhin 7 Monate allein für die Antragstellung zu warten. Ist das nicht übertrieben? Was kann man dagegen machen?
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Ralf
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Antwort #4 - 20.09.2005 um 10:36:30
 
Zitat:
Danke für die Antwort. Ich habe heute morgen die Behörde angerufen. Es geht.

Schön.  :paletti

Zitat:
Nur für die Antragstellung habe ich einen Termin im April des nächsten Jahres bekommen.

öhm

Da stimmt etwas nicht. Einen Antrag kann man jederzeit stellen.
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gombul
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Antwort #5 - 20.09.2005 um 11:50:07
 
Da bin ich der gleichen Meinung mit Ihnen, aber die Dame aus der EBH in Kiel berief sich als Ausrede auf die Unterfinanzierung und Unterbesetzung. Ich finde das nicht normal. Was kann ich dagegen machen? Nach ihren Worten machen sie das mit allen so. Soll ich vielleich einen Anwalt einschalten? Was würden vorschlagen? So weit will ich ja auch nicht gehen. Nun sie hat mitr telefonisch die Unterlagen genannt, die ich zur Antragstellung mitbringen sollte. Aber das mit dem Termin finde ich nicht gut, weil allein das Entlassungsverfahren bei der aserbaidschanischen Botschat in Berlin ca. 1 Jahr dauert. Ich kann es hinnehmen, dass das ganze Verfahren auch 2 Jahre dauern kann, aber die Antragstellung erst nach 7 Monaten? Bin für alle Vorschläge offen. Bedanke mich im Voraus.
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ronny
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Antwort #6 - 20.09.2005 um 11:56:48
 
Zitat:
Einen Antrag kann man jederzeit stellen.


Sicher kann man das, aber ich denke eher mit dem Termin an sich ist die persönliche Vorsprache für Loyalitätserklärung (gibts die noch?) Sprachtest etc. gemeint. So haben wir das jedenfalls auch handhaben müssen.

Bei einem Sachbearbeiter für 250.00 Einw. war das auch aus reinem Selbstschutz nicht anders zu händeln, da mir seinerzeit nur eine halbe Stelle für das gesamte Staatsangehörigkeitspaket zugestanden wurde.
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Antwort #7 - 20.09.2005 um 12:37:57
 
ALso es muss dan so bleiben, wie es ist? Habe ich richtig verstanden? Im Prinzip ein Jahr länger oder kürzer.
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Antwort #8 - 20.09.2005 um 13:28:08
 
Wenn Du jetzt den Antrag stellst, und die Behörde muß ihn annehmen, keine Frage, dann hättest Du nach drei Monaten des Untätigseins rein rechtlich die Möglichkeit, dagegen Untätigkeitsklage zu erheben.  Zwinkernd

Aber eine Behörde die sich bei Untätigkeit erwischen läßt, ist selbst dran schuld Zwinkernd

Im Ernst: Die aus Sparwahn und Personalverknappung geborene zwangsläufige "Untätigkeit" kann man nur an der Wurzel ausrotten, d.h. bei der Beschäftigungsbehörde vorstellig werden. Meine Erfahrung zeigt aber auch wieder, dass dann unter der "vorzeitigen" Bearbeitung Deines Antrages ein anderer der sich nicht beschwert leiden muß  Ärgerlich

Es würde wirklich nur dann was geändert, wenn alle Einbürgerungsbewerber gemeinsam was unternehmen. Bei einzelnen Beschwerden wird halt der einzelne Antrag bevorzugt, aber an der Ursache (zuwenig Personal) nichts geändert.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW, Freunde macht man sich auch nicht mit einer Beschwerde, ist halt einfach meine eigene persönliche Sicht der Dinge  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 20.09.2005 um 13:34:11
 
Wie kann ich dann den Antrag stellen? Per Post? Ich habe kein Formular dafür. Oder wird das anders gemacht? Also z. B. ich schicke die von denen verlangten Unterlagen hin und warte auf Antwort? Oder doch über einen Anwalt? Ich bin ehrlich gesagt verwirrt. 7 Monate, das ist zu viel. Und liebe Damen aus der EBH wissen ja nicht, was es bedeutet, aus der aserb. Bürgershaft entlassen zu werden. Es dauert jahrelang.
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Antwort #10 - 20.09.2005 um 13:38:21
 
Zitat:
Ich habe kein Formular dafür.


Naja das kannst Du dir doch schicken lassen, evtl steht sowas ja auch schon online zur Verfügung. Es gibt auch Einbürgerungsanträge in Buchhandlungen, zahlreiche Möglichkeiten an einen Antrag zu kommen. Sicherlich bringt GOOGLEN schon zahlreiche Ergebnisse.
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Antwort #11 - 20.09.2005 um 14:04:36
 
Sind diese Formulare standartisiert oder gibt es Unterschiede von Bundesland zum Bundesland? Also dann doch per Post. Was wird wenn sie noch etwas wollen und das vor April doch nicht geht?
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Ralf
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Antwort #12 - 20.09.2005 um 14:32:07
 
Einen Antrag findest du auch bei uns:

http://www.info4alien.de/einbuergerung/material/Einbuergerungsantrag.pdf

Rein rechtlich muss nicht einmal ein Vordruck genommen werden, sondern dies geht im Prinzip auch formlos. Der Antrag muss nur die erforderlichen Angaben und Unterlagen enthalten.

Deine Unterschrift unter dem Antrag muss aber beglaubigt sein, das kann aber auch eine andere Behörde machen, z.B. dein Einwohnermeldeamt oder ein Notar, bei letzterem kostet es aber etwas.

Wenn die Unterschrift beglaubigt ist, kann der Antrag auch per Post an die zuständige Einbürgerungsbehörde geschickt werden.
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Antwort #13 - 20.09.2005 um 14:35:44
 
Zitat:
Einen Antrag findest du auch bei uns:


Wußte ich selbst nicht, ich  :anbet in Ehrfurcht Zwinkernd
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Antwort #14 - 20.09.2005 um 14:41:59
 
Super, Danke! Und wann wird die Gebühr erst bezahlt? Sorry für Fragen, und dass ich sie so viele stelle. Werden die Damen sich nicht verärgern, wenn das alles per Post eingeht und nicht am vreinbarten Termin. Wie kann ich das dann argumentieren? Vielen Dank für alle Antworten, ihr seid echt hilfreich.
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