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Einbürgerung und Alkohol am Steuer (Gelesen: 3.278 mal)
zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.09.2005 um 16:11:20
 
Hallo,

hab ein neues Problem. Bei dem ich selbst verschuldet bin:(.
vor ca. 2 Wochen habe ich meine Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit abgegeben und erwarte die Einbürgerungsurkunde. Vor paar Tagen wurde ich mit Alkohol am Steuer erwischt worden. Anschliessend hab ich den Bluttest abgegeben. Die ergebnisse werden in ca. 2 Wochen sein. Also mein Schein ist schon mal weg:(.

kann diese Angelegenheit meine Einbürgerung irgendwie noch beeinflussen?

vielen Dank
Zuka
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Ralf
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Antwort #1 - 17.09.2005 um 20:16:39
 
Zitat:
kann diese Angelegenheit meine Einbürgerung irgendwie noch beeinflussen?


Ja, kann sie. Du bist verpflichtet, gegen dich gerichtete Ermittlungsverfahren unaufgefordert bei der Einbürgerungsbehörde anzugeben. Das Einbürgerungsverfahren muss dann ruhen, bis das Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist. Das weitere Vorgehen hängt vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens ab.
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 17.09.2005 um 22:49:10
 
Danke Ralf,

aber es gibt noch kein Ermittlungsverfahren gegen mich. Es wurde mir nichts mitgeteillt. Die können im Moment nichts sagen, weil es noch kein Blutergebnis existiert.

Zuka
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Ralf
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Antwort #3 - 18.09.2005 um 23:16:12
 
Zitat:
aber es gibt noch kein Ermittlungsverfahren gegen mich.


Na ja, die Untersuchung ist ja nicht vom Himmel gefallen. Aber warte erst mal das Ergebnis ab.
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.10.2005 um 12:40:37
 
Hallo Leute,

jetzt habe ich meinen Führerschein wieder bekommen. Die ganze geschichte wurde als eine Ordnungwidrigkeit ein gestufft und an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Hatte nicht viel Alkohol im Blut Zwinkernd. Meine Frage wäre: hat die Ganze Geschichte irgendeine Auswirkungen auf meine Einbürgerung?

Eine andere Frage: Die Entlassung habe ich vor einem Monat abgegeben. Die Einbürgerungsbehörde meldet sich bis jetzt noch nicht. Ist das normal?

MfG
zuka
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Ralf
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Antwort #5 - 06.10.2005 um 13:38:12
 
Zitat:
Die ganze geschichte wurde als eine Ordnungwidrigkeit ein gestufft und an die Führerscheinstelle weitergeleitet. Hatte nicht viel Alkohol im Blut Zwinkernd. Meine Frage wäre: hat die Ganze Geschichte irgendeine Auswirkungen auf meine Einbürgerung?

Dann hat es keine Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren, zumindest dann, wenn es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt. Bei einer Ermessenseinbürgerung kann es unter Umständen je nach Höhe des Bußgeldes trotzdem Probleme geben.

Zitat:
Eine andere Frage: Die Entlassung habe ich vor einem Monat abgegeben. Die Einbürgerungsbehörde meldet sich bis jetzt noch nicht. Ist das normal?

Es wird schon weiter gehen, wenn die Behörde Kenntnis vom Ausgang des Verfahrens hat.
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zuka2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.10.2005 um 13:57:05
 
Danke Dir Ralf!
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