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Beweis dass man Deutscher ist (Gelesen: 2.386 mal)
paulreiter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.09.2005 um 14:57:57
 
Hallo,

meine Frau wurde neulich auf Grundlage der Ermessenseinbürgerung eingebürgert. Ich habe das einem Bekannten erzählt und dabei erwähnt, was für Unterlagen ich als Deutscher dort einreichen mußte. So mußte ich meine deutsche Staatsangehörigkeit beweisen. Das glaubt er mir einfach nicht. Wir haben uns bis auf's Messer gestritten. Ich habe gesagt, ich mußte da ein mehrseitiges Formular ausfüllen, wo ich den Stammbaum meines Vaters zurück bis zu meinem Urgroßvater dokumentieren sollte und dass ich die Geburtsurkunden meines Vater, seines Vaters und seines Großvaters vorlegen mußte. Das glaubt er mir einfach nicht. Kann mir jemand sagen wie sich das Verfahren genau nennt, oder hat jemand irgendwo Infos im Netz gesehen oder vielleicht sogar das Formular zum runterladen gesehen. Hab stundenlag gegoogelt und nichts gefunden. Danke
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Ralf
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Antwort #1 - 22.09.2005 um 15:16:13
 
Zitat:
Kann mir jemand sagen wie sich das Verfahren genau nennt,

Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren, oder Antrag auf Staatsangehörigkeitsausweis.

Eine Einbürgerung nach § 9 StAG setzt voraus, dass der Ehegatte Deutscher bzw. Deutsche ist. In einigen Bundesländern ist dazu ein formeller Nachweis erforderlich. Dieser formelle Nachweis ist der Staatsangehörigkeitsausweis. Da ein Staatsangehörigkeitsausweis aber zwangsläufig mit weiteren Gebühren verbunden ist, begnügt man sich oft auch nur mit den dazu erforderlichen Unterlagen, also den Geburtsurkunden der Vorfahren.
Andere Bundesländer geben sich auch mit dem Personalausweis zufrieden, wenn an der deutschen StA des Ehegatten keine Zweifel bestehen.

Das Thema wurde bereits
hier
einmal ausführlich behandelt.
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brickbat
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Antwort #2 - 22.09.2005 um 15:26:58
 
Du bist nicht der Einzige dem man das nicht glaubt Zwinkernd. Das ganze nennt sich `Verfahren zur Feststellung der Staatsangehörigkeit. Im positiven Falle erhält man eine Urkunde die sich `Staatsangehörigkeitsausweis´nennt.
Seinen Ursprung hat dieses Verfahren in der Tatsache, daß es aufgrund der Vertreibungen und Zwangseinbürgerungen während des 2. WK sowohl Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt. Siehe hierzu Art. 116 GG. Hauptsächlich waren davon Spätaussiedler aus der früheren Sowjetunion betroffen. Diese waren zwar Deutsche i. S. Art. 116 GG, besaßen  aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Trotzdem konnten sie einen deutschen Personalausweis bekommen, der aus diesem Grund als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit auch nicht geeignet ist. Nach ihrer Aufnahme im BG wurde der Personenkreis i. d. R. eingebürgert, falls nicht im Rahmen des Feststellungsverfahrens festgestellt wurde, daß sie aus irgendeinem Grund die deutsche Staatsangehörigkeit immer noch besaßen.  Damit wurden sie dann nicht nur deutsche Volks- sondern auch deutsche Staatsangehörige wurden.
Als hieb- und stichfester Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit dient deshalb ausschließlich der Staatsangehörigkeitsausweis.

P.S. Ralf hatte schon gepostet während ich noch tippte und dabei unterbrochen wurde ...tippse
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paulreiter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.09.2005 um 16:25:15
 
vielen Dank erstmal. Komisch dass ich nicht diesen Staatsangehörigkeitsausweis erhalten habe, denn ich habe das damals in dem Formular abgekreuzt.  Wahrscheinlich hat man dort gedacht: "ach was will der denn damit" und hat das ignoriert.
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brickbat
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Antwort #4 - 22.09.2005 um 17:55:30
 
Die Urkunde ist mit Extra-Kosten verbunden, wahrscheinlich haben sie sie deshalb nicht ausgestellt.
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paulreiter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.09.2005 um 23:45:48
 
Zitat:
Die Urkunde ist mit Extra-Kosten verbunden, wahrscheinlich haben sie sie deshalb nicht ausgestellt.


für was ist dieser Staatsangehörigkeitsausweis noch gut? Kann man das irgendwann für etwas noch gebrauchen?
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Ralf
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Antwort #6 - 23.09.2005 um 09:15:56
 
Für alle Situationen, bei denen der Besitz der deutsche StA erforderlich ist, z.B. beim Eintritt in den öffentlichen Dienst (Beamtenverhältnis). Im täglichen Leben hat der Ausweis eher keinen praktischen Nutzen, zumal die Gültigkeitsdauer begrenzt ist, i.d.R. auf 10 Jahre.

Von der Form her ist der Ausweis eher eine Urkunde, ähnlich der Einbürgerungsurkunde, die Farbe ist gelb.
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