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ein non-EU ausl. Student will Deutscher werden.. (Gelesen: 1.198 mal)
liebefreunde24
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ein non-EU ausl. Student will Deutscher werden..
07.10.2005 um 16:26:09
 
Liebes Forum,

im letzten Semester habe ich mein Vordiplom im Studiengang Elektrotechnik in der Tasche.  Ab nächstem Semester fange ich mit dem Hauptstudium an; ich schätze, ich brauche die weiteren 2,5 Jahren bis ich das Diplom kriege. 

Ich mache mir langsam Kopf was ich nach dem Studium mache bzw. wo ich bleibe.  So weit ich weiss, laut Gesetz bekäme man 1 Jahr extra nach dem Studium zur Arbeitssuche.  Das ganze hört sich ja schön und versprechend an..

Nun sage ich, ich möchte kein Risiko eingehen, ich möchte möglichst schnell unbefristetes Aufenthaltserlaubnis bekommen, bzw. Deutscher werden.  Deutschland gefällt mir sehr gut und ich möchte auch weiterhin hier bleiben, oder wie unsere Kanzlerkandidatin so schön sagte, ich will Deutschland dienen.

Meine Fragen, bestehen Möglichkeiten zu diesem Zweck? (abgesehen von der Heiratmöglichkeit).  Als Information, ich bin seit 3,5 Jahren in Deutschland und habe die Aufenthaltsbewilligung mit dem Status als Student.

Ich danke für eure Meinungen und Statements.. Gruss aus Aachen..  Smiley
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 07.10.2005 um 18:12:40
 
Zitat:
Meine Fragen, bestehen Möglichkeiten zu diesem Zweck? (abgesehen von der Heiratmöglichkeit).  Als Information, ich bin seit 3,5 Jahren in Deutschland und habe die Aufenthaltsbewilligung mit dem Status als Student.


Da für eine Einbürgerung, sofern nicht gerade ein deutscher Ehepartner existiert, mindestens acht Jahre Aufenthalt erforderlich sind (sieben Jahre mit Bescheinigung über Integrationskurs) und außerdem die AE zu Studienzwecken (früher: Aufenthaltsbewilligung) für eine Einbürgerung nicht ausreichend ist, sehe ich hier im Moment keinerlei Chancen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinzu kommt, dass die Zeit mit A-Bewilligung nicht einmal in allen Bundesländern auf die erforderlichen 8 Jahre angerechnet werden.

Die anderen Fragen stellst du besser noch mal in der jeweils passenden Rubrik.
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